Wie angekündigt hat die SPD-Fraktion noch vor der Sommerpause den Gesetzentwurf zur Begrenzung der Manager-Vergütung vorgelegt ( > zum Gesetzentwurf). Kernpunkte sind:
- - Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs (KStG) für das einzelne Vorstands-Mitglied auf 500.000 €. Und zwar für die Gesamtvergütung inkl. Altersbezüge, Erfolgsbeteiligung (Tantieme), Aktien-Optionen .
- - Auch für die Altersansprüche werden Grenzen gezogen.
- - Die Beschränkungen gelten nicht nur für AG-Vorstände, sondern auch für die Mitglieder der Geschäftsführung anderer Kapitalgesellschaften (KGaA, u. U. GmbH mit Beirat/Kontrollorgan/mit Mitbestimmung), Komplementär-Gesellschaften).
Fazit: Das hatte bis zuletzt anders geklungen – da ging es um eine Betriebsausgaben-Deckelung für die variablen Bezüge (siehe dazu unten).
Das klingt nach Schulz-Effekt. Auch wenn die Union bereits Gesprächsbereitschaft über den Entwurf angekündigt hat, ist das nicht wirklich ernst zu nehmen. Die vorgeschlagene Lösung dürfte einer ernsthaften rechtlichen Prüfung nicht genügen und gegen Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen. Aber auch die Vertragsfreiheit ist wesentlich tangiert. Der Wahlkampf hat begonnen und die Gräben werden aufgemacht. Insofern ist das lediglich ein kleiner Aufreger – mehr aber auch nicht.
Wörtlich heißt es dazu im vorliegenden Gesetzestext: „Entsprechendes (Anm.: die 500.000 € Obergrenze für den Betriebsausgabenabzug) gilt für Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder von Europäischen Gesellschaften und anderen Kapitalgesellschaften, die nach ihrem Gründungsstatut einer Aktiengesellschaft vergleichbar sind, und für die Gesamtbezüge von persönlich haftenden Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft auf Aktien”.