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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 08/2017

Geschäfts­füh­rer-Jubi­lä­um: Immer wie­der Ärger um die Steu­er + Teu­re Erb­schaft: Finanz­amt kas­siert bei GmbHs dop­pelt +  GmbH-Recht: Ein Geschäfts­füh­rer fällt aus – was tun? + Leih­ar­beit: Ab 1.4.2017 wird neu gezählt – ACHTUNG + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Insol­venz­an­trags­pflicht ist kein Kava­liers­de­likt + GmbH-Kri­se: Anspruch auf Insol­venz­geld für neue Mit­ar­bei­ter +  BISS

 

 

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Volkelt-Briefe

Teure Erbschaft: Finanzamt kassiert bei GmbHs doppelt

Einen für auch ande­re inter­es­san­ten Fall hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) jetzt ent­schie­den. Dabei ging es um eine Erb­schaft, die einer GmbH über­las­sen wur­de – und zwar für den Fall einer Pfle­ge-GmbH. Hier hat­te eine Pfle­ge-Pati­en­tin ihr gesam­tes Ver­mö­gens aus Dank­bar­keit der GmbH über­las­sen. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um einen Betrag von rund 1.000.000 €, der gemäß Steu­er­klas­se 3 nach Abzug des Frei­be­tra­ges von 20.000 € mit 30 % Erb­schaft­steu­er belas­tet wird, also mit ca. 300.000 €. Aller­dings: Was hier gut gemeint war, wird von den Finanz­behörden aus­schließ­lich nach der Geset­zes­la­ge behandelt.

Nach der jet­zi­gen Recht­sprechung ist von einer sol­chen Erb­schaft eher abzu­ra­ten. Und zwar des­we­gen, weil …