Wenn Sie sich als Geschäftsführer beruflich verändern wollen …
Schlagwort: Anstellungsvertrag
Wie berichtet, gilt das Allgemeine Gleichheitsgesetz (AGG) auch für den Geschäftsführer, der sich um eine Stelle bewirbt. Dazu gibt es ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Kommt es im Einstellungsgespräch mit dem potenziellen Geschäftsführer zu einem Verstoß gegen das AGG, …
Volkelt-Brief 37/2012
Themen heute: Die Konjunktur fährt zurück – was können kleinere Unternehmen jetzt schon tun? + Krisen-Management: Geschäftsführer-Gehalt kann ein guter Puffer sein + BMF-aktuell: Verzicht auf Pensionsansprüche kostet Steuer + Europa-GmbH kommt – aber nicht für deutsche Unternehmen + Geschäftsführer privat – So beweisen Sie eine Falschberatung bei der Vermögensanlage + Bei Fehlern im Geschäftsführer-Einstellungsverfahren gibt es kein zurück + BISS .…
Nach dem AGG-Urteil des Bundesgerichtshofs (vgl. Nr. 18/2012) ist zu prüfen, ob das auch Auswirkungen auf die rechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers insgesamt hat. Europaweit gilt: Gemäß Richtlinie 2003/88/ EG sind Fremdgeschäftsführer und mit einer Minderheitsbeteiligung an der GmbH beteiligte Geschäftsführer Arbeitnehmer – mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Das gilt auch für Geschäftsführer einer GmbH, die einen zu Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzten Aufsichtsrat haben, nicht aber für den Geschäftsführer einer mitbestimmten GmbH (MitbestG). Folglich gehen einige Arbeitsrechtler davon aus, dass das Bundesurlaubsgesetz auch für Geschäftsführer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Daraus ergeben sich Ansprüche des Geschäftsführers gegen den Arbeitgeber GmbH. Das sind:
- In Deutschland hat der Geschäftsführer einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub § 3 Abs. BUrlG), der Urlaubsanspruch ist jahresanteilig zu gewähren,
- durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesene Krankheitszeiten dürfen auf den Urlaubsanspruch nicht angerechnet werden und
- der Urlaubsanspruch muss übertragbar sein (bzw. es besteht Anspruch auf Ausgleichszahlungen für nicht angetretenen Urlaub bei Übertragung oder Ausscheiden).
Beachten Sie eine Besonderheit: Der Geschäftsführer hat zwar nur Anspruch auf den Mindesturlaub. Ist es im Unternehmen aber üblich …
Wie schnell aus politischen Überlegungen ganz praktische gesetzliche Eingriffe werden, zeigen uns jetzt auch die Franzosen. Kurz nach der Amtsübernahme macht Präsident Hollande Nägel mit Köpfen: Die Gehälter der Geschäftsführer von staatlichen Unternehmen werden auf 450.000 € im Jahr gedeckelt. Die Regelung soll noch in 2012, spätestens aber in 2013 umgesetzt werden. Auch Abfindungszahlungen und Zusatzleistungen werden reguliert. Bereits seit 2008 gibt es auch hierzulande Pläne …
Volkelt-Brief 17/2012
Themen heute: Vorsicht bei GmbH-Verkauf – der neue Besitzer kann den Ex-Gesellschafter-Geschäftsführer leichter hinaus-mobben + Schluss mit der Harmonie: Konflikte in der Zweipersonen-GmbH – was tun? + Ansparrücklage in der GmbH & Co. KG gibt es nur für tatsächliche Unternehmensgründer + Arbeitgeber muss Ablehnung eines Bewerbers nur ausnahmsweise begründen + EU plant eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die KSt + BISS .…
Volkelt-Brief 15/2012
Themen heute: Nur wer alle legalen Steuerspar-Möglichkeiten nutzt, zahlt nicht doppelt Steuern (neue Studie) + Rahmenbedingungen 2013 – schwarz/gelb Arbeitsgruppe zur neuen Steuerpolitik – keine Vereinfachung, keine Entlastung + Bagatell-Kündigungen – Vorsicht – das kann auch den Geschäftsfüher treffen + BISS …
Dass Mitarbeiter bei Bagatell-Vergehen gekündigt werden können, hat sich unterdessen herumgesprochen und hat sicherlich auch eine gewisse Präventivwirkung entfaltet. Aber auch als Geschäftsführer müssen Sie bei vermeintlichen Kleinigkeiten aufpassen. Ist das Vertrauensverhältnis …
Volkelt-Brief 14/2012
Themen heute: Debatte um Gehälter – Was bedeutet das für Geschäftsführer? Vorbeugen: Reden über Sponsoring + Kontinuierlicher Vebesserungsprozess (KVP): Der Chef ist gefordert und muss die Rahmenbedingungen vorgeben + Rückruf-Überweisungen sind teuer und lassen sich einfach vermeiden + Minusstunden dürfen nicht einfach mit dem Abeitszeitkonto verrechnet werden + ACHTUNG: Vorsicht bei kommerziellen Facebook-Kontakten + BISS …