Das Stammkapital einer GmbH kann eine Bar- oder Sacheinlage sein. Dazu sind die besonderen Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten (§ 5 GmbHG). Damit ist es grundsätzlich möglich, dass die Beteiligung an einem Unternehmen als Sacheinlage – z. B. für eine Kapitalerhöhung – eingebracht wird. Achtung: Das geht auch, wenn es sich um einen Anteil eines im Mehrheitsbesitz der Kapital erhöhenden GmbH befindlichen Unternehmens handelt – also eine sog. Schachtelbeteiligung vorliegt (OLG Thüringen, Beschluss v. 30.8.2018, 2 W 260/18).
Schlagwort: Einlage
Behält sich die Kommanditgesellschaft vor, einen ausgezahlten Gewinn nachträglich zurückzufordern, wird die spätere Rückzahlung als erneute Einzahlung der Einlage gewertet. Im Insolvenzfall ist die Einlage „weg”. Die Gewinnauszahlung wird nur dann als Darlehen behandelt, wenn es einen Darlehensvertrag gibt und die Konditionen (z. B. Zinszahlung) tatsächlich durchgeführt werden. Mit dieser Gestaltung kann eine spätere Insolvenzhaftung ausgeschlossen werden (BGH, Urteil v. 10.10.2017, II ZR 353/15)
Nach § 21 GmbH-Gesetz ist der Geschäftsführer berechtigt, eine Nachfrist zur Einzahlung einer ausstehenden Einlage zu setzen und bei Nichterfüllung den Ausschluss aus der GmbH anzudrohen. Diese Erklärung muss schriftlich mittels Einschreiben erfolgen. Dazu der BGH: Das Einwurf-Einschreiben erfüllt diese Voraussetzungen (BGH, Urteil vom 27.9.2016, II ZR 299/15). …
Volkelt-Brief 43/2013
Themen heute: Buchungs-Luftnummern fallen auf Sie zurück + Kostenfalle „Berater“: So setzen Sie den Rotstift an + Schnäppchen: Fahren Sie den Firmenwagen privat zu Ende + Fuhrpark-Kosten: Sprit-Markttransparenz funktioniert + Lohnsteuer: 44-€-Freigrenze gilt nicht für Zukunftssicherungsleistungen + Steuern: Fiktiver Veräußerungsverlust zählt nicht + Internet: Websites – Vorsicht mit der Kommentar-Funktion + BISS …
Vereinbart der Gesellschafter mit seiner GmbH eine niedrige Pacht, …
Volkelt-Brief 45/2012
Themen heute: Vorsorge: Geschäftsführer – Schludern Sie auch mit der Gesundheit? – so machen Sie sich selbst Druck + Change: Lassen Sie sich von den neuen Gesellschaftern Ihre Leistungen attestieren + Steuer: Cash-GmbH nicht mehr auf der Streichliste – nutzen Sie die Zeit + Finanzamt: USt-Voranmeldung 2012/2013 – Sie müssen Ihre GmbH/UG registrieren lassen + Recht: Fehlerhafter bei Heilungsversuch für die GmbH-Einlage + Mitarbeiter/Personal: Betriebsrat darf nur ausnahmsweise externe Berater einschalten + BISS …
Gilt die GmbH-Einlage als „nicht erbracht“ (z. B. wegen Rückzahlung an den Gesellschafter), kann das nicht geheilt werden, indem …
Volkelt-Brief 38/2012
Themen heute: Wo liegen die Grenzen der Marktforschung? + Führungsaufgabe: Die häufigsten Fehler bei der Restrukturierung eines Unternehmens + IHK: Jetzt kommt Bewegung in die verkrsuteten Strukturen + BGH-aktuell: Manipulieren bei der Einlagezahlung kostet doppelt + BFH genehmigt Rückstellung für Kosten der Betriebsprüfung + Mit TiPP: Arbeitgeber „GmbH” muss Flugkosten für das Bewerbungsgespräch nicht zahlen + Politik: Entlastung für Klein-GmbHs und UGs kommen schon 2013 + BISS …
Werden die Geschäfte einer stillgelegten GmbH nach Beschluss der Gesellschafter mit einem neuen Unternehmensgegenstand und einem neu bestellten Geschäftsführer fortgesetzt, handelt es sich um eine wirtschaftliche Neugründung. Das muss der Geschäftsführer dem Handelsregister auch so melden (Neugründung). Unterlässt er das, …