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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 46/2013

The­men heu­te: So taxie­ren Sie rich­tig zwi­schen Risi­ko und Untreue + Neue Rah­men­be­din­gun­gen: Unter­neh­mer und Unter­neh­men müs­sen mit 2 bis 4‑jähriger Steu­er­pau­se pla­nen + Füh­rung: Machen Sie Erfol­ge und Feh­ler sicht­bar + Neu im Amt: Pen­si­ons­zu­sa­ge ist wich­ti­ger Bau­stein für die Alters­vor­sor­ge + Steu­ern: Finanz­amt darf Prü­fungs­zeit­raum ver­län­gern + Arbeits­recht: Nicht jeder Arbeit­neh­mer hat Anspruch auf ein Weih­nachts­ge­schenk + BISS

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Steuern: FA darf „bei Verdacht” länger prüfen

Hat die Betriebs­prü­fungs­stel­le Anhalts­punk­te dafür, dass es zu erheb­li­che Ände­run­gen gegen­über der Steu­er­ver­an­la­gung kom­men wird oder dass der Ver­dacht einer Steu­er­straf­tat oder einer Steu­er­ord­nungs­wid­rig­keit bestehen, kann sie den Prü­fungs­zeit­raum ohne aus­drück­li­che Begrün­dung ver­län­gern. Im Ein­zel­fall sogar auf bis zu 11 Jah­ren rück­wir­kend (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).