Als Geschäftsführer der GmbH sind Sie verantwortlich für die Abgabe der Steuererklärungen (Termin: 31.5.2017 für die KSt-Erklärung 2016, mit Steuerberater: 31.12.2017). In den meisten GmbHs werden diese vom Steuerberater erstellt und vom Geschäftsführer allenfalls kurz gegengelesen und unterzeichnet. Für die KSt-Erklärung 2016 müssen jetzt neue Formulare (Anlage KSt 1) verwendet werden. Nicht mehr notwendig sind die Anlagen A + B. Zusätzlich abzugeben sind die Anlagen GK, Verlust und Z (Zuwendungen).
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