Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung des Schwellenwerts von in der Regel mehr als 2.000 beschäftigten Arbeitnehmern für die Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats nach dem Mitbestimmungsgesetz (hier: § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitBestG) zu berücksichtigen. Und zwar dann, wenn das Unternehmen regelmäßig während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt (BGH, Beschluss v. 25.6.2019, II ZB 21/18).
Schlagwort: Mitbestimmung
In den 177 Seiten Koalitionspapier sind gerade 11 dem Thema Wirtschaft/Unternehmen gewidmet. Die spürbarsten Auswirkungen werden Entscheidungen aus den Bereichen Arbeit/Soziales für Unternehmen haben. Wir haben die wichtigsten Punkte für SIE zusammengestellt: …
Thema | Koalitionsvereinbarung | Das bedeutet … |
Mitbestimmung
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Erweiterte Mitsprache des Betriebsrates zu Weiterbildungsmaßnahmen (S. 51). Vereinfachtes Wahlverfahren für den Betriebsrat für Unternehmen mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (S. 51). | … mehr Einfluss von außen
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Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von 5 oder mehr Jahren bestanden haben (S. 52). | … weniger Flexibilität
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Arbeitszeit
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Der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit darf die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20% unterschreiten und 25% überschreiten. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden (S. 53). | … zusätzliche Dokumentation
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Teilzeit | Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit. Das neue Teilzeitanspruch-Gesetz gilt für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen (S. 53) | … neue Personalplanung für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern
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Krankenversicherung
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Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet (S. 101). | … zusätzliche Personalkosten
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Arbeitslosenversicherung | Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte gesenkt (S. 55). | … weniger Kosten
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Gesellschafterdarlehen | Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft (S. 69). | … mehr Steuern
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KSV | Künstlersozialversicherung: Geplant ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen (S. 167). | … Mehrkosten für den Internet-Auftritt
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Haftung | Bei Verschulden einzelner Mitarbeiter können die Behörden das Gesamtunternehmen leichter in die Verantwortung nehmen – Abkehr vom Opportunitätsprinzip (S. 126). | … Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden teurer |
Volkelt-Brief 08/2017
Geschäftsführer-Jubiläum: Immer wieder Ärger um die Steuer + Teure Erbschaft: Finanzamt kassiert bei GmbHs doppelt + GmbH-Recht: Ein Geschäftsführer fällt aus – was tun? + Leiharbeit: Ab 1.4.2017 wird neu gezählt – ACHTUNG + Geschäftsführer-Haftung: Insolvenzantragspflicht ist kein Kavaliersdelikt + GmbH-Krise: Anspruch auf Insolvenzgeld für neue Mitarbeiter + BISS …
Geschäftsführer kleinerer Unternehmen kennen die Problematik um die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb. Das beginnt mit der 5/10-Mitarbeiter-Grenze, die über den Kündigungsschutz entscheidet. Selbst hier ist die Verunsicherung hoch, weil es viele Sondervorschriften für die Berechnung gibt, etwa für die Teilzeitbeschäftigte, Mini-Jobber, AZUBIs oder BUFDIs. Geschäftsführer von Unternehmen, die an der Grenze zu einem Schwellenwert (z. B. 500 oder 2.000 Mitarbeitern) liegen, müssen ab 1.4.2017 die neue Rechtslage für Leiharbeiter einplanen.
Danach gilt: …
Europaweit gilt: Gemäß EU-Richtlinie 2003/88/EG können auch Fremdgeschäftsführer und Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung Arbeitnehmer sein – mit entsprechenden Pflichten und Rechten. Das gilt z. B. für eine schwangere Geschäftsführerin (sog. Danosa-Urteil des EuGH), auch für Geschäftsführer einer GmbH, die einen zu Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzten (DrittelbG) Aufsichtsrat haben, nicht aber für den Geschäftsführer einer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) mitbestimmten GmbH. Folglich gehen zahlreiche Arbeitsrechtler davon aus, dass das Bundesurlaubsgesetz auch für die oben genannten Geschäftsführer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Daraus ergeben sich Ansprüche des Geschäftsführers gegen den Arbeitgeber GmbH. Das sind: …
Will der Arbeitgeber ein generelles Verbot zur Handy-Nutzung während der Arbeitszeit im Betrieb erlassen, braucht er die Zustimmung des Betriebsrates. Das Handynutzungsverbot betrifft nicht das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten. Was sich darin zeigt, „dass Arbeitnehmer in aller Regel ihre Arbeit auch dann zügig und fehlerfrei verrichten, wenn sie ab und an einen Blick auf ihr Handy werfen, etwa um zu prüfen, ob es in der Zwischenzeit verpasste Anrufe anzeigt“ (ArbG München, Urteil vom 18.11.2015, 9 BVGa 52/15). …
Volkelt-Brief 46/2015
Geschäftsführung 2015: „Das Hamsterrad dreht schneller und die Trittstufen sind weiter auseinander” + Cum-Ex-Geschäfte: Zu hoch gepokert – jetzt wird nachgezahlt + Handwerker-GmbHs: Kaum Probleme mit dem Gehalt + VW: Steilvorlage für ein neues Unternehmensstrafrecht + Behörden: Kaum noch Chancen gegen Fuhrpark-Rundfunkgebühren + Steuer: Fünftelregelung hat Vorrang + Leiharbeit: Nach der Mitbestimmung ist vor dem Kündigungsschutz + BISS …
Der Volkelt-Brief 46/2015 > Download als PDF – lesen im „Print”
Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, dass Leiharbeitnehmer bei der Anwendung der Mitbestimmung (ab 8.000 Mitarbeiter werden Aufsichtsräte nach dem Delegierten-Wahlverfahren gewählt) mitzählen (BAG, Beschluss vom 4.11.2015, 7 ABR 42/13). …
Volkelt-Brief 4/2015
Günstig und kreativ: Verbessern Sie Ihre Präsenz in den Sozialen Medien + Ehegatten-GmbH: Scheidung ist kein Kündigungsgrund + Schnell-Check: Wie steht es um die Sicherheit in Ihrer Firma? + GmbH-Größenklassen: Die neuen Werte für den Jahresabschluss 2015 + GmbH-Recht: Gesellschafter hat Anspruch auf fairen Austritt aus GmbH + Mitarbeiter: Betriebsrat darf bei Facebook-Seite der Firma nicht mitreden + Geschäftsführer privat: Kosten für Privat-Jet keine Werbungskosten + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Laut Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es …