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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 43/2017

Der Fall Schle­cker: Was Geschäfts­füh­rer dar­aus ler­nen + Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2016 der klei­nen GmbH  + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Was bringt der Ver­weis auf BAT? + Kalkulation/Preise: Neu­es von der Kar­tell-Front + Digi­ta­li­sie­rung: Nur nicht die Boden­haf­tung ver­lie­ren + Steu­er­pro­ble­me: Bonus­zah­lun­gen an den GF + Nach­ge­prüft: Ist der Zins­fuß für Pen­si­ons­rück­stel­lung zu hoch?

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Terminsache: Jahresabschluss 2016 der kleinen GmbH

Klei­ne GmbHs haben gera­de noch 5 Wochen Zeit, den Gesell­schaf­tern den Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2016 vor­zu­le­gen, die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2017; § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­füh­rer ist wichtig: … 

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Volkelt-Brief 34/2017

Unter­neh­mens-PR: Wie man erfolg­reich um eine höhe­re Abfin­dung pokert + Bera­ter-Haf­tung: Hier haf­tet Ihr Bera­ter + Der Fall Schle­cker: Was Sie als Geschäfts­füh­rer dazu wis­sen müs­sen + Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2016 für mitt­le­re und gro­ße GmbH + AZU­BI-Ein­stel­lung: So behal­ten Sie die Ent­schei­dungs-Hoheit + Über­gangs­re­ge­lung: Geschäfts­füh­rer darf län­ger arbeiten

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Volkelt-Brief 22/2017

GF/Finanzen: Ter­min­sa­che – Mel­dung an das FA + GmbH-Ver­kauf: Als Geschäfts­füh­rer sind Sie der Pro­jekt-Mana­ger + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbH müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2016 vor­le­gen + GF/Pflichten: Befug­nis zur Ände­rung der Gesell­schaft­er­lis­te + GmbH-Steu­er: Atta­cke auf die Abgel­tungs­steu­er schei­tert + GF/Haftung: Fal­sche Bilanz­zah­len sind straf­bar + BISS

 

 

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Terminsache: Kleine GmbH müssen den JA 2016 vorlegen

Kleins­te und klei­ne GmbH (Bilanzs­sum­me bis 6 Mio. EUR, Umsatz­er­lö­se bis 12 Mio. EUR, bis 50 Mit­ar­bei­ter) haben gera­de noch 4 Wochen Zeit, den Jah­res­ab­schluss für das ver­gan­ge­ne Geschäfts­jahr (2016) erstel­len (30.6.2016 gemäß § 264 HGB), die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2017 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­führer ist zusätz­lich wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschluss for­mal kor­rekt. Das bedeutet:… 

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Terminsache: Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses 2016

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2016 bis zum 31.3.2017 auf den Weg brin­gen (§ 264 HGB). Anschlie­ßend muss der Jah­res­ab­schluss fest­ge­stellt und per Gesell­schaf­ter-Beschluss abge­seg­net wer­den. Letz­te Maß­nah­me wird dann der 31.12.2017 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss 2016 offen legen müs­sen und dazu den Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Auch in die­sem Jahr ver­wei­sen wir an die­ser Stel­le auf die ent­spre­chen­den Pflich­ten des Geschäfts­füh­rers zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erstel­lung, Fest­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des GmbH-Jahresabschlusses.

Arbeits­hil­fe: Die GmbH-Grö­ßen­klas­sen

Geschäfts­füh­rer-WIS­SEN zum GmbH-Jah­res­ab­schluss: Der GmbH-Jah­res­ab­schluss

Laut HGB muss der Jah­res­ab­schluss 2016 bereits zum 31.3.2017 „erstellt“ sein. Auch dafür ist der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich. In der Pra­xis ist das aber für die meis­ten GmbHs nicht zu leis­ten – so sind vie­le Steu­er­be­ra­ter dazu schlicht­weg zeit­lich nicht in der Lage. Zum ande­ren: Wo kein Klä­ger, da kein Täter. In der Pra­xis wird die­se Ter­min­vor­ga­be nicht geprüft und somit auch nicht geahn­det. Zum Pro­blem wird die­se Frist in der Pra­xis aber dann, wenn einer der Gesell­schaf­ter auf Ein­hal­tung des Ter­mins drängt (klagt) oder wenn ein Bank­ter­min zu Finan­zie­run­gen ansteht und die Bank dar­auf Wert legt, den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss einzusehen.