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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2018

Poli­tik für klei­ne­re Unter­neh­men: Die Zeit nach Mer­kel ist schon da + Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den: Was Geschäfts­füh­rer aus dem Fall „Stad­ler“ ler­nen + Digi­ta­les: Der neue Groß­han­del – vom Lager­haus zur Platt­form + GmbH-Finan­zen: Unzu­läs­si­ge Ver­ein­ba­run­gen für Cash-Pool-Finan­zie­run­gen + GmbH/Steuer: NEU Ach­tung – Tank­gut­schei­ne und Lohn­steu­er + Son­der­fall: Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) bei einer Ver­schmel­zung + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Ver­trags­ab­schluss ohne Zustim­mung der Gesell­schaf­ter + Wirt­schafts­po­li­tik: Noch mehr Datenschutz-Bürokratie

 

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Organisationsverschulden: Was Geschäftsführer aus dem Fall „Stadler“ lernen

Ob es – wie im Fall des Audi-CEOs Rupert Stad­ler – um „Pro­duk­ti­ons­feh­ler” und deren Ver­tu­schung, um beschä­dig­te Ware oder ver­pass­te Lie­fer­ter­mi­ne geht: Wenn im Unter­neh­men etwa schief läuft, wird ein Schul­di­ger gesucht. Lässt der sich nicht fin­den, wird der Geschäfts­füh­rer in die Haf­tung genom­men. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den heißt das juris­ti­sche Zau­ber­wort, mit dem sich Geschä­dig­te an den Geschäfts­füh­rer der Orga­ni­sa­ti­on „GmbH“ halten.

  • In nicht weni­gen Fäl­len – das bele­gen zahl­rei­che Urtei­le dazu – gelingt es tat­säch­lich, den Geschäfts­füh­rer auch per­sön­lich in die Haf­tung zu neh­men. Aber was ist eigent­lich ein Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den und wie kön­nen Sie sich gegen ent­spre­chen­de Ansprü­che absi­chern? Bei einem Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den wird die Hand­lung einer Hilfs­kraft der über­ge­ord­ne­ten Stel­le zuge­rech­net. Im Arbeits­le­ben bedeu­tet das, dass die Hand­lung eines Ange­stell­ten dem Arbeit­ge­ber zuge­ord­net wird. Das kann sogar so weit gehen, dass der Geschäfts­füh­rer für eine Hand­lung des Arbeit­ge­bers ein­ste­hen muss. Und zwar dann, wenn der es vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig unter­las­sen hat, dafür zu sor­gen, dass der Arbeit­neh­mer sei­ne Tätig­keit ord­nungs­ge­mäß aus­üben kann. Dazu gehö­ren: …
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Volkelt-Brief 07/2018

Team-Hun­ting: Auch im Mit­tel­stand wird gewil­dert + Im Über­blick: Urtei­le 2017, die SIE als Geschäfts­füh­rer betref­fen… (II) + Digi­tal: Hand­wer­ker-GmbHs nut­zen das Kom­pe­tenz-Zen­trum + Arbeits­recht: Kün­di­gung aus meh­re­ren Grün­den + Steu­er: Geschäfts­füh­rung muss fal­schen Bescheid monie­ren + Ver­bun­de­ne Unter­neh­men: Steu­er­fal­len im Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag + GmbH-Recht: Form­vor­schrif­ten für die Bestel­lung eines Bei­rats +

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GmbH-Recht: Formvorschriften für die Bestellung eines Beirats

Ent­hält der GmbH-Gesell­schafts­ver­trag eine Öff­nungs­klau­sel, wonach die Gesell­schaf­ter per Mehr­heits­be­schluss einen Bei­rat ein­set­zen kön­nen, müs­sen Sie auf­pas­sen: Der ent­spre­chen­de Beschluss muss als Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges nota­ri­ell beur­kun­det und ins Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den (Kam­mer­ge­richt Ber­lin, Urteil v. 9.11.2017, 23 U 67/15).

Nur wenn der Bei­rat der GmbH ledig­lich bera­ten­de – also kei­ne kon­trol­lie­ren­de – Funk­ti­on hat, kann aus­nahms­wei­se auf eine Ein­tra­gung zum Han­dels­re­gis­ter ver­zich­tet wer­den. Sobald der Bei­rat „Organ­pflich­ten” hat, soll­ten Sie die oben genann­te Rechts­la­ge aber berücksichtigen.

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Volkelt-Brief 32/2015

Volkelt-NLFüh­rungs-Qua­li­tä­ten: So hat der DFB die alte Struk­tur auf Vor­der­mann gebracht + Arbeit­ge­ber-Ran­king: Schlech­te Noten für Ihre Fir­ma – was tun? + Ter­min­sa­che (I): Dead­line für den Jah­res­ab­schluss 2014 + Ter­min­sa­che (II): EU-Vor­steu­er bis spä­tes­tens 30.9.2015 bean­tra­gen + Kri­sen-Manage­ment: Vor­sicht mit Bank-Anspra­chen + Steu­er­prü­fung: Finanz­amt darf Umsät­ze nicht ein­fach schät­zen + Arbeits­recht: Geschäfts­füh­rer muss sich selbst mit­zäh­len +  BISS

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Terminsache (I): Deadline für den Jahresabschluss 2014

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss und den Lage­be­richt bis zum 31.8. des Jah­res auf­stel­len und fest­stel­len las­sen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Ein Ver­stoß gegen die­se Vor­schrif­ten bedeu­tet für Sie als Geschäftsführer: … 

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Terminsache Jahresabschuss: Geschäftsführer muss „vorlegen”

Was pas­siert, wenn ich den Jah­res­ab­schluss der GmbH nicht ter­min­ge­recht vor­le­ge?“ – so die Anfra­ge eines Kol­le­gen, der 

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Volkelt-Brief 35/2014

The­men heu­te: Mit­tel­stand in Chi­na: Was auf den Unter­neh­mer zukommt Ter­min­sa­che Jah­res­ab­schuss: Geschäfts­füh­rer hat die Ver­ant­wor­tung + Exter­ne Bera­tung: Im Zwei­fel hilft Ihnen ein Erfolgs­ho­no­rar + GmbH-Recht: Beschluss­fas­sung im Umlauf­ver­fah­ren spart Zeit und Auf­wand Wer­bung mit 14-tägi­ger-Geld-zurück-Garan­tie ist unzu­läs­sig + GmbH-Bilanz: Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag ist über­trag­bar + BISS

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Geschäftsführer-Aufgabe: Gravierende Fehler mit dem Jahresabschluss

Was pas­siert, wenn ich den Jah­res­ab­schluss der GmbH nicht ter­min­ge­recht vor­le­ge?“ – so …

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Volkelt-Brief 35/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te : Geschäfts­füh­rer im Dienst: Gol­fen wird steu­er­pflich­tig + Geschäfts­füh­rer-Auf­ga­be: Gra­vie­ren­de Feh­ler mit dem Jah­res­ab­schluss + Exter­ne Hil­fe: Wann rech­nen sich Erfolgs­ho­no­ra­re  ACHTUNG: BMF wird Betriebs­stät­ten steu­er­lich getrennt erfas­sen Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Nur die Absicht zählt Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Kos­ten für Pro­zess um den Job blei­ben abzugs­fä­hig + Recht: BGH stärkt Rechts­stel­lung der GmbH als Mie­ter + BISS