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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 35/2016

Volkelt-FB-01Jah­res­ab­schluss: Feh­ler kön­nen SIE den Job kos­ten + Geschäfts­füh­rer-Kün­di­gung: Nach­schie­ben von Grün­den + Ter­min­sa­che: Dead­line für den Jah­res­ab­schluss 2015 + Böse Über­ra­schung: Was tun, wenn das Finanz­amt die Kon­ten sperrt?  Steu­er: So weh­ren Sie sich gegen eine Gewin­n­er­hö­hung + GmbH-Recht: Regis­ter­ge­richt darf Geschäfts­füh­rer-Bestel­lung prü­fen + Insol­venzs­recht: „Zah­lungs­un­fä­hig“ – ver­klau­su­liert + BISS

 

 

 

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Volkelt-Briefe

Steuer: So wehren Sie sich gegen eine Gewinnerhöhung

Erhöht der Steu­er­prü­fer den Gewinn der GmbH, dann kön­nen Sie im Gegen­zug der Bilanz­ge­winn kür­zen, indem Sie eine Rück­la­ge für geplan­te Inves­ti­tio­nen aus­wei­sen (sog. Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag gemäß § 7g EStG). Das geht für Unter­neh­men in der Rechts­form GmbH mit einem Betriebs­ver­mö­gen bis zu 235.000 EUR (BFH, Urteil vom 23.3.2016, IV R 9/14). …