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Volkelt-Briefe

Ihr Hauptkunde schwächelt: So retten Sie Ihren Gewinn

Ein Fall aus der Pra­xis: Eine Haupt­kun­de der GmbH ist insol­vent. Für Ihre GmbH bedeu­tet das: Wenn Sie kei­ne neu­en Kun­den fin­den, kann die GmbH die lau­fen­den Kos­ten für Mie­te und Löh­ne nur zah­len, indem Reser­ven – sprich: Gewin­ne – aus den Vor­jah­ren ver­braucht wer­den. Damit wird auch ein Teil Ihres per­sön­li­chen Pols­ters und damit auch „Ihres Ver­mö­gens“ von der GmbH auf­ge­zehrt. Wie kön­nen Sie das ver­hin­dern und Ihr (zukünf­ti­ges) Ver­mö­gen bes­ser vor einem Zugriff von außen sichern? …

Bes­ser ist: Sie ent­neh­men Gewin­ne sofort nach Ablauf des Geschäfts­jah­res und zwar so viel, wie han­dels­recht­lich zuläs­sig ist. Der Gewinn geht dann sofort in Ihr pri­va­tes Ver­mö­gen über. Macht die GmbH im nächs­ten Jahr Ver­lus­te, steht die­ses Ver­mö­gen dann nicht mehr zur Ver­fü­gung. Ein Durch­griff auf Ihr pri­va­tes Ver­mö­gen ist aber so gut wie nicht mög­lich. Nach­teil: Die hohe Besteue­rung für aus­ge­schüt­te­te Gewin­ne (ca. 54 %). Vor­teil: Das Geld ist aus der GmbH „raus“

Ist eine sol­che Situa­ti­on für Ihre GmbH abseh­bar, müs­sen Sie vor­beu­gend han­deln. Der Zugriff auf den an Sie aus­ge­schüt­te­ten Gewinn ist näm­lich immer dann noch mög­lich, wenn für den außen ste­hen­den Drit­ten bereits erkenn­bar war, dass es dadurch zu einem Liqui­di­täts­eng­pass oder einer Über­schul­dung kom­men kann. In die­sem Fall sind Sie ver­pflich­tet, Rück­stel­lun­gen zu bil­den und dür­fen den Gewinn nicht aus­schüt­ten (BGH, Urteil vom 22.9.2003, II ZR 229/02). In fol­gen­den Kon­stel­la­tio­nen ist es vor­teil­haft, wenn Sie Gewin­ne sofort aus­schüt­ten und mög­lichst viel Pri­vat­ver­mö­gen bil­den: Ihre GmbH ist von weni­gen Kun­den abhän­gig, so dass der Aus­fall eines Groß­kun­den nicht wett­zu­ma­chen ist. Ihre GmbH ist in einer Bran­che tätig, die sehr stark kurz­fris­ti­gen Trends und Gewinn­chan­cen unter­wor­fen ist (Ein­zel­han­del, Erleb­nis-Gas­tro­no­mie, Inter­net, Event usw.). Spricht etwas für die Wei­ter­füh­rung der GmbH, kön­nen Sie dann immer noch neu­es Kapi­tal zufüh­ren oder die GmbH mit Dar­le­hen aus dem Pri­vat­ver­mö­gen finanzieren.

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