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Volkelt-Briefe

Leiharbeit: Nach der Mitbestimmung ist vor dem Kündigungsschutz

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat ent­schei­den, dass Leih­ar­beit­neh­mer bei der Anwen­dung der Mit­be­stim­mung (ab 8.000 Mit­ar­bei­ter wer­den Auf­sichts­rä­te nach dem Dele­gier­ten-Wahl­ver­fah­ren gewählt) mit­zäh­len (BAG, Beschluss vom 4.11.2015, 7 ABR 42/13). …