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Volkelt-Briefe

Aktuell: Fristverlängerung für Insolvenz-Unternehmen

Wie bereits berich­tet: Im Schnell­ver­fah­ren hat die Bun­des­re­gie­rung die Insol­venz­an­trags­pflicht für Geschäfts­füh­rer von Unter­neh­men mit Pan­de­mie-ver­ur­sach­ten Liqui­di­täts­pro­ble­men bis zum 30.4.2021 aus­ge­setzt – jetzt rechts­kräf­tig: der Bun­des­rat hat dem Ver­fah­ren zugestimmt. 

Die Ver­län­ge­rung hilft Unter­neh­men, die einen Anspruch auf finan­zi­el­le Hil­fen aus den auf­ge­leg­ten Coro­na-Hilfs­pro­gram­men haben und deren Aus­zah­lung noch aus­steht. Vor­aus­set­zung ist, dass die Hil­fe bis zum 28.2.2021 bean­tragt wird und die ange­streb­te Hil­fe­leis­tung zur Besei­ti­gung der Insol­venz­rei­fe geeig­net ist. Auf die tat­säch­li­che Antrag­stel­lung kommt es nicht an, wenn eine Bean­tra­gung der Hil­fen aus recht­li­chen oder tat­säch­li­chen Grün­den bis zum 28.2.2021 nicht mög­lich ist.

Für die Pra­xis: Noch immer gelingt es den Behör­den nicht, die Bear­bei­tungs­zei­ten ein­zu­hal­ten. Vor­teil für die betrof­fe­nen Unter­neh­men: Sie haben jetzt noch den März/April Spiel­raum, eine Sanie­rung zu gestal­ten bzw. neu­es Kapi­tal zu beschaffen.