Ein typischer Fall aus der Praxis: Einer Ihrer Hauptkunden (main customer) schwächelt und muss Insolvenz anmelden. In der Folge prüft der Insolvenzverwalter, inwieweit bestehende Verträge gekündigt werden können bzw. inwieweit über neue Zahlungsziele verhandelt werden kann. Für die betroffene GmbH bedeutet das: Wenn Sie keine neuen Kunden finden, kann die GmbH die laufenden Kosten für Miete und Löhne nur zahlen, indem Reserven – sprich: Gewinne – aus den Vorjahren verbraucht werden. Was tun? …
Schlagwort: Gewinnausschüttung
Volkelt-Brief 50/2018
Gehaltspoker: Auf die Performance kommt es an – auch für Geschäftsführer + Geschäftsführer-Gehalt 2018: Dienstleister-GmbHs verdienen moderat bis gut + Digitales: Smart Family – von Ausstattern zu Rund-um-Dienstleistern + GmbH-Vertrag: Wichtige Beschlüsse zum Jahreswechsel 2019 + Marketing: Facebook-Like kann unerlaubte Werbung sein + Recht: Gesellschafter-Geschäftsführer darf über seine Freistellung mitbestimmen + GmbH/Bewertung: der aktuelle Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
BISS … die Wirtschaft-Satire
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Volkelt-Brief 02/2018
- ACHTUNG: Zwei kleine Änderungen mit großen Auswirkungen + Besuch vom Finanzamt: Was tun, wenn der Prüfer unangemeldet vor der Tür steht + Digital: Vom stationären Handel zum Online-Shop + Fehlendes Zählprotokoll: Kein Grund für eine Umsatz-Schätzung + Steuer: So korrigieren Sie Fehler bei der GmbH-Gewinnbesteuerung + Abgabenordnung: Keine Nachversteuerung nach Schenkung, Verkauf und Reinvestition + Chance: Weniger Steuer für die (geringe) Management-Beteiligung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 17/2017
Internet: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäftsführer-Gehalt: Mehr Steuer-Probleme in der Familien-GmbH + 2‑Personen-GmbH: Ein Gesellschafter pocht auf Gewinn-Auszahlung + Geschäftsführer-Eignung: Strafen werden zusammengerechnet + Elektronische-Kasse: Gericht bestätigt Schätzbefugnis des FA + GF-Vorsorge: BFH bestätigt Überversorgungsprüfung + BISS …
Die Gesellschafter der GmbH haben Anspruch auf den Gewinn der GmbH ( § 29 GmbH-Gesetz). Dazu ist ein Beschluss über die Verwendung des GmbH-Gewinns notwendig. Dazu reicht in der Regel die einfache Stimmen-Mehrheit (> 50 %). In der Zweipersonen-GmbH kann es zu Problemen kommen, wenn einer der Gesellschafter den Beschluss boykottiert. Der Gesellschafter muss seinen Gewinnanspruch gerichtlich per Leistungsklage durchsetzen. Noch schwieriger wird es, wenn einer der Gesellschafter (-Geschäftsführer) gemeinsam mit dem Steuerberater die Bilanz so gestaltet, dass der Gewinn der GmbH gen Null gedrückt wird – z. B. aus steuerlichen Gründen oder um die GmbH bei einem späteren Verkauf zu vergolden. Der Gesellschafter, der etwa zu seiner Lebensführung auf Gewinnausschüttungen angewiesen ist, geht dann erst einmal leer aus. Was tun?
Die Rechtslage: …
Die Gesellschafter der GmbH haben Anspruch auf den Gewinn der GmbH ( § 29 GmbH-Gesetz). Dazu ist ein Beschluss über die Verwendung des GmbH-Gewinns notwendig. Dazu reicht in der Regel die einfache Stimmen-Mehrheit (> 50 %). In der Zweipersonen-GmbH kann es zu Problemen kommen, wenn einer der Gesellschafter den Beschluss boykottiert. Der Gesellschafter muss seinen Gewinnanspruch gerichtlich per Leistungsklage durchsetzen. Noch schwieriger wird es, wenn einer der Gesellschafter (-Geschäftsführer) gemeinsam mit dem Steuerberater die Bilanz so gestaltet, dass der Gewinn der GmbH gen Null gedrückt wird – z. B. aus steuerlichen Gründen oder um die GmbH bei einem späteren Verkauf zu vergolden. Der Gesellschafter, der etwa zu seiner Lebensführung auf Gewinnausschüttungen angewiesen ist, geht dann erst einmal leer aus. Was tun? …
Ein Fall aus der Praxis: Eine Hauptkunde der GmbH ist insolvent. Für Ihre GmbH bedeutet das: Wenn Sie keine neuen Kunden finden, kann die GmbH die laufenden Kosten für Miete und Löhne nur zahlen, indem Reserven – sprich: Gewinne – aus den Vorjahren verbraucht werden. Damit wird auch ein Teil Ihres persönlichen Polsters und damit auch „Ihres Vermögens“ von der GmbH aufgezehrt. Wie können Sie das verhindern und Ihr (zukünftiges) Vermögen besser vor einem Zugriff von außen sichern? …
Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH fließen dem Gesellschafter laut neuester BFH-Rechtsprechung in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, wenn …
Anfrage eines Geschäftsführer-Kollegen: „Kann ich mir zur Finanzierung privater Ausgaben einen Vorschuss auf die für das Geschäftsjahr zu erwartende Gewinntantieme auszahlen?“.
Antwort: …
Volkelt-Brief 39/2014
Themen heute: Compliance - Geschäftsführer brauchen immer mehr juristisches Beurteilungsvermögen + „Partner des Mittelstandes“: Vorsicht vor den Telekom-Angeboten + Selbstanzeige: Neue Steuer-Risiken für anschluss-geprüfte Unternehmen + OLG Naumburg: Bei Vetternwirtschaft haftet der Geschäftsführer + GmbH-Gewinnausschüttung: Unbedingt rechtzeitigen Antrag beim FA stellen + Achtung: Sozialversicherung straft Geschäftsführung „im Team” ab + Geschäftsführer-Krankheit: Freistellung besser als Ende der Tätigkeit + BISS …