Kategorien
Volkelt-Briefe

Firmenwagen: Noch schlechtere Karten für Diesel-Fahrer

Viele Kol­le­gen sind von Berufs wegen „Viel­fah­rer”. Vor­teil: Mit der 1%-Methode fährt der Geschäfts­füh­rer pivat steu­er­güns­tig, wenn er zusätz­lich auch viel pri­vat unter­wegs ist (Urlaub). Nach­teil: Wer des­we­gen einen ver­brauchs­güns­ti­gen Die­sel ange­schafft hat, des­sen Kar­ten wer­den immer schlech­ter. Jetzt gibt es einen aus­ge­spro­chen uner­freu­li­chen Rechts­streit mit den Zulas­sungs­be­hör­den in Nie­der­sach­sen – zu unguns­ten aller Die­sel-Fah­rer. Das betrifft natür­lich auch alle Firmenwagen-Nutzer.

Hin­ter­grund:

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH/Firmenwagen: Händler muss alten Diesel zurücknehmen

Ein VW-Händ­ler muss den 2015 gekauf­ten VW Tigu­an Sport Moti­on trotz Nach­rüs­tung zurück­neh­men bzw. ein feh­ler­frei­es Neu­fahr­zeug lie­fern. Dazu das Gericht: „Der Durch­schnitts­käu­fer kann bei einem Auto­kauf erwar­ten, dass das von ihm erwor­be­ne Fahr­zeug die Abgas­wer­te ein­hält, und zwar nicht nur durch eine bei­gefüg­te Soft­ware für den Prüf­stand. Er kann erwar­ten, dass alle lau­fen­den Pro­zes­se auf dem Prüf­stand auch im nor­ma­len Fahr­be­trieb aktiv blei­ben und der Prüf­stand somit die rea­le Fahr­si­tua­ti­on nach­bil­det. Dass, wie die Beklag­te vor­bringt, der Abgas­aus­stoß zwi­schen Prüf­stand und Stra­ßen­be­trieb auf natür­li­che Wei­se vari­ie­ren, ist dabei bekannt aber inso­weit uner­heb­lich” (LG Ham­burg, Urteil v. 7.3.2018, 329 O 105/17).

Im Grund­satz macht das LG Ham­burg hier nach­drück­lich deut­lich, dass der Kun­de Anspruch auf einen man­gel­frei­en Neu­wa­gen hat. Aller­dings müs­sen Sie zunächst davon aus­ge­hen, dass der Händ­ler Revi­si­on ein­le­gen wird und ein ver­bind­li­ches Urteil erst danach ste­hen wird. Das wird span­nend. Bestä­tigt der BGH letzt­in­stanz­lich die­se Rechts­la­ge, sind die Kar­ten neu gemischt – und Ihre Chan­cen auf Nach­lie­fe­rung eines Neu­wa­gens ste­hen auf „gut”. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 09/2018

GmbH-Fuhr­park: Inves­tie­ren in Zei­ten der Blau­en Pla­ket­te.+ Risi­ko-Manage­ment: Wie SIE als Geschäfts­füh­rer Ihre GmbH fit für alle Fäl­le machen + Digi­ta­li­sis­erung: Ale­xa, Siri und Goog­le – was brin­gen elek­tro­ni­sche Sprach-Assis­ten­ten? + Neue Pflich­ten aus dem Koali­ti­ons­ver­trag: Noch mehr KSV-pflich­ti­ge Leis­tun­gen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Klein­ge­druck­tes in der Pen­si­ons­zu­sa­ge + GmbH Recht: Ver­trä­ge mit sich selbst +

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

Der Vol­kelt-Brief 09/2018 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

Frei­burg, 2. März 2018

 

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

bereits in Aus­ga­be 24/2016 vom 8. Juni 2016 habe ich die Kol­le­gen an die­ser Stel­le unter der Über­schrift „Fuhr­park: Die rich­ti­ge Stra­te­gie für die Blaue Pla­ket­te” vor­ge­warnt. Wört­lich hieß es da: „Sinn­voll für den Fuhr­park der nächs­ten Jah­re sind Lea­sing-Beschaf­fun­gen mit kur­zen Lauf­zei­ten oder der Ver­zicht auf Die­sel-Fahr­zeu­ge bei regel­mä­ßi­gen Umwelt­zo­nen-Fahr­ten. Das gilt auch für den Fir­men­wa­gen des Chefs und der Mit­ar­bei­ter. Betrof­fe­ne Fahr­zeu­ge haben einen hohen Wert­ver­lust und müs­sen abge­schrie­ben wer­den”. Eini­ge Kol­le­gen – ich erin­ne­re mich – haben damals abgewinkt.

Jetzt, hier und heu­te, holt uns das The­ma schnel­ler ein als erwar­tet. Unter­des­sen hat Die­sel­ga­te die Kar­ten neu gemischt und den Käu­fern den schwar­zen Peter zuge­spielt. Der Druck auf die Poli­tik ist durch zahl­rei­che gericht­li­che Ver­fah­ren (BVerwG mit Beschluss v. 27.2.2018, 7 C 26.16) bis zum Zwang zum Han­deln gestie­gen. Gebrauch­te Die­sel-Fahr­zeu­ge sind gera­de noch zu Buch­wer­ten zu ver­kau­fen oder so gut wie unver­käuf­lich. Die blaue Pla­ket­te ist nicht nur in Sicht­wei­te – sie ist „DA”, sie ist Pla­nungs­vor­ga­be für alle Unter­neh­men mit Fuhrpark.

Viel­leicht hat ja der ein oder ande­re Kol­le­ge unse­re Hin­wei­se damals befolgt und sich und der GmbH Eini­ges an Ärger, Ver­wal­tungs­auf­wand und Kos­ten erspart. Für den nächs­ten Geschäfts­füh­rer-Dienst­wa­gen-Wech­sel gilt: Ein Schnäpp­chen machen Sie, wenn Sie Ihren alten (Die­sel) Fir­men­wa­gen pri­vat zum Buch­wert auf­kau­fen und dann – mit einem rea­lis­ti­schen Preis­auf­schlag – ins Aus­land verkaufen.

 

Risiko-Management: Wie SIE als Geschäftsführer Ihre GmbH fit machen

Das Akti­en­recht gilt auch für gro­ße GmbH (§ 91 Abs. 2 AktG). Danach muss der Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft „geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, ins­be­son­de­re ein Über­wa­chungs­sys­tem ein­rich­ten, das den Fort­be­stand der Gesell­schaft sichert und gefähr­den­de Ent­wick­lun­gen für das Unter­neh­men früh­zei­tig erkennt“. Das gilt auch für Sie als Geschäfts­füh­rer einer gro­ßen GmbH und mit Ein­schrän­kun­gen sogar auch für die mit­tel­gro­ße GmbH. Ver­säu­men Sie es, übli­che, Fort­be­stand sichern­de Con­trol­ling­s­ys­te­me und Pro­gno­se-Instru­men­te zu ent­wi­ckeln und ein­zu­set­zen, han­deln SIE zumin­dest fahr­läs­sig, u. U. sogar grob fahr­läs­sig. Neben den gegen­warts- und zukunfts-bezo­ge­nen, pro­duk­ti­ons- und umsatz­be­zo­ge­nen Unter­neh­mens­da­ten aus dem Con­trol­ling gibt es eine gan­ze Rei­he ande­rer Fak­to­ren, die das zukünf­ti­ge Risi­ko Ihres Unter­neh­mens bestimmen.

Bei­spie­le: Stand­ort­ver­le­gung, Zukauf eines Unter­neh­mens, Anschaf­fung einer neu­en Pro­duk­ti­ons­an­la­ge, feh­ler­haf­tes Qua­li­täts­ma­nage­ment usw. Vor­aus­schau­en­des Risi­ko-Manage­ment umfasst drei Stufen:

  1. das Erken­nen von Risiken,
  2. das Beob­ach­ten der als Risi­ko erkann­ten Gefah­ren und
  3. die Auf­stel­lung und Fort­schrei­bung eines Maß­nah­men­ka­ta­lo­ges gegen dro­hen­de Gefahren.

Zunächst müs­sen Sie sich also einen sys­te­ma­ti­schen Über­blick über alle poten­zi­el­len Feh­ler­quel­len ver­schaf­fen. Dazu ist es not­wen­dig, alle Mit­ar­bei­ter für even­tu­el­le Risi­ken zu sen­si­bi­li­sie­ren und die­se sys­te­ma­tisch in die Risi­ko­ana­ly­se einzubeziehen.

Bei­spiel: Die Mus­ter-Soft­ware GmbH ver­wen­det in ihrem Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­pro­gramm ein Modul, das nur von einem ein­zi­gen Her­stel­ler bezo­gen wer­den kann. Das weiß aber nur der Soft­ware-Ent­wick­ler. Hier ist es Auf­ga­be der Geschäfts­füh­rung, die­ses Wis­sen zu „akti­vie­ren”, einen zwei­ten Anbie­ter vor­rä­tig zu hal­ten oder einen Not­fall­plan für eine Eigen­ent­wick­lung aus­zu­ar­bei­ten. Um Risi­ko­fak­to­ren im Unter­neh­men sys­te­ma­tisch auf­zu­de­cken, soll­ten Sie auf allen Ebe­nen orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­keh­run­gen treffen.

Mus­ter Arbeits­sche­ma:

Wer ist zuständig Ziel GF-Akti­vi­tät
Geschäfts­füh­rer Erkennt­nis­se, die nicht aus dem eige­nen Unter­neh­men abge­lei­tet wer­den können
  • Beob­ach­tung von Wettbewerbern
  • Ana­ly­se von Wirtschaftsnachrichten
  • Ver­bands­in­for­ma­tio­nen
  • Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men
Geschäfts­füh­rungs-Gre­mi­um
  • regel­mä­ßi­ge Ana­ly­se eige­ner Erfahrungen
  • sys­te­ma­ti­sche Suche nach Abweichungen
  • Regel­mä­ßi­ge GF-Runden
  • TOP: Risi­ko­fak­to­ren – offe­ne Diskussion
  • Fort­schrei­bung der Risi­ko­fak­to­ren im Protokoll
Pro­jekt­grup­pen

Abtei­lungs­lei­ter

 

  • Regel­mä­ßi­ger Aus­tausch von Erfahrungen
  • offe­ne Dis­kus­si­on über anste­hen­de Auf­ga­ben und damit ver­bun­de­ne Problemstellungen
  • per­sön­li­che Anwesenheit
  • akti­ve z. K. der Pro­to­kol­le – ggf. durch GF-Assistenz
Pro­jekt­grup­pe                 Risiken
  • unter­neh­mens-inter­ne Recherchen
  • exter­ne Recherchen
  • Koope­ra­ti­on mit Beratern
  • Koope­ra­ti­on mit Forschungseinrichtungen
  • Ein­rich­ten der Projektgruppen
  • Gele­gent­li­che Anwe­sen­heit in den Projektgruppen
  • Aus­wer­tung und Ana­ly­se der Pro­to­kol­le – ggf. durch die GF-Assistenz

 

Digitalisiserung: Alexa, Siri und Google – was bringen elektronische Sprach-Assistenten?

Spä­tes­tens seit­dem auch Goog­le mit Sprach­as­sis­tent funk­tio­niert, nut­zen jetzt auch vie­le der Kol­le­gen die­ses Hilfs­mit­tel – sei es zum Anwäh­len von Tele­fon-Gesprächs­part­nern oder zum Auf­zeich­nen und Ver­wal­ten von Kon­tak­ten oder Ter­mi­nen. Der Ham­bur­ger Medi­en-Pro­fes­sor Dr. Wil­ly Theo­bald geht davon aus, dass die gespro­che­ne Spra­che über kurz oder lang in vie­len Berei­chen die schrift­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on erset­zen wird – auch wenn man durch­aus dar­über strei­ten kann, wie lan­ge das dau­ern wird und wel­che Tei­le der Kom­mu­ni­ka­ti­on davon betrof­fen oder aus­ge­schlos­sen sein wer­den (Z. B.: Ver­trä­ge, Gerichts­ur­tei­le, Gebrauchs­an­wei­sun­gen, Hand­bü­cher). Fakt ist, dass die­se sprach­li­chen Hilfs­mit­tel dazu geeig­net sind, Abläu­fe und Pro­zes­se im All­tags­ge­schäft zu beschleu­ni­gen und zu sys­te­ma­ti­sie­ren. Anwen­der machen schnell die Erfah­rung, dass die dahin­ter lie­gen­de Künst­li­che Intel­li­genz (KI) zwar eigen­stän­dig arbei­tet und dazu lernt, in der Regel aber umso ziel­stre­bi­ger und sys­te­ma­ti­scher genutzt wer­den kann, je prä­zi­ser die sprach­li­che Vor­ga­be aus­fällt. Lear­ning by doing.

The­se: Wer sich sprach­lich schwer tut, wird die Vor­tei­le der neu­en digi­ta­len Tech­nik schlech­ter nut­zen kön­nen als die Kol­le­gen, die es gewohnt sind, sich mit dif­fe­ren­zier­ten Begrif­fen und ein­deu­ti­gen Defi­ni­tio­nen aus­zu­drü­cken. So sind z. B. Juris­ten bes­tens per Aus­bil­dung dar­auf geschult, eine prä­zi­se Spra­che ein­zu­set­zen. Ale­xa, Siri und Goog­le sind bei einer Pro­blem­lö­sung nur erfolg­reich, wenn SIE in der Lage sind, die Fra­ge­stel­lung exakt defi­ni­to­risch vor­zu­ge­ben. Übung macht den Meis­ter. Gewöh­nen Sie Goog­le und Co. an Ihre sprach­li­chen Eigen­ar­ten und ler­nen SIE mit.

Unter­des­sen kann (fast) jeder Smart­phone-User mit einem Betriebs­sys­tem Android 6. und höher den Goog­le-Assis­ten­ten inkl. Sprach­steue­rung instal­lie­ren. Men­schen mit weni­ger digi­tal-affi­nen Ambi­tio­nen las­sen sich den Assis­ten­ten vor Ort im Mobil­funk-Laden instal­lie­ren und erklä­ren. Wich­tig: Goog­le zeich­net auto­ma­tisch alle Sprach­nach­rich­ten auf. Es emp­fiehlt sich, die­sen Auto­ma­tis­mus aus­zu­schal­ten – das ist mög­lich, indem Sie auf der Audio­sei­te die ent­spre­chen­den Ein­stel­lun­gen ändern („Sprach- und Audio-Akti­vi­tä­ten” auf pas­siv stellen).

 

Neue Pflichten aus dem Koalitionsvertrag: Noch mehr KSV-pflichtige Leistungen 

Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2017 müs­sen Sie bis zum 31.3.2018 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) anmel­den. Die­se Jah­res­mel­dung ist die Grund­la­ge für die Abrech­nung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be für das Vor­jahr. Soweit sich hier­aus Nach­zah­lun­gen erge­ben, wer­den die­se eben­falls am 31.3. des Abrech­nungs­jah­res fäl­lig. Die monat­li­chen Vor­aus­zah­lun­gen auf die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be sind bis zum 10. des Fol­ge­mo­na­tes an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu zah­len. Zah­len Sie Bei­trä­ge nicht in der gefor­der­ten Höhe oder nicht pünkt­lich, ist die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung berech­tigt, monat­lich Säum­nis­zu­schlä­ge in Höhe von 1% des Rück­stan­des zu berechnen.

KSV-bei­trags­frei sind alle die­se Leis­tun­gen, wenn Sie von einer Agentur/einem Web­de­si­gner gelie­fert wer­den, die die­se Leis­tun­gen in einer Fir­ma mit der Rechts­form einer UG oder einer GmbH erbrin­gen. Ach­tung: Laut Koali­ti­ons­ver­trag sol­len zusätz­li­che Leis­tun­gen abga­be­pflich­tig wer­den. Wört­lich heißt es dazu im Koali­ti­ons­ver­trag (S. 167): „Wir stre­ben eine Erwei­te­rung der abga­be­pflich­ti­gen Ver­wer­ter um digi­ta­le Platt­for­men, die eine kom­mer­zi­el­le Ver­wer­tung künst­le­ri­scher Leis­tun­gen ermög­li­chen, an”. Wer davon kon­kret betrof­fen ist, bleibt erst ein­mal abzu­war­ten (Ten­denz: even­tu­ell eine Abga­be­pflicht für alle gra­phi­schen Gestal­tun­gen, Bil­der und Fotos in Inter­net-Shops). Wir hal­ten Sie dazu auf dem Lau­fen­den. P.S.: Auf­wen­di­ges Rech­nungs­su­chen erspa­ren Sie sich, wenn Sie alle Rech­nun­gen mit KSV-pflich­ti­gen Umsät­zen schon bei der Abla­ge ent­spre­chend kenn­zeich­nen bzw. bei der elek­tro­ni­sche Doku­men­ta­ti­on mit dem Zusatz „KSV” in der Doku­men­ten­ken­nung versehen.

Seit 2014 wird die ord­nungs­ge­mä­ße Mel­dung und Abfüh­rung der Bei­trä­ge zur KSV im Rah­men der Betriebs­prü­fun­gen durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DR) geprüft. Ziel ist eine flä­chen­de­cken­de Prü­fung, die aber auch im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr 2017 so noch nicht durch­ge­setzt wer­den konn­te. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab dar­über, wel­che Leis­tun­gen bei­trags­pflich­tig sind. Bei­spie­le gibt es auf der Home­page der KSV unter www.kuenstlersozialkasse.de > Down­load­be­reich für Unter­neh­men und Ver­wer­ter. Prü­fen Sie, wel­che Leis­tun­gen Sie ggf. im eige­nen Haus ohne KSV-Bei­trag erstel­len kön­nen, z. B. die For­mu­lie­rung von Wer­be­tex­ten, eige­ne Fotos durch Mit­ar­bei­ter erstel­len, Gestal­tung der Web-Sei­ten durch die eige­ne IT usw…

 

Geschäftsführer privat: Kleingedrucktes in der Pensionszusage

Geschäfts­füh­rer, die nach Amts­an­tritt gehei­ra­tet haben, soll­ten ihre Pen­si­ons­zu­sa­ge prü­fen: Ist z. B. ver­ein­bart, dass die Ehe­frau, die 15 Jah­re und mehr jün­ger als der Ehe­mann ist, kei­nen Anspruch auf Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung hat, dann gilt das so. Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) stellt die­se Vor­ga­be kei­nen Ver­stoß gegen den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz dar. Das gilt auch für ver­gleich­ba­re Rege­lun­gen, die Ansprü­che aus­schlie­ßen (BAG, Urteil v. 20.2.2018, 3 AZR 43/17).

Sind seit Abschluss des Anstel­lungs- bzw. Pen­si­ons­ver­tra­ges Ände­run­gen in Ihren per­sön­li­chen Ver­hält­nis­sen (ins­be­son­de­re Ehe­gat­ten- und Kin­der­ver­sor­gung) ein­ge­tre­ten, sind Sie also gut bera­ten, die Ver­trä­ge zu prü­fen und ggf. den geän­der­ten Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen (Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges mit Gesellschafter-Beschluss).

 

GmbH Recht: Verträge mit sich selbst

Wer einen Ver­trag mit der GmbH abschlie­ßen will, braucht sich grund­sätz­lich nicht dar­um zu küm­mern, ob der Geschäfts­füh­rer die sich aus dem Innen­ver­hält­nis erge­ben­den Schran­ken sei­ner Befug­nis ein­hält. Das gilt auch für Insich-Geschäf­te (gemäß § 181 BGB) des Geschäfts­füh­rers in Ver­tre­tung zwei­er GmbHs (BGH, Urteil v. 18.10.2017, I ZR 6/16).

Nur im Aus­nah­me­fall, wenn das abge­schlos­se­ne Geschäft für eine der vom glei­chen Geschäfts­füh­rer ver­tre­te­nen GmbHs nach­tei­lig ist, kann ein sol­ches Insich­ge­schäft ohne aus­drück­li­che Erlaub­nis im Innen­ver­hält­nis unwirk­sam sein. Ansons­ten greift eine aus­drück­li­che Befrei­ung vom Ver­bot von Insich­ge­schäf­ten. Im Fal­le der GmbH muss dies im Gesell­schafts­ver­trag aus­drück­lich gere­gelt wer­den: „Der Geschäfts­füh­rer der GmbH ist vom Ver­bot der Insich­ge­schäf­te gemäß § 181 BGB befreit”.

 

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re wünscht

Lothar Vol­kelt

Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst

 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2017

Krach in der Fami­li­en-GmbH: Wer darf den Geschäfts­füh­rer bestim­men? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Dienst­leis­ter-GmbHs + ACHTUNG: FA moniert neu­er­dings unver­zins­li­che Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Digi­ta­li­sie­rung: Geschäfts­füh­rer hat die Com­pli­ance-Ver­ant­wor­tung + GmbH-Steu­ern: Aus­gleichs­zah­lun­gen gefähr­den den Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag + GmbH-Fuhr­park: Fir­men­wa­gen und Die­sel­ga­te + GmbH-Finan­zen: Neue Platt­form für Fördermittel

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Fuhrpark: Dieselgate-Firmenwagen – was tun?

Der Neu­kauf eines PKW Audi Q3, EURO-Norm 5, mit dem Die­sel­mo­tor EA 189 ist rück­ab­zu­wi­ckeln, da die beim Kauf ein­ge­baut gewe­se­ne Soft­ware zu einem mer­kan­ti­len Min­der­wert führt, der nicht nach­ge­bes­sert wer­den kann. Der Käu­fer hat sich die Nut­zungs­ent­schä­di­gung auf der Basis einer Gesamt­lauf­leis­tung von 250.000 km anrech­nen las­sen (LG Heil­bronn, Urteil v. 15.8.2017, 9 O 111/16).

Das Gericht ver­ur­teil­te den Händ­ler zur Rück­ab­wick­lung und zur Rück­zah­lung des Kauf­prei­ses in Höhe von 22.000 EUR an den Geschä­dig­ten. Aller­dings bleibt abzu­war­ten, ob der Händ­ler Beru­fung ein­legt und wie die nächs­te Instanz den Sach­ver­halt bewer­ten wird. Mit jedem neu­en Urteil schei­nen der­zeit die Chan­cen der Auto­käu­fer zu stei­gen, den mit Die­sel­ga­te ver­bun­de­nen Scha­den doch noch eini­ger­ma­ßen auf den Händ­ler bzw. Her­stel­ler abwäl­zen zu kön­nen. Im Urteils­fall ging es um die Die­sel­ma­sche EA 189, die auch in zahl­rei­chen ande­ren Fahr­zeug­ty­pen (VW, Pas­sat, Seat, Sko­da usw.) ver­baut ist.

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 45/2017

Empö­rend: Zwei­er­lei Maß bei Sozi­al­ver­si­che­rungs-Betrug + Geschäfts­be­richt: ACHTUNG – das Finanz­amt liest mit !  + Digi­ta­li­sie­rung: BIG DATA macht das Ren­nen – Ihre Chan­ce als „Klei­ner“ + Arbeits­recht (1): Eck­punk­te der neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + Arbeits­recht (2): Ver­län­ger­te Kün­di­gungs­fris­ten für die Mit­ar­bei­ter + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rechts­schutz für Kla­ge wegen Die­sel­ga­te + GmbH-Steu­ern: End­gül­ti­ges „Aus” für steu­er­li­che Sanierungshilfe

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Rechtsschutz für Klage wegen Dieselgate

Wol­len Sie für die Rück­ab­wick­lung Ihres Kauf­ver­tra­ges für Ihren Tua­reg wegen Die­sel­ga­te kla­gen, muss die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten dafür über­neh­men. Ihre Erfolgs­aus­sich­ten sind also als so gut ein­zu­schät­zen, dass der Rechts­schutz-Ver­si­che­rer das als gering ein­zu­stu­fen­de Pro­zess­ri­si­ko über­neh­men muss (OLG Düs­sel­dorf, Beschluss v. 21.9.2017, I‑4 U 87/17).

Unter­des­sen gibt es gleich eine gan­ze Rei­he von Urtei­len, in denen die Kauf­ver­trä­ge rück­ab­ge­wi­ckelt wur­den (vgl. z. B. OLG Hamm, 28 U 94/12, 4 O 250/10). Hier konn­te der Käu­fer bele­gen, dass der tat­säch­li­che Ver­brauch und der damit ver­bun­de­ne Schad­stoff­aus­stoß um 12 % über dem lag, wie er im Ver­kaufs­pro­spekt ange­ge­ben war. Im Ein­zel­fall kommt es also sehr genau auf die juris­ti­sche Argu­men­ta­ti­on an. Mit die­sem Urteil ist jetzt aber klar­ge­stellt, dass Ihre Rechts­schutz-Ver­si­che­rung im Ernst­fall zumin­dest die Anwalts- und Pro­zess­kos­ten über­neh­men muss. Das ist doch schon Mal einen Ver­such wert.

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 32/2017

Geschäftspartnerschaften/Kooperationen: Draht­seil­akt zwi­schen Gesetz und Kar­tell + Nach­fol­ge: Auch der Bei­rat braucht Rund­um-Erneue­rung + Geschäfts­füh­rer-Com­pli­ance: Wie Anwäl­te gegen Unter­neh­men Front machen + Füh­rungs­stil: Iro­nie und ande­re unge­eig­ne­te Stil­mit­tel + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rech­nen bei der PKV lohnt nicht mehr

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

Kategorien
BISS - DIE Wirtschafts-Satire

TÜV TÖFF ROLLATOR

Im Prin­zip haben ja alle Bescheid gewusst, die Sache für einen rich­ti­gen guten Coup gehal­ten und bes­tens ver­dient. So gese­hen han­delt es sich beim Die­sel­ga­te – wie soll ich das aus­drü­cken – um eine Art kol­lek­ti­ver Erleuch­tung, die weit über die Reich­wei­te gewöhn­li­cher Erfin­dun­gen hin­aus­reicht. Aller­dings wird es dafür kei­nen Ein­stein- und kei­nen Nobel-Preis geben. Nach wie vor beein­druckt sind wir aber von dem Soft­ware-Ent­wick­ler, der zuerst etli­che Stun­den damit ver­bracht hat, die TÜV-Umge­bung zu simu­lie­ren und damit – sagen wir es ein­mal ganz offen – die gan­ze Repu­blik ver­arscht hat. Wobei das gar nicht so kom­pli­ziert ist. Hät­ten wir auch drauf kom­men kön­nen. Ist ja auch kein Teu­fels­zeug, wenn der Jog­ger merkt, dass er auf einem Lauf­band rennt. Selbst dann, wenn er vor sich auf dem Moni­tor durch herr­li­che Tos­ka­na-Land­schaf­ten spu­tet. Im Prin­zip reicht eine Kame­ra an der rich­ti­gen Stel­le – etwa um im Bild zu blei­ben – am Hin­ter­kopf – aus. Zeigt die nur das Stand­bild vom Fit­ness-Cen­ter oder eben eine lang­wei­li­ge TÜV-Werk­hal­le, dann ist klar: Die Bei­ne lau­fen im Ste­hen – also auf dem Simu­la­tor. Allei­ne schon, um zu ver­mei­den, dass in die Werk­hal­le gif­ti­ge Gase und Dämp­fe wei­chen, muss dann eben der Blue-Fil­ter auf „on“ gestellt wer­den. Ansons­ten droht kei­ne direk­te Gefahr für Leib und Leben.

Oder es war eben doch Alles ganz anders. Phä­no­men BIG-ROBOT, ver­gleich­bar der Ent­wick­lung im BIG DATA hat sich denn doch Alles etwas ver­selbst­stän­digt und die Robo­ter-gesteu­er­te-Pro­gram­mie­rung hat die pro­fi­ta­bels­te aller Lösun­gen ange­peilt und an der Soft­ware stän­dig her­um­op­ti­miert, bis es die Juris­ten aus Ame­ri­ka zufäl­lig ent­deckt haben. Kein Wun­der, dass das Ent­set­zen in den Ent­wick­lungs­ab­tei­lun­gen bei Bosch, VW, Audi und Kon­sor­ten groß ist – war man doch bis­her davon aus­ge­gan­gen, dass die IT ein nütz­li­cher Gehil­fe aber kein eigen­ver­ant­wort­li­ches Ent­wick­lungs-Mons­ter ist. Womög­lich gesteu­ert aus den Räu­men des ehe­ma­li­gen Radio­sen­ders Eri­wan, dem ver­meint­li­chen Nest, von dem aus alle Com­pu­ter-Hacker der Welt her­aus agie­ren. Wie dem auch sei. Wir kön­nen das nicht ent­schei­den. Fakt ist jeden­falls, dass auf dem Fir­men­park­platz ver­mehrt die­se Gestal­ten unter­wegs sind, die bevor­zugt an neu­en Die­sel-Fahr­zeu­gen klei­ne Visi­ten­kärt­chen unter den Schei­ben­wi­scher ste­cken. Import-Export. Macht ja kaum einen Unter­schied, ob die Dreck­schleu­dern in Stutt­gart oder in Ulan Bator her­um­fah­ren. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie auf jeden Fall, wenn Sie anfan­gen für den Elek­tro-Rol­la­tor zu spa­ren. Was glau­ben Sie denn, was der in ein paar Jah­ren kos­ten wird?