Schlagwort: OLG Bamberg
Volkelt-Brief 18/2020
Insolvenz/Haftung: Wer zu früh Insolvenz anmeldet, wird bestraft + Beste Chancen: Vom Geschäftsführer zum Unternehmer – jetzt! + Geschäftsführer-Perspektive: Von den 2 Geschwindigkeiten – Staat oder privat + Praktisches: Finanzhilfen voll ausschöpfen + Digitales: Messen ersetzen, Reisekosten und Spesen einsparen + Letzte Ausfahrt: Das Amt niederlegen … + GmbH/Recht: Fehler beim Einreichen der Gesellschafterliste + Stopp: Der Insolvenzverwalter darf den Gesellschaftsvertrag nicht ändern + Fakten zur Krise: Corona in Zahlen der Wirtschaft + GmbH/Recht: Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
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Volkelt-Brief 14/2019
Geschäftsführer-Job: Grundrente versus GF-Pflichtversicherung – was kommt? + Fehler, Mängel, Schadensfälle: Die Geschäftsführung ist gefordert + Digitales: Neue Ideen für die Personal-Akquise + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten April 2019 + Bürokratie: Zoll meldet immer mehr Mindestlohn-Verstöße + Gehalt/Finanzen: DAX-Gehälter stiegen 2018 um 3.6 % + GmbH/Recht: Zum Streitwert um die Aktualisierung der Gesellschafterliste + Geschäftsführer privat: Zu schnell unterwegs
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Möglichkeit, dass der Betroffene die eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen übersehen hat, ist in Rechnung zu stellen, wenn sich hierfür entweder greifbare Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene im Verfahren einwendet, die beschränkenden Vorschriftszeichen übersehen zu haben. Das gilt allerdings nur im (belegbaren) Ausnahmefall und zum Beispiel dann nicht, wenn der Betroffene die Strecke regelmäßig fährt und er somit die Geschwindigkeitsbegrenzung kennen musste (OLG Bamberg, Beschluss v. 1.3.2019, 3 Ss Owi 126/19).
Auch nach der seit dem 19.10.2017 gültigen Neuregelung der Pflichten des Fahrzeugführenden (hier: § 23 Ia StVO) ist bei Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes der verbotenen Nutzung elektronischer Geräte bei eingeschaltetem Motor (auch: Abschaltautomatik) regelmäßig von einer vorsätzlichen Tatbegehung auszugehen, was im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen ist. Im Klartext: Handytelefonieren ist grundsätzlich eine vorsätzliche Tat – das rechtfertigt in der Regel ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 200 EUR. Da hilft Ihnen nur noch eine Freisprechanlage weiter (OLG Bamberg, Beschluss v. 15.1.2019, 3 Ss OWi 1756/18).
Nur in der Einpersonen-GmbH sind Sie sicher, dass es einigermaßen konfliktfrei zugeht. Sobald es mehrere Gesellschafter und/oder Geschäftsführer gibt, müssen Sie davon ausgehen, dass es – in der Regel alle zwei Jahre – zu mehr oder weniger intensiven Konfliktsituationen kommt. Das liegt in der Natur der Sache: Unternehmerische Entscheidungen sind immer auch Überzeugungs-Entscheidungen. Und die können durchaus unterschiedlich ausfallen. Wem sage ich das? …
Volkelt-Brief 46/2017
Letzter Ausweg: „Hiermit lege ich mein Amt nieder …” + Geschäftsführer-Gehalt: Tantiemen steigen auch in den Handwerker-GmbHs + D & O gegen Vermögensschaden: Versicherer nutzen Rechtslücke konsequent aus + Digitalisierung: Keine Angst vor dem Nerd! + Geschäftsführer-Finanzen: Anspruch des Geschäftsführers auf Tantieme + Steuer: BFH streicht Vergünstigung für MBO
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 32/2016
Innehalten: Über den Zusammenhang von Angst und Geschäft + Steuern: Umsatzsteuer auf Finanz-Transaktionen dauert + Nachgetreten: Der Neue sucht nach Fehlern seines Vorgängers + Entsende-Richtlinie: Billig-Jobber vor endgültigem Aus + Mitarbeiter: EU will Dress-Code-Beschränkungen + Konzerne: BFH prüft Regeln zur Organschaft + GmbH-Recht: Nächste Runde im Fall Tönnies + Geschäftsführer unterwegs: Maßnahmen gegen ein Fahrverbot + BISS …
Die Rücknahme eines Fahrverbots nach einer groben Pflichtverletzung mit Verweis auf das sog. Übermaßverbot ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn die besondere Härte mit erwarteten erheblichen Ertrags- oder Gewinneinbußen begründet wird, wenn nicht zugleich konkret aufgezeigt ist, dass diese mit einer drohenden Existenzgefährdung einhergehen. Nur dann ist das Gericht verpflichtet, Behauptungen des Betroffenen im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht weiter nachzugehen (OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2015, 3 Ss Owi 1450/15). …