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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Bank darf bei fehlenden Unterlagen Kredite kündigen

Gewährt die Bank Kre­di­te von mehr als 750.000 €, ist sie ver­pflich­tet, sich vom Kre­dit­neh­mer die wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se offen legen zu las­sen. Z. B. durch die Vor­la­ge des voll­stän­di­gen Jah­res­ab­schlus­ses. Die Bank ist dazu sogar gesetz­lich ver­pflich­tet (§ 18 Kre­dit­we­sen­ge­setz). Ein Geschäfts­füh­rer-Kol­le­ge aus Hes­sen ließ es jetzt dar­auf ankom­men. Er ver­wei­ger­te der Bank kon­ti­nu­ier­lich die Vor­la­ge ent­spre­chen­der wirt­schaft­li­cher Nachweise. … 

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Volkelt-Brief 2/2015

Volkelt-FB-01Unter­neh­mens­re­gis­ter: So machen Sie die Pflicht zur Kür + Mini-GmbH: Mehr als 100.000 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten in 6 Jah­ren + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer muss Steu­er­erklä­run­gen eigen­hän­dig prü­fen Elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen: (Down­loads, Soft­ware) Geschäf­te in der EU wer­den kom­pli­zier­ter Steu­er: Kei­ne Aus­set­zung der Voll­zie­hung zur Anwen­dung der sog. Zins­schran­keOver­head: Min­dest­lohn kos­tet Unter­neh­men min­des­tens 900 Mio. EUR + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: GmbH zahlt Scha­den für Fahr­ten mit dem Pri­vat-Pkw + Kri­sen-Manage­ment: Geschäfts­füh­rer haf­tet bei spä­tem Insol­venz­an­trag für Insol­venz­geld + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

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Geschäftsbericht: So verbessern Sie Ihre Chancen auf gutes Geld

Immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men müs­sen zusätz­li­che Finan­zie­run­gen für das lau­fen­de Geschäfts­jahr auch auf dem frei­en Kapi­tal­markt suchen. Das Unter­neh­men muss dazu in die Offen­si­ve gehen und für sich, sei­ne Pro­duk­te, für sein Manage­ment und die Orga­ni­sa­ti­on „wer­ben”. Die Anle­ger erwar­ten dazu mehr als den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Jahresabschluss. … 

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Bonität: So kann Ihre Firma noch besser werden

Haben Sie schon ein­mal bei der Schufa nach­ge­fragt, wie es um Ihre Boni­tät steht? Dabei ist das …

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Volkelt-Brief 06/2014

The­men heu­te: Schufa - wie steht es um Ihre Boni­tät – wie kön­nen Sie die beein­flus­sen? + Betriebs­fei­ern 2014: Unkla­re Rechts­la­ge – so sind Sie auf der siche­ren Sei­te + Preis­ge­stal­tung: So opti­mie­ren Sie Ihre Kal­ku­la­ti­on + Steu­er: Soli kommt (ernst­haft) auf den Prüf­stand + Recht: Aus­schei­den­der Gesell­schaf­ter kann Beschlüs­se nicht anfech­ten + Zu schnell mit dem Fir­men­wa­gen: Behör­de darf Fahr­ten­buch­auf­la­ge machen + Büro­kra­tie: UG muss auf jeden Fall IHK-Min­dest­bei­trag zah­len + BISS

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Volkelt-Brief 45/2103

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Las­sen Sie es nie drauf ankom­men – je frü­her Sie reagie­ren, um so bes­ser gelingt der Neu­start + Ab 1.1.2014: Der Arbeit­ge­ber kann den steu­er­li­chen Ein­satz­ort bestim­men + GmbH-Finan­zen: So macht die Bank beim nächs­ten Kre­dit kei­ne Pro­ble­meMan­gel­haf­te IT-Aus­stat­tung: Knau­sern an der fal­schen Stel­le + Mit­ar­beit von Fami­li­en-Mit­glie­dern: BFH kas­siert Über­stun­den-Urteil + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Schwei­zer stim­men über Mana­ger-Gehäl­ter ab+ Steu­er: Finanz­amt darf Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen dop­pelt besteu­ern + BISS

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GmbH-Finanzen: So macht die Bank beim nächsten Kredit keine Probleme

Ent­schei­dend für die Kre­dit­ver­ga­be an Unter­neh­men ist das Bewer­tungs­ver­fah­ren im Geschäfts­kun­­den-Kre­di­t­­ge­schäft (Rating). Ist die Fir­ma eine GmbH (UG), haf­tet sie mit dem Gesell­schafts­ver­mö­gen. Kun­den und Lie­fe­ranten infor­mie­ren sich des­halb im B2B-Geschäft vor­ab per Boni­täts­prü­fung über die wirtschaft­liche Situa­ti­on der GmbH. Das gilt auch für die Ban­ken. Dazu müs­sen auch GmbHs im Rating­verfahren aussage­kräftige und aktu­el­le Infor­ma­tio­nen über die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der GmbH vor­le­gen (Jah­res­ab­schluss, betriebswirt­schaftliche Aus­wer­tun­gen, Steu­er­be­schei­de, Unternehmens­planung, Kal­ku­la­ti­on, ggf. Busi­ness-Plan/ Geschäfts­­modell). Zusätz­lich mini­mie­ren Ban­ken das Aus­fall-Risi­ko für Kredite,

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Geschäftskunde „GmbH”: Wie Sie sich gegen die „kleinen” Tricks der Banken wehren

Je mehr Sie über die Stra­te­gie Ihres Fir­men­kun­den­be­ra­ters wis­sen, umso bes­ser für Sie. Sie kön­nen so bes­se­re Kon­di­tio­nen für sich her­aus­ho­len. Wie geht das?

1.     Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating

Die Bank bewer­tet Ihre Boni­tät nach dem Rating-Ver­fah­ren. Je bes­ser Ihre Fir­ma beur­teilt wird, umso güns­ti­ger sind Ihre Kre­dit-Kon­di­tio­nen. Vie­le Ban­ken machen die­ses Ver­fah­ren aber nicht trans­pa­rent. Sie wis­sen also nicht genau, war­um Ihre Fir­ma wie beur­teilt wird. Wich­tig ist, dass Sie für das Rating aus­führ­li­che und fun­dier­te Zah­len vor­le­gen (Jah­res­ab­schluss, BWA, Business-Plan).

Tipp: Ver­lan­gen Sie vom Fir­men­kun­den­be­treu­er, dass er Ihnen die Rating-Kri­te­ri­en offen legt. Fra­gen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Fir­ma ver­bes­sern kön­nen. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab, ob es für Ihre Fir­ma und Ihre Bran­che öffent­li­che För­der­mit­tel gibt.

2.     Die Bank verschleiert Kosten

Für Fir­men­kre­di­te gel­ten ande­re Rechts­vor­schrif­ten als für Pri­vat­kre­di­te. Das nut­zen Ban­ken dazu, die tat­säch­li­chen Kos­ten für einen Fir­men­kre­dit zu „schö­nen“. Zunächst bie­tet die Bank einen nied­ri­gen Zins an. Spä­ter wer­den zusätz­lich Kre­dit­be­ar­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren drauf gerech­net. Unterm Strich ergibt sich für den Kun­den eine viel höhe­re Effek­tiv­be­las­tung. Da die­se Pra­xis im Fir­men­kre­dit-Geschäft zuläs­sig ist, soll­ten Sie vor der Ver­trags­un­ter­zeich­nung genau prü­fen, wel­che Kos­ten auf Sie zukommen.

Tipp: Ver­las­sen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jah­ren Stamm­kun­de sind. Im Fir­men­kun­den­ge­schäft gel­ten eige­ne Regeln. Holen Sie sich grund­sätz­lich meh­re­re Ver­gleichs­an­ge­bo­te ein – von Pri­vat- und Genos­sen­schafts­ban­ken (Spar­kas­se, Volksbank).

3.     Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen

Umstrit­ten ist die Pra­xis von Ban­ken, ein sog. ein­sei­ti­ges Leis­tungs­be­stim­mungs­recht für Zin­sen in den AGB zu ver­ein­ba­ren. Der BGH hat das bereits für unzu­läs­sig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Eini­ge Ban­ken hal­ten sich aber nach wie vor nicht daran.

Finanz­test“ berich­tet immer wie­der über  die (teils stark über­höh­ten) Über­zie­hungs­zin­sen vor allem der klei­nen Ban­ken und Spar­kas­sen. So ver­lan­gen vie­len Ban­ken 14 % und mehr – auch von gewerb­li­chen Kunden.

Tipp: Die aktu­el­len Dis­po­zin­sen von 1.600 deut­schen Ban­ken im Ver­gleich fin­den Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).  

4.     Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten

Vie­le Geschäfts­füh­rer kla­gen über die Ban­ken­pra­xis, Buchun­gen zu „mani­pu­lie­ren“: Belas­tungs­bu­chun­gen auf Geschäfts­kon­ten sind vor­da­tiert und Gut­ha­ben­bu­chun­gen wer­den erst Tage nach dem Geld­ein­gang gut­ge­schrie­ben. Das aber ist nicht zuläs­sig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob Ihr Bank­part­ner kor­rekt bucht.

  1. Die Bank muss Schecks spä­tes­tens nach 3 Tagen gutschreiben.
  2. Über­wei­sun­gen zuguns­ten der Fir­ma müs­sen am Tag des Ein­gangs auf dem Kon­to gut­ge­schrie­ben werden.
  3. Bar­ein­zah­lun­gen muss die Bank auch tat­säch­lich am Tag der Ein­zah­lung gutschreiben.
  4. Über­wei­sun­gen, Last­schrif­ten, Dau­er­auf­trä­ge und Bar­aus­zah­lun­gen zu Las­ten der Fir­ma muss die Bank tag­ge­nau buchen.
  5. Feh­ler­haf­te oder unkla­re Zins­an­pas­sungs­klau­seln bewir­ken, dass die Zins­ver­ein­ba­run­gen ins­ge­samt unwirk­sam sind.
  6. Prü­fen Sie Ihren Über­zie­hungs­zins­satz. Han­deln Sie zusam­men mit dem Sach­be­ar­bei­ter der Haus­bank indi­vi­du­el­le Kon­di­tio­nen aus und argu­men­tie­ren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.

5.     Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit

Noch dreis­ter ist die Pra­xis eini­ger Ban­ken, die wegen schlech­ter Rating-Vor­ga­ben der Fir­ma kei­nen Fir­men­kre­dit ein­räu­men. Statt­des­sen bie­tet die Bank einen Pri­vat­kre­dit an, der mit pri­va­ten Ver­mö­gen abge­si­chert wird (Immo­bi­lie). Auf den ers­ten Blick wird der zu einem güns­ti­gen Zins­satz ange­bo­ten. Anschlie­ßend wer­den aber zusätz­lich Bear­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren berech­net, so dass in der Gesamt­rech­nung höhe­re Kos­ten ent­ste­hen. Da es sich aber um einen Pri­vat­kre­dit han­delt, gel­ten die Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten. Die Bank darf neben dem Zins kei­ne zusätz­li­chen Gebüh­ren erhe­ben (OLG Cel­le, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Ban­ken sind ver­pflich­tet, bereits ent­rich­te­te Gebüh­ren zurück­zu­zah­len und zu verzinsen.

Tipp: Stel­len Sie ent­spre­chen­de Bele­ge zusam­men und for­dern Sie die Bank unter Anga­be einer Frist von 15 Tagen schrift­lich auf, die ver­zins­ten Gebüh­ren­be­trä­ge zurück­zu­zah­len. In der Regel erstat­ten zah­lungs­wil­li­ge Ban­ken die Gebüh­ren für die letz­ten 3 Jah­re zurück.

6.     Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen

Fir­men­kun­den­be­ra­ter erhal­ten neben dem Fest­ge­halt eine Pro­vi­si­on, z. B. auf Giro­kon­ten, die sie betreu­en. Die Pro­vi­si­on ermit­telt sich als Dif­fe­renz aus dem Gut­ha­ben­zins und der von der Bank vor­ge­ge­be­nen Mar­ge. Geht die Mar­ge gegen Null, kürzt der Sach­be­ar­bei­ter den Gut­ha­ben­zins und zwar unab­hän­gig vom Geldmarktzins. 

Tipp: Fra­gen Sie Ihren Fir­men­kun­den­be­ra­ter nach ent­spre­chen­den Vor­ga­ben. Mit etwas Ver­hand­lungs­ge­schick gelingt es Ihnen, dass er sei­ne Mar­ge mit Ihnen teilt.