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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 49/2015

Volkelt-FB-01VW-PR-GAU: Das kann Ihnen nicht pas­sie­ren + GmbH-Bera­ter: Die Hid­den Cham­pi­ons der Bera­ter­sze­ne + Geschäfts­füh­rer im Groß­han­del: Gehäl­ter auf gutem Niveau + Weih­nachts­fei­er: Blei­ben Sie unter der 110-EURO-Gren­ze + GmbH-Ver­kauf: Die Gesell­schaft­er­lis­te ist bin­dend + Mit­ar­bei­ter: Aus­hän­di­gen einer Kün­di­gung + BISS

 

 

 

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Geschäftsführer im Großhandel: Gehälter auf gutem Niveau

Die BBE-Media hat die neu­es­ten Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung vor­ge­legt. Heu­te neh­men wir die Zah­len für Groß­han­del-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe. Im Ver­gleich zum Vor­jahr fällt auf:…

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Einzelhandel-GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter im Abwärts-Trend

Die BBE-Media hat die neu­es­ten Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung vor­ge­legt. Heu­te neh­men wir die Zah­len für Ein­zel­han­dels-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe. Im Ver­gleich zum Vor­jahr fällt auf: … 

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Dienstleister-GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter im Abwärts-Trend

Die BBE-Media hat jetzt die neu­es­ten Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung vor­ge­legt. Wir haben die Zah­len für Dienst­leis­ter-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe genom­men. Im Ver­gleich zum Vor­jahr fällt auf: 

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Handwerker-GmbHs: Kaum Probleme mit dem Gehalt

Die BBE-Media hat neu­es­te Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung vor­ge­legt. Wir haben die Zah­len für Hand­wer­ker-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe genom­men. Besonderheiten: … 

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Warum verdienen AG-Vorstände mehr als GmbH-Geschäftsführer?

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne (Ex-VW-Chef Win­ter­korn; Anm. d. Red.) so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 16 Mio. EUR pro Jahr wert ist“? (plus 28 Mio. EUR Pen­si­ons­an­sprü­che). Gemeint ist: Für Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bestimmt die Finanz­ver­wal­tung, wie viel sie ver­die­nen dür­fen. Im Kon­zern bestimmt „die Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen“, wie viel ver­dient wird. So die mora­li­sche Argumentation. … 

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Volkelt-Brief 41/2015

Volkelt-FB-01Gehalts-Debat­te: Zwei­er­lei Maß für Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbH müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2014 fest­stel­len + Kom­mu­na­le GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter immer trans­pa­ren­ter +  Min­dest­lohn: Immer mehr Stich­pro­ben-Kon­trol­len + Finanz­amt: Ange­mes­sen­heit des Fir­men­wa­gens ist „Ein­zel­fall” + Arbeits­recht: Per­so­nal­ab­bau ist kein Geschäfts­ge­heim­nis + Mit­ar­bei­ter: Haben kei­nen Anspruch auf bezahl­te Rau­cher­pau­sen + BR: Neue Initia­ti­ve zur Erhö­hung der Gesell­schaf­ter-Besteue­rung + BISS

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Winterkorn: Ist ein Verantwortlicher 13 Mio. EUR wert? – im Mittelstand ist das eine vGA

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 13 Mio. EUR wert ist”? (plus 28 Mio. EUR Pen­si­ons­an­sprü­che laut Spie­gel online). Gemeint ist: Für Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bestimmt die Finanz­ver­wal­tung, wie viel sie ver­die­nen dür­fen. Im bör­sen­no­tier­ten Groß­un­ter­neh­men bestimmt der Umfang „der Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen”, wie viel ver­dient wird. So jeden­falls die mora­li­sche Argumentation.

Fakt ist: Im Manage­ment von Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehalts­ni­veau. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren (vgl. zuletzt Nr. 12/2013, 30/2012) wur­den hef­ti­ge Dis­kus­sio­nen dar­über geführt, wie mora­lisch die Mil­lio­nen-Gehäl­ter der Mana­ger sind. Lan­ge Zeit gab es so etwas wie eine Faust­re­gel, dass der 30-fache Ver­dienst eine Fach­ar­bei­ters als „mora­li­sche” Ober­gren­ze ange­se­hen wur­de – die in der glo­ba­li­sier­ten Wirt­schaft aber seit­her kei­ne Rol­le mehr spielte.

Fakt ist auch: Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – und ins­be­son­de­re für Unter­neh­men in der Rechts­form „GmbH” – bestimmt der Staat – sprich das Finanz­amt – wie viel „Ver­ant­wor­tung” der Geschäfts­füh­rer trägt. Sprich: Hier gilt der Dritt­ver­gleich. Es darf nur so viel gezahlt wer­den, wie in einem ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men. Stich­wort: Das ange­mes­se­ne Gehalt. In einer Umfra­ge an die Ober­fi­nanz­di­rek­tio­nen (OFD) der Län­der wur­de unse­rer Redak­ti­on damals beschei­nigt: „Für Akti­en­ge­sell­schaf­ten sind uns kei­ne Fäl­le von vGA wegen über­höh­ter Gehalts­zah­lung an den Vor­stand mit Akti­en­be­sitz bekannt”. Oder: „Dazu gibt es kei­ne finanz­ge­richt­lich anhän­gi­gen Ver­fah­ren”. Das stimmt de fac­to: Es gibt nicht ein Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten oder vor dem BFH, das sich mit der „Ange­mes­sen­heit des Mana­ger-Gehalts” befasst und befass­te – auch nicht des Mana­gers mit zähl­ba­rem Akti­en­be­sitz – vie­le Mana­ger haben neben Fest­ge­halt und Tan­tie­me Anspruch auf Unter­neh­mens-Akti­en – sind also de fac­to Vor­stand und Anteilseigner.

Unse­re Ein­schät­zung: Offen­sicht­lich gibt es hier eine Ungleich­be­hand­lung von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der Rechts­form einer GmbH. Aus dem Fall VW/Winterkorn wird aber auch deut­lich, dass feh­ler­haf­te weit rei­chen­de Ent­schei­dun­gen in kom­ple­xen Orga­ni­sa­tio­nen nicht von einer ein­zel­nen Per­son ver­ant­wor­tet wer­den, son­dern von der „Unter­neh­mens­kul­tur” – die von vie­len geprägt wird, vom gesam­ten Manage­ment – bis hin in die zwei­te und drit­te Ebe­ne. Inso­fern darf man zu Recht die Fra­ge stel­len, wie viel Gehalt ver­dient wer­den kann. Ist das 30-fache des Min­dest­lohns die mora­li­sche Ober­gren­ze? Gibt es doch einen gewich­ti­ges Ungleich­ge­wicht zwi­schen Indus­trie- und Mit­tel­stands­po­li­tik? Was mei­nen Sie? Kom­men­ta­re an info@GmbH-GF.de. Vie­len Dank.

Dis­ku­tiert wer­den darf auch auf Face­book > Hier ankli­cken

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ARD/Monitor: Kommunale GmbHs ticken nach eigenen Gesetzen

MonitorGeschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die ges­tern Abend die ARD-Sen­dung MONITOR ver­folgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehr­lich gesagt – auch nicht anders gegan­gen. Dass die Unter­schie­de in der Ver­gü­tung der Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de so unter­schied­lich sind, ist doch ver­wun­der­lich. Inter­es­sant: Die Moni­tor-Redak­ti­on hat sich die Mühe gemacht, einen deutsch­land­wei­ten Ver­gü­tungs-Atlas zu erar­bei­ten. Der zwar eini­ge Lücken hat – aber den­noch eine deut­lich Spra­che spricht.

Beson­ders ärger­lich: Alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer müs­sen ihr Gehalt dem Finanz­amt gegen­über im Bran­chen­ver­gleich recht­fer­ti­gen. Für Kom­mu­na­le GmbHs gilt das anschei­nend nicht. Zwei­er­lei Maß. Wenn eine kom­mu­na­le GmbH mehr Gewinn als not­wen­dig an den Geschäfts­füh­rer zahlt, bleibt das fol­gen­los. Dazu: Erst ein­mal vie­len Dank an die Moni­tor-Redak­ti­on – für die auf­wen­di­ge Recher­che. Und die Trans­pa­renz, die damit geschaf­fen wird. Für alle ande­ren Geschäfts­füh­rer, ins­be­son­de­re Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, ist das sicher­lich ein neu­es und sehr gutes Argu­ment, wenn es vor dem Finanz­ge­richt dar­um geht, über die Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts zu strei­ten. Wir sind gespannt, wie die Finanz­rich­ter die­se Zah­len wer­ten werden.

Zum Ver­gleich: So beur­tei­len die Finanz­be­hör­den die Ange­mes­sen­heit der Gehäl­ter von Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern > Hier ankli­cken

Zusatz-Infos: Kien­baum Stu­die zur Ver­gü­tung von Vor­stän­den und Geschäfts­füh­rern in öffent­li­chen Unter­neh­men > Hier ankli­cken

Sie brau­chen hand­fes­te Zah­len zum Nach­weis der Ange­mes­sen­heit Ihres Gehal­tes gegen­über dem Finanz­amt? Hier gibt es die Lösung > zum Gehalts-Kurz-Gut­ach­ten

 

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Volkelt-Brief 44/2014

Anfor­de­run­gen an die Geschäfts­füh­rung: Den Wan­del mana­gen + Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter 2014: Mit + 6,4 % gut im Plus+ Geschäfts­füh­rer pri­vat: So legen Sie Vor­sor­ge-Ver­fü­gun­gen sicher ab+ Betriebs-Kon­trol­le: Finanz­be­hör­den nut­zen den Min­dest­lohn + Ter­min­sa­che: Kir­chen­steu­er-Abfra­ge bis 30.11.2014 ver­län­gert + Steu­er­prü­fung: BW ver­kürzt Prü­fungs-Tur­nus für mit­tel­gro­ße Betrie­be + Per­so­nal: Mehr Spiel­raum mit Prak­ti­kan­ten + Haf­tung: Nächs­tes Kapi­tel im Fall Tel­da­fax + BISS