Mit der Vorsorgevollmacht können Privatpersonen bestimmen, welche Personen Sie im Vorsorgefall vertreten und welche vorsorglichen Maßnahmen Sie verfügt haben. Problem: …
Schlagwort: Angemessenheit
Volkelt-Brief 42/2014
Overhead: Aufwand für Bürokratie unverändert hoch + GmbH-Finanzen: Wenn die Bank kündigt, müssen Sie „handeln“+ Geschäftsführer-Gehalt 2015: Prognose liegt bei 3 % plus Aufschlag + Personal-Akquise: Mit XING, Facebook und Twitter geht mehr + Geschäftsführer-Firmenwagen: Finanzamt will jetzt auch Umsatzsteuer + GmbH-Krise: Geschäftsführer muss Auftragsvergabe stoppen + Haftung: Bei Schieflage im Konzern haftet der Vorstand + BISS …
Volkelt-Brief 16/2014
Themen heute: Schwarzgeld: Schwarze Wertschöpfungsketten vor dem „aus” + Geschäftsführer-Altersvorsorge: Finanzamt bestraft zu späte Gehaltserhöhung + Recht: Kartellbehörden dürfen vor Ort durchsuchen + Gesund und sportlich: Das E‑Bike auf Firmenkosten + Ohne Berater: FA muss Fristverlängerung zurücknehmen + Marketing: Werbung mit Preisnachlass für gute Noten ist zulässig + BISS …
Die Unklarheiten um die GF-Pensionszusage nehmen zu (vgl. Nr. 13 + 14). Weil mit der Pensionszusage eine Grundversorgung von 75 % der letzten Aktivbezüge vereinbart wird, erhöhen sich viele Geschäftsführer vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ihr Gehalt. Und zwar so, dass der Geschäftsführer im Ruhestand kaum Abschläge vom gewohnten Gehaltsniveau hinnehmen muss. Vorsicht: Hier lauern gleich 2 Steuerfallen: …
Unser Angebot: Sie nennen uns Umsatz, Branche, Zahl der Mitarbeiter, Alter des Geschäftsführers und Anzahl der Geschäftsführer. Daraus erstellen wir Ihnen – anhand der BBE-Handelsblatt Studie zur Geschäftsführer-Vergütung und der Kienbaum-Vergütungsstudien zur Geschäftsführer-Vergütung – ein Gehalts-Kurzgutachten (Bearbeitungsgebühr 35 €, für Mitglieder kostenfrei > Mitglied werden).
So geht es: Sie senden die oben genannten Daten per eMail an mich persönlich > Lothar.Volkelt@GmbH-GF.de. Die Auswertung erhalten Sie als pdf-Dokument per eMail (Rechnung ebenfalls per eMail). Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nach der Bearbeitung gelöscht.
Volkelt-Brief 46/2013
Themen heute: So taxieren Sie richtig zwischen Risiko und Untreue + Neue Rahmenbedingungen: Unternehmer und Unternehmen müssen mit 2 bis 4‑jähriger Steuerpause planen + Führung: Machen Sie Erfolge und Fehler sichtbar + Neu im Amt: Pensionszusage ist wichtiger Baustein für die Altersvorsorge + Steuern: Finanzamt darf Prüfungszeitraum verlängern + Arbeitsrecht: Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk + BISS …
Volkelt-Brief 45/2103
Themen heute: Lassen Sie es nie drauf ankommen – je früher Sie reagieren, um so besser gelingt der Neustart + Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen + GmbH-Finanzen: So macht die Bank beim nächsten Kredit keine Probleme + Mangelhafte IT-Ausstattung: Knausern an der falschen Stelle + Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil + Geschäftsführer-Gehalt: Schweizer stimmen über Manager-Gehälter ab+ Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern + BISS …
Nach dem Aus …
Die Schweizer haben sich für die Abzocker-Initiative des mittelständischen Unternehmers Thomas Minder entscheiden. Die Medien haben dazu berichtet. Als Wahl entscheidend werteten viele Analysten den 72 Mio.-Abgang des Novartis-Präsidenten Daniel Vasella. Das Abstimmungsergebnis zeigt Auswirkungen auf Deutschland. Die Parteien sind aufgeschreckt. Die Medien machen Meinung. Die EU-Behörden melden sich mit Gesetzesvorstößen. Worauf müssen Sie sich als (Gesellschafter-) Geschäftsführer einer kleineren, mittelgroßen oder großen deutschen Kapitalgesellschaft in den nächsten Jahren (kurz- und mittelfristig) einstellen? …
Prognose: Gehalts-Obergrenzen werden nicht kommen. Allenfalls eine Deckelung beim Betriebsausgabenabzug nach einem Regierungswechsel (500.000 EUR). Wird darüber hinaus mehr gezahlt, kostet das überproportional viel Steuern. Unwahrscheinlich ist ein Abfindungsverbot. Es gibt mehr Mitsprache bei der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung für die Hauptversammlung. Abzusehen ist, dass die Gehälter einzeln offen gelegt und genehmigt werden müssen. Einschnitte sind dabei weiniger bei den laufenden Bezügen, sondern bei den Zusatzleistungen (Pensionsansprüche nach der 75%-Regel, Aktienoptionen) zu erwarten.
Auch die Finanzbehörden werden prüfen, wie sie das öffentliche Interesse am Thema für Steuereinnahmen nutzen können. Die Gehälter der Geschäftsführer von GmbHs werden in der Praxis regelmäßig von den Finanzbehörden auf Angemessenheit geprüft. Dieser Maßstab …
gilt auch für Aktiengesellschaften. In der Praxis gibt es aber eine Ungleichbehandlung: Die von den Finanzgerichten zur Frage der angemessenen Gehaltshöhe entschiedenen Urteile beziehen sich u. W. ausnahmslos auf den GmbH-Geschäftsführer. Den Finanzbehörden liegen nach eigener Aussage keine Vergleichszahlen für AG-Vorstände vor, nach denen sie die Angemessenheit beurteilen können (vgl. BMF-Schreiben vom 14.10.2002, BStBl. I 2002).
Auch u. W. gibt und gab es bisher keine bis wenige Beanstandungen und auch keine gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Frage der steuerlichen Angemessenheit von AG-Vorstands-Gehältern. Dennoch betonen die Finanzbehörden, so z. B. die OFD Karlsruhe auf unsere Anfrage, zur Sache: „Die für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs ermittelten Gehalts-Vergleichswerte gelten analog auch für Vorstände von Aktiengesellschaften. Eine unterschiedliche Behandlung findet nicht statt“. Als Unternehmer, der einen mittelständischen Unternehmensverbund leitet, bedeutet das für Sie: Gibt es im Unternehmensverbund auch eine (kleine) Aktiengesellschaft, müssen Sie davon ausgehen, dass Gehalt für den AG-Vorstand bei der nächsten Betriebsprüfung immer dann besonders gründlich auf steuerliche Angemessenheit geprüft wird, wenn
- sich die AG-Anteile nicht im sog. Streubesitz befinden, sondern nur von Ihnen oder nur von wenigen Familien-Mitgliedern gehalten werden,
- wenn Sie neben der Vorstands-Tätigkeit auch Bezüge für eine zusätzliche Geschäftsführer-Tätigkeit in einer Tochter-GmbH erhalten (Doppelbezüge) oder
- wenn Sie einen unüblichen hohen Anteil der Vergütung als Bonifikation (Tantieme) erhalten. So praktizierten die Finanzbehörden bis 2003 die sog. 25 % Regel, nach der die variable Bezug höchstens 25 % der Gesamtvergütung ausmachen durften (bis zum BFH-Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02, I R 80/01). Vorsicht: Auch hier könnten die Finanzbehörden in Zukunft wieder den Hebel ansetzen und die Höhe der Erfolgsbeteiligung monieren.