Beschließen zwei GmbHs die Beendigung eines Unternehmensvertrages und müssen diese Beschlüsse notariell beurkundet werden, dann ist das zwar in einer einheitlichen notariellen Urkunde möglich. Es sind aber zwei Vorgänge, die einzeln berechnet werden (BGH, Urteil v. 26.9.2017, II ZB 27/16).
Schlagwort: Beurkundung
Volkelt-Brief 33/2016
Strategische Invests: Sind und bleiben „Chefsache“ + Ladung zur Gesellschafterversammlung: Samstag, Sonntag, Feiertag + BAV: Betriebsrenten kosten Steuern auf fiktiven Gewinn + Fremd-Geschäftsführer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub + Geld: 50%-Gesellschafter kann sozialversicherungspflichtig sein + Steuer: GmbH/UG muss Erbschaft doppelt versteuern + ACHTUNG: Keine GmbH-Anmeldung durch Schweizer Notar + BISS …
Volkelt-Brief 37/2015
Bürokratie-Kosten: Wann lohnt der Weg zum ausländischen Notar? + Fremd-Geschäftsführer: Nutzen Sie den Herbst zur Mitarbeiter-Bindung + GmbH-Krise: So wehren Sie sich gegen Banken-Willkür + Nebentätigkeit: Fehler haben Auswirkungen auf den Geschäftsführer-Job + Recht: Steuerprüfer muss Steuerdaten vom Prüfer-Notebook löschen + Recht: Verstoß gegen die Frauenquote kostet bis zu 50.000 € Bußgeld + BMF prüft Folgen der Selbstanzeige für Unternehmen + BISS …
Nach der GmbH-Reform (2008) haben einige Registergerichte Probleme mit ausländischen Beurkundungen gemacht. Jetzt
Auch bei der Beurkundung eines GmbH-Anteils-Erwerbs im Ausland (vgl. Nr. 26/2013) ist der Notar verpflichtet, das …
Volkelt-Brief 27/2013
Themen heute : Wirtschaftspolitik: Kosten über Kosten, keine Ertrag für Unternehmen + Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer sollte – muss aber nicht – die Gesellschafterliste vorlegen + Geld/Finanzen: SEPA-Umstellungs-Risiken werden von vielen Unternehmen unterschätzt + Konflikte in der GmbH: „Kleingedrucktes“ bestimmt Gesellschafter-Rechte + Betriebsprüfung: DR kündigt ab 2014 noch mehr Prüfungen für KSV-Beiträge an + Geschäftsführer privat – Unfall ohne Fahrradhelm führt zu Mitverschulden + Wettbewerb: Geldbuße selbst nach juristischer Fach-Beratung ist nicht zu beanstanden + BISS …