Schlagwort: FG Düsseldorf
Volkelt-Brief 43/2019
Geschäftsführer-Vorsorge FA bestraft Fehler in der Pensionszusage + Geschäftsführer-Aufgabe: Vorkehrungen gegen die Produkt- und Produzentenhaftung + Geschäftsführer-Perspektive: Quote und/oder Qualifikation? + Unternehmens-Trends: Was Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: Neue Ideen für den (Online-) Handel + Terminsache: Der Jahresabschluss 2018 der kleinen GmbH + GmbH/Recht: Der Teilgewinnabführungsvertrag zwischen GmbHs + GmbH/Planung: Kalkulations-Eckdaten 2020 + BFH-aktuell: Kürzung des Gewerbeertrags bei der Vermietung von Immobilien + BMF: Zeitwertkonto für Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer
Um alle Steuervergünstigungen, die mit der Gewährung einer Pensionszusage an den Geschäftsführer der GmbH verbunden sind, tatsächlich nutzen zu können, müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die von den Finanzbehörden vorgeschrieben werden – so zuletzt zusammengefasst in einem ausführlichen BMF-Schreiben vom aus dem Jahre 2012 (Quelle: BMF-Schreiben IV C 2 – S 2742/10/10001). Fehlt nur eine der Voraussetzungen und wird dennoch eine Rückstellung für die Pensionsansprüche in der Bilanz ausgewiesen, kostet das. Die Rückstellung muss aufgelöst werden – der Steuervorteil ist dahin und muss zurückgezahlt werden. Auch rückwirkend.
Widerspruch ist zwecklos. …
Volkelt-Brief 35/2019
Der Fall des Managers: Erkenntnisse eines (ehemaligen) Chefs + GmbH contra Finanzamt: Was tun gegen eine Konto-Sperrung? + Geschäftsführer-Perspektive: Wertschätzung aus Mallorca + Unternehmensrecht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: So lesen sich die neuen Erfolgs-Geschichten + Geschäftsführer-Netzwerke: Halten Sie Ihre Profile auf dem Laufenden + BGH-aktuell: Leiharbeitnehmer und Mitbestimmung + Mau: Frauen in den Führungsetagen + Bürokratie: Gastro-GmbHs müssen Kontroll-Berichte offenlegen + Vorsorge: GmbH kann die Versorgungszusage nur ausnahmsweise entziehen + gGmbH: Vorteilsnahme des Geschäftsführers kostet die Gemeinnützigkeit
Erhält der Geschäftsführer einer gGmbH Leistungen oder Zuwendungen von der GmbH (hier: Pflegeleistungen für ein Familien-Mitglied), die sonst nur Kunden gegen ein Entgelt bereitgestellt werden, führt das zum Verlust der Gemeinnützigkeit und dazu, dass die Bereitstellung und Organisation eines ambulanten sozialen Pflege- und Assistentendienstes und die Trägerschaft von Pflegeeinrichtungen steuerlich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft wird. Das kann sogar nachträglich – also mit steuerlicher Rückwirkung – festgestellt werden (FG Düsseldorf, Urteil v. 12.4.2019, 6 K 3664/16).
Volkelt-Brief 28/2019
GmbH-Aussichten: Kapazitätsauslastung sinkt – was kommt? + Risikoeinschätzung: Noch Erfa-Runde oder schon Kartell-Absprache? + Digitales: Investoren schauen StartUp-Gründern immer genauer in die Bücher + GmbH/Krise: Vorsicht beim Verkauf von GmbH-Vermögen + GmbH/Steuern: Steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung + Bürokratie: Finanzkontrollen werden kräftig aufgestockt + Entwarnung: Kleinere Firmen brauchen keinen Datenschutzbeauftragten + Geschäftsführer-Kündigung: GmbH muss sich in die Bücher schauen lassen + GmbH/Firmenwagen: Prämie zieht (noch) nicht
BISS … die Wirtschaft-Satire
Eine Pensionsrückstellung darf nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht und keinen Vorbehalt enthält, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Das ist nicht gegeben, wenn die zugrunde liegende Transformationstabelle oder der vereinbarte Zinssatz einseitig vom Arbeitgeber variiert werden kann (FG Düsseldorf, Urteil v. 29.5.2019, 15 K 690/16 F, Revision zugelassen).
Volkelt-Brief 13/2019
Gender Pay Gap: Gleicher Lohn nur für gleiche Leistung + Schiedsverfahren: Mit vielen Vorteilen und ohne Risiko für den Fremd-Geschäftsführer + Digitales: Immer mehr Online-Shops werden stationär + Geschäftsführer-Gehalt: Weniger Streitfälle um „vGA” + Geschäftsführer privat: Vorteile mit dem E‑Bike von der GmbH + GmbH/Recht: Pflichten Ihres Rechtsanwalts + GmbH/Recht: Beschlussfassung in der Einheitsgesellschaft + Fehlerhafte Adresse ist kein Verstoß gegen die Formvorschriften + GmbH/Steuer: Finanzamt auf Abwegen
BISS … die Wirtschaft-Satire
GmbH/Steuer: Finanzamt auf Abwegen
Per Steuerbescheid hatte ein Finanzamt in NRW festgestellt, dass die Mietzahlungen für einen Messestand einer Produktionsfirma bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden müssen. Begründung: „Der Messestand ist als fiktives Anlagevermögen zu behandeln”. Folge: Die Miete ist bei der Ermittlung der Gewerbesteuer dem Gewinn zuzurechnen. Das müsste dann so auch für alle anderen Messeteilnehmer gelten. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf stoppte diese Praxis der Finanzbehörden jetzt. Das ist so nicht zulässig. Allerdings hat das Gericht revision zugelassen. Wir halten Sie auf dem Laufenden (FG Düsseldorf, Urteil v. 29.1.2019, 10 K 2717/17).