Glaubt man der Statistik, sind ca. 70 % aller Neuwagenzulassungen „Firmenwagen” – das gilt auch für Dieselfahrzeuge und SUV. Unternehmen und Firmenwagen-Fahrer – also mehr oder weniger alle GmbH-Geschäftsführer-Kollegen/Innen – gehören also hochgradig auch den von Dieselgate Betroffenen. Aus diesem Grund berichten wir ja an dieser Stelle regelmäßig zu den dazu anhängigen gerichtlichen Verfahren und über die vielen unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte. Fakt ist: Bisher hat der VW-Konzern 30 Mrd. EUR investiert, um die Folgen abzutragen. Ein großer Teil davon sind Gerichts- und Anwaltskosten, die VW dafür aufwendet, um flächendeckende Schadensersatzzahlungen zu vermeiden. Im Gegenzug haben sich zahlreiche Anwalts-Initiativen gebildet, die sich dem Musterklageverfahren angeschlossen haben. Das steht noch aus. Man darf gespannt sein.
Viele verärgerte VW-Fahrer – und dazu gehören auch viele Kollegen/Innen – wollten und wollen den Schaden nicht auf sich sitzen lassen und haben auf eigene Faust den Rechtsweg eingeschlagen – mit großem Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit. Dazu: Wer einen mit einem 2,0 Liter Motor des Typs EA ausgestattetem Firmenwagen unterwegs ist, hat beste Chancen auf Genugtuung. Das Kraftfahrzeugbundesamt hat hier offiziell Manipulationen festgestellt und die Gerichte orientieren sich in ihren Urteilen an dieser Rechtslage. Wer mit einer anderen Motor-Ausstattung unterwegs ist, hatte bisher schlechtere Karten. Unterdessen hat das Kraftfahrtbundesamt auch bestätigt, dass auch 3‑Liter-Motoren manipuliert wurden (Tuareg, Porsche Cayenne). Allerdings sind die offiziellen Papiere dazu (noch) unter Verschluss. Die Besen der Gerichtsbarkeit kehren zwar langsam, aber gründlich. Für Firmenwagen-Fahrer kann die Devise für die Zukunft trotzdem nur heißen: Leasing statt Kaufen. Und zwar für den gesamten Fuhrpark. Mit den besten Grüßen.