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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Rechtsschutz für Klage wegen Dieselgate

Wol­len Sie für die Rück­ab­wick­lung Ihres Kauf­ver­tra­ges für Ihren Tua­reg wegen Die­sel­ga­te kla­gen, muss die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten dafür über­neh­men. Ihre Erfolgs­aus­sich­ten sind also als so gut ein­zu­schät­zen, dass der Rechts­schutz-Ver­si­che­rer das als gering ein­zu­stu­fen­de Pro­zess­ri­si­ko über­neh­men muss (OLG Düs­sel­dorf, Beschluss v. 21.9.2017, I‑4 U 87/17).

Unter­des­sen gibt es gleich eine gan­ze Rei­he von Urtei­len, in denen die Kauf­ver­trä­ge rück­ab­ge­wi­ckelt wur­den (vgl. z. B. OLG Hamm, 28 U 94/12, 4 O 250/10). Hier konn­te der Käu­fer bele­gen, dass der tat­säch­li­che Ver­brauch und der damit ver­bun­de­ne Schad­stoff­aus­stoß um 12 % über dem lag, wie er im Ver­kaufs­pro­spekt ange­ge­ben war. Im Ein­zel­fall kommt es also sehr genau auf die juris­ti­sche Argu­men­ta­ti­on an. Mit die­sem Urteil ist jetzt aber klar­ge­stellt, dass Ihre Rechts­schutz-Ver­si­che­rung im Ernst­fall zumin­dest die Anwalts- und Pro­zess­kos­ten über­neh­men muss. Das ist doch schon Mal einen Ver­such wert.

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