Gewährt die Bank Kredite von mehr als 750.000 €, ist sie verpflichtet, sich vom Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen zu lassen. Z. B. durch die Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses. Die Bank ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet (§ 18 Kreditwesengesetz). Ein Geschäftsführer-Kollege aus Hessen ließ es jetzt darauf ankommen. Er verweigerte der Bank kontinuierlich die Vorlage entsprechender wirtschaftlicher Nachweise. …
Schlagwort: Rating
Volkelt-Brief 2/2015
Unternehmensregister: So machen Sie die Pflicht zur Kür + Mini-GmbH: Mehr als 100.000 Unternehmergesellschaften in 6 Jahren + Haftung: Geschäftsführer muss Steuererklärungen eigenhändig prüfen + Elektronische Dienstleistungen: (Downloads, Software) Geschäfte in der EU werden komplizierter + Steuer: Keine Aussetzung der Vollziehung zur Anwendung der sog. Zinsschranke + Overhead: Mindestlohn kostet Unternehmen mindestens 900 Mio. EUR + Geschäftsführer-privat: GmbH zahlt Schaden für Fahrten mit dem Privat-Pkw + Krisen-Management: Geschäftsführer haftet bei spätem Insolvenzantrag für Insolvenzgeld + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Immer mehr mittelständische Unternehmen müssen zusätzliche Finanzierungen für das laufende Geschäftsjahr auch auf dem freien Kapitalmarkt suchen. Das Unternehmen muss dazu in die Offensive gehen und für sich, seine Produkte, für sein Management und die Organisation „werben”. Die Anleger erwarten dazu mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss. …
Haben Sie schon einmal bei der Schufa nachgefragt, wie es um Ihre Bonität steht? Dabei ist das …
Volkelt-Brief 06/2014
Themen heute: Schufa - wie steht es um Ihre Bonität – wie können Sie die beeinflussen? + Betriebsfeiern 2014: Unklare Rechtslage – so sind Sie auf der sicheren Seite + Preisgestaltung: So optimieren Sie Ihre Kalkulation + Steuer: Soli kommt (ernsthaft) auf den Prüfstand + Recht: Ausscheidender Gesellschafter kann Beschlüsse nicht anfechten + Zu schnell mit dem Firmenwagen: Behörde darf Fahrtenbuchauflage machen + Bürokratie: UG muss auf jeden Fall IHK-Mindestbeitrag zahlen + BISS …
Volkelt-Brief 45/2103
Themen heute: Lassen Sie es nie drauf ankommen – je früher Sie reagieren, um so besser gelingt der Neustart + Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen + GmbH-Finanzen: So macht die Bank beim nächsten Kredit keine Probleme + Mangelhafte IT-Ausstattung: Knausern an der falschen Stelle + Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil + Geschäftsführer-Gehalt: Schweizer stimmen über Manager-Gehälter ab+ Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern + BISS …
Entscheidend für die Kreditvergabe an Unternehmen ist das Bewertungsverfahren im Geschäftskunden-Kreditgeschäft (Rating). Ist die Firma eine GmbH (UG), haftet sie mit dem Gesellschaftsvermögen. Kunden und Lieferanten informieren sich deshalb im B2B-Geschäft vorab per Bonitätsprüfung über die wirtschaftliche Situation der GmbH. Das gilt auch für die Banken. Dazu müssen auch GmbHs im Ratingverfahren aussagekräftige und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Situation der GmbH vorlegen (Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerbescheide, Unternehmensplanung, Kalkulation, ggf. Business-Plan/ Geschäftsmodell). Zusätzlich minimieren Banken das Ausfall-Risiko für Kredite,
Je mehr Sie über die Strategie Ihres Firmenkundenberaters wissen, umso besser für Sie. Sie können so bessere Konditionen für sich herausholen. Wie geht das?
1. Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating
Die Bank bewertet Ihre Bonität nach dem Rating-Verfahren. Je besser Ihre Firma beurteilt wird, umso günstiger sind Ihre Kredit-Konditionen. Viele Banken machen dieses Verfahren aber nicht transparent. Sie wissen also nicht genau, warum Ihre Firma wie beurteilt wird. Wichtig ist, dass Sie für das Rating ausführliche und fundierte Zahlen vorlegen (Jahresabschluss, BWA, Business-Plan).
Tipp: Verlangen Sie vom Firmenkundenbetreuer, dass er Ihnen die Rating-Kriterien offen legt. Fragen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Firma verbessern können. Informieren Sie sich vorab, ob es für Ihre Firma und Ihre Branche öffentliche Fördermittel gibt.
2. Die Bank verschleiert Kosten
Für Firmenkredite gelten andere Rechtsvorschriften als für Privatkredite. Das nutzen Banken dazu, die tatsächlichen Kosten für einen Firmenkredit zu „schönen“. Zunächst bietet die Bank einen niedrigen Zins an. Später werden zusätzlich Kreditbearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren drauf gerechnet. Unterm Strich ergibt sich für den Kunden eine viel höhere Effektivbelastung. Da diese Praxis im Firmenkredit-Geschäft zulässig ist, sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung genau prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Tipp: Verlassen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jahren Stammkunde sind. Im Firmenkundengeschäft gelten eigene Regeln. Holen Sie sich grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote ein – von Privat- und Genossenschaftsbanken (Sparkasse, Volksbank).
3. Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen
Umstritten ist die Praxis von Banken, ein sog. einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für Zinsen in den AGB zu vereinbaren. Der BGH hat das bereits für unzulässig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Einige Banken halten sich aber nach wie vor nicht daran.
„Finanztest“ berichtet immer wieder über die (teils stark überhöhten) Überziehungszinsen vor allem der kleinen Banken und Sparkassen. So verlangen vielen Banken 14 % und mehr – auch von gewerblichen Kunden.
Tipp: Die aktuellen Dispozinsen von 1.600 deutschen Banken im Vergleich finden Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).
4. Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten
Viele Geschäftsführer klagen über die Bankenpraxis, Buchungen zu „manipulieren“: Belastungsbuchungen auf Geschäftskonten sind vordatiert und Guthabenbuchungen werden erst Tage nach dem Geldeingang gutgeschrieben. Das aber ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Bankpartner korrekt bucht.
- Die Bank muss Schecks spätestens nach 3 Tagen gutschreiben.
- Überweisungen zugunsten der Firma müssen am Tag des Eingangs auf dem Konto gutgeschrieben werden.
- Bareinzahlungen muss die Bank auch tatsächlich am Tag der Einzahlung gutschreiben.
- Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Barauszahlungen zu Lasten der Firma muss die Bank taggenau buchen.
- Fehlerhafte oder unklare Zinsanpassungsklauseln bewirken, dass die Zinsvereinbarungen insgesamt unwirksam sind.
- Prüfen Sie Ihren Überziehungszinssatz. Handeln Sie zusammen mit dem Sachbearbeiter der Hausbank individuelle Konditionen aus und argumentieren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.
5. Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit
Noch dreister ist die Praxis einiger Banken, die wegen schlechter Rating-Vorgaben der Firma keinen Firmenkredit einräumen. Stattdessen bietet die Bank einen Privatkredit an, der mit privaten Vermögen abgesichert wird (Immobilie). Auf den ersten Blick wird der zu einem günstigen Zinssatz angeboten. Anschließend werden aber zusätzlich Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren berechnet, so dass in der Gesamtrechnung höhere Kosten entstehen. Da es sich aber um einen Privatkredit handelt, gelten die Verbraucherschutzvorschriften. Die Bank darf neben dem Zins keine zusätzlichen Gebühren erheben (OLG Celle, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Banken sind verpflichtet, bereits entrichtete Gebühren zurückzuzahlen und zu verzinsen.
Tipp: Stellen Sie entsprechende Belege zusammen und fordern Sie die Bank unter Angabe einer Frist von 15 Tagen schriftlich auf, die verzinsten Gebührenbeträge zurückzuzahlen. In der Regel erstatten zahlungswillige Banken die Gebühren für die letzten 3 Jahre zurück.
6. Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen
Firmenkundenberater erhalten neben dem Festgehalt eine Provision, z. B. auf Girokonten, die sie betreuen. Die Provision ermittelt sich als Differenz aus dem Guthabenzins und der von der Bank vorgegebenen Marge. Geht die Marge gegen Null, kürzt der Sachbearbeiter den Guthabenzins und zwar unabhängig vom Geldmarktzins.
Tipp: Fragen Sie Ihren Firmenkundenberater nach entsprechenden Vorgaben. Mit etwas Verhandlungsgeschick gelingt es Ihnen, dass er seine Marge mit Ihnen teilt.