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Risiko: Anlässe für Steuerprüfungen (NRW)

Die NRW-Finanz­be­hör­den haben eine Lis­te mit „Anläs­sen” zusam­men­ge­stellt, nach denen die ein­zel­nen Finanz­äm­ter eine Steu­er­prü­fung ein­lei­ten. Z. B.: Beim Ver­kauf einer GmbH oder eines GmbH-Anteils (§ 17 EStG) wird regel­mä­ßig geprüft, ob die nach­träg­li­chen Anschaf­fungs­kos­ten kor­rekt sind – und natür­lich die vor­an­ge­gan­ge­nen Geschäfts­jah­re. Anläs­se sind z. B. auch: Die Ein­rich­tung einer Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Geschäfts­füh­rer, Pkw-Anschaf­fung für den Geschäfts­füh­rer-Dienst­wa­gen. Auch: Man­tel­kauf bzw. Ver­lust­über­trag. Geschäfts­füh­rer in NRW kön­nen in der Lis­te nach­schau­en, wie ihr Finanz­amt vor­geht. Fazit: höchst interessant …

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