Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: So legen Sie Vorsorge-Verfügungen sicher ab

Mit der Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen Pri­vat­per­so­nen bestim­men, wel­che Per­so­nen Sie im Vor­sor­ge­fall ver­tre­ten und wel­che vor­sorg­li­chen Maß­nah­men Sie ver­fügt haben. Problem: … 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 42/2014

Over­head: Auf­wand für Büro­kra­tie unver­än­dert hoch GmbH-Finan­zen: Wenn die Bank kün­digt, müs­sen Sie „han­deln“+ Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2015: Pro­gno­se liegt bei 3 % plus Auf­schlag + Per­so­nal-Akqui­se: Mit XING, Face­book und Twit­ter geht mehr + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Finanz­amt will jetzt auch Umsatz­steu­er + GmbH-Kri­se: Geschäfts­füh­rer muss Auf­trags­ver­ga­be stop­pen + Haf­tung: Bei Schief­la­ge im Kon­zern haf­tet der Vor­stand + BISS

Kategorien
Aktuell Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 16/2014

The­men heu­te: Schwarz­geld: Schwar­ze Wert­schöp­fungs­ket­ten vor dem „aus” + Geschäfts­füh­rer-Alters­vor­sor­ge: Finanz­amt bestraft zu spä­te Gehalts­er­hö­hung + Recht: Kar­tell­be­hör­den dür­fen vor Ort durch­su­chen  + Gesund und sport­lich: Das E‑Bike auf Fir­men­kos­ten + Ohne Bera­ter: FA muss Frist­ver­län­ge­rung zurück­neh­men + Mar­ke­ting: Wer­bung mit Preis­nach­lass für gute Noten ist zuläs­sig + BISS

Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Altersvorsorge: Finanzamt bestraft zu späte Gehaltserhöhung

Die Unklar­hei­ten um die GF-Pen­si­ons­zu­sa­ge neh­men zu (vgl. Nr. 13 + 14). Weil mit der Pen­si­ons­zu­sa­ge eine Grund­ver­sor­gung von 75 % der letz­ten Aktiv­be­zü­ge ver­ein­bart wird, erhö­hen sich vie­le Geschäfts­füh­rer vor dem Aus­schei­den aus dem akti­ven Dienst ihr Gehalt. Und zwar so, dass der Geschäfts­füh­rer im Ruhe­stand kaum Abschlä­ge vom gewohn­ten Gehalts­ni­veau hin­neh­men muss. Vor­sicht: Hier lau­ern gleich 2 Steuerfallen: … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Sie brauchen für 2020 ein Gehalts-Kurzgutachten?

Unser Ange­bot: Sie nen­nen uns Umsatz, Bran­che, Zahl der Mit­ar­bei­ter, Alter des Geschäfts­füh­rers und Anzahl der Geschäfts­füh­rer. Dar­aus erstel­len wir Ihnen – anhand der BBE-Han­dels­blatt Stu­die zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung und der Kien­baum-Ver­gü­tungs­stu­di­en zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung – ein Gehalts-Kurz­gut­ach­ten (Bear­bei­tungs­ge­bühr 35 €, für Mit­glie­der kos­ten­frei > Mit­glied wer­den).

So geht es: Sie sen­den die oben genann­ten Daten per eMail an mich per­sön­lich > Lothar.Volkelt@GmbH-GF.de. Die Aus­wer­tung erhal­ten Sie als pdf-Doku­ment per eMail (Rech­nung eben­falls per eMail). Ihre Daten wer­den ver­trau­lich behan­delt und nach der Bear­bei­tung gelöscht.

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 46/2013

The­men heu­te: So taxie­ren Sie rich­tig zwi­schen Risi­ko und Untreue + Neue Rah­men­be­din­gun­gen: Unter­neh­mer und Unter­neh­men müs­sen mit 2 bis 4‑jähriger Steu­er­pau­se pla­nen + Füh­rung: Machen Sie Erfol­ge und Feh­ler sicht­bar + Neu im Amt: Pen­si­ons­zu­sa­ge ist wich­ti­ger Bau­stein für die Alters­vor­sor­ge + Steu­ern: Finanz­amt darf Prü­fungs­zeit­raum ver­län­gern + Arbeits­recht: Nicht jeder Arbeit­neh­mer hat Anspruch auf ein Weih­nachts­ge­schenk + BISS

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 45/2103

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Las­sen Sie es nie drauf ankom­men – je frü­her Sie reagie­ren, um so bes­ser gelingt der Neu­start + Ab 1.1.2014: Der Arbeit­ge­ber kann den steu­er­li­chen Ein­satz­ort bestim­men + GmbH-Finan­zen: So macht die Bank beim nächs­ten Kre­dit kei­ne Pro­ble­meMan­gel­haf­te IT-Aus­stat­tung: Knau­sern an der fal­schen Stel­le + Mit­ar­beit von Fami­li­en-Mit­glie­dern: BFH kas­siert Über­stun­den-Urteil + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Schwei­zer stim­men über Mana­ger-Gehäl­ter ab+ Steu­er: Finanz­amt darf Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen dop­pelt besteu­ern + BISS

Kategorien
Volkelt-Briefe

Manager-Gehälter bleiben unreguliert – für Sie bleibt das vGA-Risiko

Nach dem Aus …

Kategorien
Volkelt-Briefe

Manager-Gehälter: Die Folgen für GmbH-Geschäftsführer in kleineren und mittelständischen GmbHs

Die Schwei­zer haben sich für die Abzo­cker-Initia­ti­ve des mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mers Tho­mas Min­der ent­schei­den. Die Medi­en haben dazu berich­tet. Als Wahl ent­schei­dend wer­te­ten vie­le Ana­lys­ten den 72 Mio.-Abgang des Nov­ar­tis-Prä­si­den­ten Dani­el Vasel­la. Das Abstim­mungs­er­geb­nis zeigt Aus­wir­kun­gen auf Deutsch­land. Die Par­tei­en sind auf­ge­schreckt. Die Medi­en machen Mei­nung. Die EU-Behör­den mel­den sich mit Geset­zes­vor­stö­ßen. Wor­auf müs­sen Sie sich als (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren, mit­tel­gro­ßen oder gro­ßen deut­schen Kapi­tal­ge­sell­schaft in den nächs­ten Jah­ren (kurz- und mit­tel­fris­tig) einstellen? …

Pro­gno­se: Gehalts-Ober­gren­zen wer­den nicht kom­men. Allen­falls eine Decke­lung beim Betriebs­ausgaben­abzug nach einem Regie­rungs­wech­sel (500.000 EUR). Wird dar­über hin­aus mehr gezahlt, kos­tet das über­pro­por­tio­nal viel Steu­ern. Unwahr­schein­lich ist ein Abfin­dungs­ver­bot. Es gibt mehr Mit­spra­che bei der Vor­stands- und Auf­sichts­rats­ver­gü­tung für die Haupt­ver­samm­lung. Abzu­se­hen ist, dass die Gehäl­ter ein­zeln offen gelegt und geneh­migt wer­den müs­sen. Ein­schnit­te sind dabei wei­ni­ger bei den lau­fen­den Bezü­gen, son­dern bei den Zusatz­leis­tun­gen (Pen­si­ons­an­sprü­che nach der 75%-Regel, Akti­en­op­tio­nen) zu erwarten.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Noch mehr Gehalts-Kontrollen für alle Kapitalgesellschaften

Auch die Finanz­be­hör­den wer­den prü­fen, wie sie das öffent­li­che Inter­es­se am The­ma für Steu­er­ein­nah­men nut­zen kön­nen. Die Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer von GmbHs wer­den in der Pra­xis regel­mä­ßig von den Finanz­be­hör­den auf Ange­mes­sen­heit geprüft. Die­ser Maßstab …

gilt auch für Akti­en­ge­sell­schaf­ten. In der Pra­xis gibt es aber eine Ungleich­be­hand­lung: Die von den Finanz­ge­rich­ten zur Fra­ge der ange­mes­se­nen Gehalts­höhe ent­schie­de­nen Urtei­le bezie­hen sich u. W. aus­nahms­los auf den GmbH-Geschäfts­­­füh­rer. Den Finanz­be­hör­den lie­gen nach eige­ner Aus­sa­ge kei­ne Ver­gleichs­zah­len für AG-Vor­stän­de vor, nach denen sie die Ange­mes­sen­heit beur­tei­len kön­nen (vgl. BMF-Schrei­ben vom 14.10.2002, BStBl. I 2002).

Auch u. W. gibt und gab es bis­her kei­ne bis weni­ge Bean­stan­dun­gen und auch kei­ne gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Fra­ge der steu­er­li­chen Ange­mes­sen­heit von AG-Vor­stands-Gehäl­tern. Den­noch beto­nen die Finanz­be­hör­den, so z. B. die OFD Karls­ru­he auf unse­re Anfra­ge, zur Sache: „Die für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer von GmbHs ermit­tel­ten Gehalts-Ver­gleichs­wer­te gel­ten ana­log auch für Vor­stän­de von Akti­en­ge­sell­schaf­ten. Eine unter­schied­li­che Behand­lung fin­det nicht statt“. Als Unter­neh­mer, der einen mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mens­ver­bund lei­tet, bedeu­tet das für Sie: Gibt es im Unter­neh­mens­ver­bund auch eine (klei­ne) Akti­en­ge­sell­schaft, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Gehalt für den AG-Vor­stand bei der nächs­ten Betriebs­prü­fung immer dann beson­ders gründ­lich auf steu­er­li­che Ange­mes­sen­heit geprüft wird, wenn

  1. sich die AG-Antei­le nicht im sog. Streu­be­sitz befin­den, son­dern nur von Ihnen oder nur von weni­gen Fami­li­en-Mit­glie­dern gehal­ten werden,
  2. wenn Sie neben der Vor­stands-Tätig­keit auch Bezü­ge für eine zusätz­li­che Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit in einer Toch­ter-GmbH erhal­ten (Dop­pel­be­zü­ge) oder
  3. wenn Sie einen unüb­li­chen hohen Anteil der Ver­gü­tung als Boni­fi­ka­ti­on (Tan­tie­me) erhal­ten. So prak­ti­zier­ten die Finanz­be­hör­den bis 2003 die sog. 25 % Regel, nach der die varia­ble Bezug höchs­tens 25 % der Gesamt­ver­gü­tung aus­ma­chen durf­ten (bis zum BFH-Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02, I R 80/01). Vor­sicht: Auch hier könn­ten die Finanz­be­hör­den in Zukunft wie­der den Hebel anset­zen und die Höhe der Erfolgs­be­tei­li­gung monieren.