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Geschäftsführer privat: Neues Urteil zum Anspruch auf Witwenrente

Besteht ein Anspruch auf Wit­wen­ren­te nur für die „jet­zi­ge“ Ehe­frau, hat eine neue Lebens­part­ne­rin bzw. Ehe­frau kei­nen durch­setz­ba­ren Anspruch auf eben die­se Ren­te. Inso­fern ist die For­mu­lie­rung ein­ein­deu­tig und bezieht sich ledig­lich auf die Ehe­frau zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses (BAG, Urteil vom 21.2.2017, 3 AZR 297/15).

Arbeits­hil­fe: Mus­ter Pensionszusage

In vie­len Pen­si­ons­zu­sa­gen für Geschäfts­füh­rer gibt es eine Rege­lung zum Anspruch auf Wit­wen­ren­te. ACHTUNG: Hier kommt es auf die For­mu­lie­rung („jet­zi­ge Ehe­frau“). Das gilt ent­spre­chend, wenn die anspruchs­be­rech­tig­te Per­son in der Pen­si­ons­zu­sa­ge nament­lich genannt ist. Auch dann hat eine Zweit-Ehe­frau kei­nen Anspruch. Prü­fen Sie, ob die dort getrof­fe­ne Ver­ein­ba­rung noch mit Ihren Rea­li­tä­ten über­ein­stimmt. Ist das nicht der Fall, soll­ten Sie die Ver­ein­ba­rung ent­spre­chend anpas­sen (Gesell­schaf­ter­be­schluss) und die Ver­trags­än­de­rung mit Ihrem Rück­ver­si­che­rer (z. B. Pen­si­ons­si­che­rungs­ver­ein) abstimmen.

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Volkelt-Brief 11/2017

Krank sein: Ich als Geschäfts­füh­rer doch nicht” + Geschäfts­füh­rer-Pflicht­ver­si­che­rung: Immer mehr Bean­stan­dun­gen ACHTUNG: Neu­es Urteil zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + GF-Ver­trag: Kop­pe­lung von Abbe­ru­fung und Kün­di­gung + GmbH-Recht: Lei­ter muss Beschlüs­se offi­zi­ell „fest­stel­len” + Steu­er-Betrug: Neu­es Urteil zu Cum-Ex-Geschäf­ten + Geschäfts­füh­rer pri­vat: XING-Hin­weis auf zukünf­ti­ge Selb­stän­dig­keit +  BISS

 

 

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GF-Vertrag: Koppelung von Abberufung und Kündigung

Nach einem Urteil des OLG Karls­ru­he, führt die Abbe­ru­fung des (Fremd-) Geschäfts­füh­rers nur dann zur Been­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges, wenn … 

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Volkelt-Brief 10/2017

Wirt­schafts­po­li­tik: Wen oder was wäh­len als Geschäfts­füh­rer? + GmbH-Finan­zen: So för­dert der Staat Ihre Digi­ta­li­sie­rung +  Mana­ger-Gehäl­ter: Nur die FDP baut auf Selbst­kon­trol­le + Geheim­nis­krä­me­rei: Geschäfts­füh­rer ris­kie­ren Kün­di­gung + ACHTUNG: Finanz­aus­schuss will Abgel­tungs­steu­er abschaf­fen + NEUE Rechts­la­ge: Ihr Steu­er­be­ra­ter muss Sie war­nen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Mit dem Arbeits­zim­mer opti­mie­ren + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Gestal­tun­gen nach der Tren­nung +  BISS

 

 

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Verschluss-Sachen: Geschäftsführer riskieren Kündigung

Jedem der GmbH-Gesell­schaf­ter steht das Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in alle Ange­le­gen­hei­ten der GmbH zu (§ 51a GmbH-Gesetz) – wir berich­ten dazu regel­mä­ßig über Streit­punk­te um die Aus­übung, so zuletzt zum Umfang des Aus­kunfts- und Ein­sichts­rechts (vgl. Nr. 7/2017). Der Gesell­schaf­ter kann die­ses Recht per gericht­li­cher Ver­fü­gung durchsetzen.

Vor­sicht: ..

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Volkelt-Brief 09/2017

GmbH-Finan­zen: Wer finan­ziert eigent­lich Ihre Digi­ta­li­sie­rung? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Dafür ste­hen die Par­tei­en +  Mit­ar­bei­ter bin­den: So hal­ten AZUBIS län­ger durch + Wahl­ver­spre­chen: GWG-Gren­ze wird rea­lis­ti­scher + Finan­zen: Bil­lig­strom-Anbie­ter blei­ben ris­kan­tes Spar­mo­dell + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Zuzah­lun­gen zum Fir­men­wa­gen min­dern die Steu­er + Sanie­rung: Geschäfts­füh­rer muss Steu­er­schul­den antei­lig til­gen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: BFH ver­teu­ert Selbst­be­halt zur KV +  BISS

 

 

 

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Geschäftsführer-Jubiläum: Immer wieder Ärger um die Steuer

in schö­ner Regel­mä­ßig­keit berich­ten wir an die­ser Stel­le zum „Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Fei­er­lich­kei­ten anläss­lich des Geburts­ta­ges (oder eines Jubi­lä­ums) des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers“. Fakt ist, dass Steu­er-Sach­­be­ar­bei­ter die­sen Pos­ten ger­ne und ganz genau unter die Lupe neh­men. Fakt ist auch, dass unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen des Steu­er­be­ra­ters und des Finanz­amts zur Sache regel­mä­ßig die Finanz­ge­rich­te beschäf­ti­gen (vgl. Nr. 37/2016).…

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GmbH-Recht: Ein Geschäftsführer fällt aus – was tun?

In vie­len Fami­li­en-GmbHs ist es üblich, die Geschäfts­füh­rung einem oder meh­re­ren Fremd-Geschäfts­füh­rern zu über­tra­gen, wenn aus den eige­nen Rei­hen kei­ne geeig­ne­ten Nach­fol­ger bereit ste­hen. Wer­den meh­re­re Fremd-Geschäfts­­­füh­rer enga­giert, wird im Gesell­schafts­ver­trag in der Regel eine Gesamt­ver­tre­tungs­be­fug­nis ver­ein­bart. Die Geschäfts­füh­rer kön­nen die GmbH dann nur gemein­sam ver­tre­ten. Damit ist sicher­ge­stellt, dass kein Geschäfts­füh­rer Allein­gän­ge macht. Das bedeu­tet aber auch, dass Ent­schei­dun­gen umständ­li­cher sind und län­ger dauern.

Bei­spie­le:

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Geschäftsführer-Haftung: Insolvenzantragspflicht kein Kavaliersdelikt

In einem aktu­el­len Urteil des Land­ge­richts Ham­burg heißt es dazu: … 

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Wahlkampf-Schnellschuss: SPD deckelt Manager-Bezüge

Wie ange­kün­digt hat die SPD-Frak­ti­on noch vor der Som­mer­pau­se den Gesetz­ent­wurf zur Begren­zung der Mana­ger-Ver­gü­tung vor­ge­legt ( > zum Gesetz­ent­wurf). Kern­punk­te sind:

  • - Begren­zung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs (KStG) für das ein­zel­ne Vor­stands-Mit­glied auf 500.000 €. Und zwar für die Gesamt­ver­gü­tung inkl. Alters­be­zü­ge, Erfolgs­be­tei­li­gung (Tan­tie­me), Aktien-Optionen .
  • - Auch für die Alters­an­sprü­che wer­den Gren­zen gezogen.
  • - Die Beschrän­kun­gen gel­ten nicht nur für AG-Vor­stän­de, son­dern auch für die Mit­glie­der der Geschäfts­füh­rung ande­rer Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (KGaA, u. U. GmbH mit Beirat/Kontrollorgan/mit Mit­be­stim­mung), Komplementär-Gesellschaften).

Fazit: Das hat­te bis zuletzt anders geklun­gen – da ging es um eine Betriebs­aus­ga­ben-Decke­lung für die varia­blen Bezü­ge (sie­he dazu unten).

Das klingt nach Schulz-Effekt. Auch wenn die Uni­on bereits Gesprächs­be­reit­schaft über den Ent­wurf ange­kün­digt hat, ist das nicht wirk­lich ernst zu neh­men. Die vor­ge­schla­ge­ne Lösung dürf­te einer ernst­haf­ten recht­li­chen Prü­fung nicht genü­gen und gegen Gleich­be­hand­lungs­grund­sät­ze ver­sto­ßen. Aber auch die Ver­trags­frei­heit ist wesent­lich tan­giert. Der Wahl­kampf hat begon­nen und die Grä­ben wer­den auf­ge­macht. Inso­fern ist das ledig­lich ein klei­ner Auf­re­ger – mehr aber auch nicht.

 

Wört­lich heißt es dazu im vor­lie­gen­den Geset­zes­text: „Ent­spre­chen­des (Anm.: die 500.000 € Ober­gren­ze für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug) gilt für Gesamt­be­zü­ge der Vor­stands­mit­glie­der von Euro­päi­schen Gesell­schaf­ten und ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die nach ihrem Grün­dungs­sta­tut einer Akti­en­ge­sell­schaft ver­gleich­bar sind, und für die Gesamt­be­zü­ge von per­sön­lich haf­ten­den Gesell­schaf­tern einer Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Akti­en”.