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GmbH-Finanzen: So macht die Bank beim nächsten Kredit keine Probleme

Ent­schei­dend für die Kre­dit­ver­ga­be an Unter­neh­men ist das Bewer­tungs­ver­fah­ren im Geschäfts­kun­­den-Kre­di­t­­ge­schäft (Rating). Ist die Fir­ma eine GmbH (UG), haf­tet sie mit dem Gesell­schafts­ver­mö­gen. Kun­den und Lie­fe­ranten infor­mie­ren sich des­halb im B2B-Geschäft vor­ab per Boni­täts­prü­fung über die wirtschaft­liche Situa­ti­on der GmbH. Das gilt auch für die Ban­ken. Dazu müs­sen auch GmbHs im Rating­verfahren aussage­kräftige und aktu­el­le Infor­ma­tio­nen über die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der GmbH vor­le­gen (Jah­res­ab­schluss, betriebswirt­schaftliche Aus­wer­tun­gen, Steu­er­be­schei­de, Unternehmens­planung, Kal­ku­la­ti­on, ggf. Busi­ness-Plan/ Geschäfts­­modell). Zusätz­lich mini­mie­ren Ban­ken das Aus­fall-Risi­ko für Kredite,

  1. indem sie Kre­di­te nur gegen Sicher­hei­ten ver­ge­ben (Ver­pfän­dung von Gut­ha­ben, Ein­tra­gung einer Grund­schuld, Siche­rungs­über­eig­nung von Maschi­nen, Abtre­tung von Forderungen),
  2. sich bei der Kre­dit­ver­ga­be an der Höhe des laut Gesell­schafts­ver­trag aus­ge­wie­se­nen Stamm­ka­pi­tals ori­en­tie­ren und
  3. Kre­di­te nur gegen per­sön­li­che Bürg­schaf­ten der Gesell­schaf­ter ver­ge­ben (eben­falls gegen Sicher­hei­ten und Offen­le­gung der per­sön­li­chen finan­zi­el­len Verhältnisse).

Die Ban­ken berück­sich­ti­gen ver­stärkt auch die Qua­li­tät des Manage­ments / des Geschäfts­führers für die Kre­dit­ver­ga­be mit. Dabei sind Aus- und Wei­ter­bil­dung, Berufs- und Branchen­erfahrung und beruf­li­cher Werde­gang die ent­schei­den­den Kri­te­ri­en. Enga­giert sich der Geschäfts­füh­rer zusätz­lich mit eige­nen finan­ziellen Mit­teln für die GmbH, ist das für die Bank ein deut­li­ches Indiz dafür, dass der Geschäfts­füh­rer von der erfolg­reichen Umset­zung der wirt­schaft­li­chen Plä­ne über­zeugt ist. Begrenzt der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer sein per­sön­li­ches Risi­ko auf die in die GmbH ein­ge­zahl­te Stamm­ein­la­ge, spricht das aus der Sicht der Bank in der Regel gegen eine Kreditvergabe.

Bei­spiel: Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer A. ist nicht bereit, eine per­sönliche Bürg­schaft für einen Kre­dit an die GmbH zu über­neh­men. Die Bank bewer­tet das als man­geln­des Ver­trau­en des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers in die Zukunfts­fähigkeit sei­ner GmbH. Es wird regel­mä­ßig nicht zu einer Kre­dit­ver­ga­be an die GmbH Pro­ble­me mit Kre­dit-Finan­zie­run­gen. Vie­le Ban­ken ver­ge­ben laut Anga­ben in ihren Inter­net-Kre­di­t­­an­ge­bo­ten aus­drück­lich kei­ne Kre­di­te an Gesellschafter-Geschäftsführer.

Vor­teil­haft für die Kre­dit­ver­ga­be ist es, wenn Sie als Geschäfts­füh­rer den Kon­takt mit der Bank und Ihrem per­sön­li­chen Geschäfts­kun­den­be­ra­ter regel­mä­ßig und kon­ti­nu­ier­lich pfle­gen. Bezie­hen Sie die Bank in ihre mit­tel- und lang­fris­ti­gen Pla­nun­gen mit ein. Mel­den Sie Ihren Finanzie­rungs­bedarf früh­zei­tig an und nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten der Bank, zusätz­li­che För­der-Finan­zie­run­­gen (KfW) und/oder Pri­vat-Equi­ty-Finan­zie­run­gen einzubinden.

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