GF-Fehler: Abberufung, Kündigung, Hausverbot – was tun? + Geschäftsführungs-Strategie: Was tun, wenn der Mit-Gesellschafter das neue Geschäftsmodell blockiert? + Geschäftsführer-Perspektive: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr will … + Neue BMF-Vorgaben: Das Zeitwertkonto für den GmbH-Geschäftsführer + Geschäftsführer/Firmenwagen: 1 % – Versteuerung für jedes Fahrzeug + Mitarbeiter/Lohnkosten: Mehr Leistungen beim Kurzarbeitergeld + Fuhrpark/Kosten: Autobahn-Maut ist nicht vom Tisch + Transparenz-Diskussion: Mitarbeiter brauchen keine Lohnauskünfte + Abschaffung des Soli: Nicht für GmbH und UG
Schlagwort: 23 U 114/11
Ultimativ letzter Termin zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für mittelgroße und große GmbHs ist der 31.8. – also höchste Zeit (vgl. unten).
Die Rechtslage: Versäumnisse bei der Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses der GmbH berechtigen die Gesellschafter zur (sofortigen) Abberufung und ggf. sogar zur fristlosen Kündigung des Geschäftsführers. Zusätzliche Probleme gibt es, wenn der abberufene Geschäftsführer gegen den Abberufungsbeschluss der Gesellschafter vor Gericht per Anfechtungsklage vorgeht. Darf der Geschäftsführer dann bis zur rechtsverbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses im Amt bleiben oder nicht?
Die richtige Antwort: …
Volkelt-Brief 35/2018
GmbH/Recht: Darf der Kollege dem Kollegen kündigen? + Ehegatten-GmbH: Wenn es in der Partnerschaft nicht mehr stimmt – was tun? + Digitales: Vorsicht bei Ihrem Invest in digitales Geld + GmbH-Zahlen: SIE verantworten des Jahresabschluss + Mitarbeiter: Gutverdiener als leitende Angestellte + VW-Folgen: Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung + GmbH/Steuer: Sanierungsgewinn im Insolvenzverfahren + Freiwillig versicherte Geschäftsführer: Voller KV-Beitrag auf die Sofortrente
BISS … die Wirtschaft-Satire
„Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss der GmbH nicht termingerecht vorlege?“ – so die Anfrage eines Kollegen, der mit den Zahlen seiner GmbH nicht hinterher kommt und den Jahresabschluss seiner mittelgroßen GmbH eigentlich bis zum 31.8. des Jahres – also bis Ende dieses Monats – durch die Gesellschafter feststellen lassen muss (Datum des Beschluss-Protokolls). Danach müssen GmbHs jährlich einen kompletten Jahresabschluss aufstellen und diesen durch die Gesellschafter feststellen lassen (Rechtsquelle: § 42a GmbH-Gesetz). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …
Volkelt-Brief 35/2016
Jahresabschluss: Fehler können SIE den Job kosten + Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Gründen + Terminsache: Deadline für den Jahresabschluss 2015 + Böse Überraschung: Was tun, wenn das Finanzamt die Konten sperrt? Steuer: So wehren Sie sich gegen eine Gewinnerhöhung + GmbH-Recht: Registergericht darf Geschäftsführer-Bestellung prüfen + Insolvenzsrecht: „Zahlungsunfähig“ – verklausuliert + BISS …
Ultimativ letzte Frist zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für mittelgroße und große GmbHs ist der 31.8.2016 – also höchste Zeit (vgl. unten). Dazu die Frage eines Kollegen: „Ist das Haftungs-Szenario realistisch oder malen Sie hier Schreckgespenster?“. …
Bereits in Nr. 32/2015 hatten wir unter der Headline „Terminsache“ auf die ultimativ letzte Frist (31.8.2015) zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 für mittelgroße und große GmbHs hingewiesen. Dazu die Frage eines Kollegen: „Ist das Szenario realistisch oder malen Sie hier Schreckgespenster?“. …
Volkelt-Brief 35/2015
Jahresabschluss 2014: Wenn Sie Fehler machen, sind Sie draußen + GmbH-Verkaufs-Pläne: Wie Sie als Geschäftsführer Alles richtig machen + GmbH-Fuhrpark: Tanken, wenn es billig ist – geht leider nicht immer + Vorsicht: Privates Garantieversprechen des Geschäftsführers bindet + Recht: Falsche Angaben hindern Bestellung zum GF nicht + Pflichtoffenlegung: Behörde muss Ordnungsgeld nicht zurücknehmen + BISS …
Volkelt-Brief 32/2015
Führungs-Qualitäten: So hat der DFB die alte Struktur auf Vordermann gebracht + Arbeitgeber-Ranking: Schlechte Noten für Ihre Firma – was tun? + Terminsache (I): Deadline für den Jahresabschluss 2014 + Terminsache (II): EU-Vorsteuer bis spätestens 30.9.2015 beantragen + Krisen-Management: Vorsicht mit Bank-Ansprachen + Steuerprüfung: Finanzamt darf Umsätze nicht einfach schätzen + Arbeitsrecht: Geschäftsführer muss sich selbst mitzählen + BISS …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum 31.8. des Jahres aufstellen und feststellen lassen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …