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Lohnsteuer: Mehr Spielraum bei Rabatten für Mitarbeiter

Gewährt der Arbeit­ge­ber sei­nem Mit­ar­bei­ter auf sei­ne Pro­duk­te einen Rabatt, der die Hälf­te des durch­schnitt­li­chen Händ­ler­ra­batts übersteigt, …

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BAG-aktuell: Ärzte schreiben gerne länger „krank”

in jeder GmbH gibt es den Arbeit­neh­mer, der gele­gent­lich krank­heits­be­dingt fehlt. An Mon­ta­gen oder frei­tags. Bis­her hat­ten Sie kei­ne Hand­ha­be dage­gen. Ab sofort …

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Geschäftskunde „GmbH”: Wie Sie sich gegen die „kleinen” Tricks der Banken wehren

Je mehr Sie über die Stra­te­gie Ihres Fir­men­kun­den­be­ra­ters wis­sen, umso bes­ser für Sie. Sie kön­nen so bes­se­re Kon­di­tio­nen für sich her­aus­ho­len. Wie geht das?

1.     Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating

Die Bank bewer­tet Ihre Boni­tät nach dem Rating-Ver­fah­ren. Je bes­ser Ihre Fir­ma beur­teilt wird, umso güns­ti­ger sind Ihre Kre­dit-Kon­di­tio­nen. Vie­le Ban­ken machen die­ses Ver­fah­ren aber nicht trans­pa­rent. Sie wis­sen also nicht genau, war­um Ihre Fir­ma wie beur­teilt wird. Wich­tig ist, dass Sie für das Rating aus­führ­li­che und fun­dier­te Zah­len vor­le­gen (Jah­res­ab­schluss, BWA, Business-Plan).

Tipp: Ver­lan­gen Sie vom Fir­men­kun­den­be­treu­er, dass er Ihnen die Rating-Kri­te­ri­en offen legt. Fra­gen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Fir­ma ver­bes­sern kön­nen. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab, ob es für Ihre Fir­ma und Ihre Bran­che öffent­li­che För­der­mit­tel gibt.

2.     Die Bank verschleiert Kosten

Für Fir­men­kre­di­te gel­ten ande­re Rechts­vor­schrif­ten als für Pri­vat­kre­di­te. Das nut­zen Ban­ken dazu, die tat­säch­li­chen Kos­ten für einen Fir­men­kre­dit zu „schö­nen“. Zunächst bie­tet die Bank einen nied­ri­gen Zins an. Spä­ter wer­den zusätz­lich Kre­dit­be­ar­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren drauf gerech­net. Unterm Strich ergibt sich für den Kun­den eine viel höhe­re Effek­tiv­be­las­tung. Da die­se Pra­xis im Fir­men­kre­dit-Geschäft zuläs­sig ist, soll­ten Sie vor der Ver­trags­un­ter­zeich­nung genau prü­fen, wel­che Kos­ten auf Sie zukommen.

Tipp: Ver­las­sen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jah­ren Stamm­kun­de sind. Im Fir­men­kun­den­ge­schäft gel­ten eige­ne Regeln. Holen Sie sich grund­sätz­lich meh­re­re Ver­gleichs­an­ge­bo­te ein – von Pri­vat- und Genos­sen­schafts­ban­ken (Spar­kas­se, Volksbank).

3.     Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen

Umstrit­ten ist die Pra­xis von Ban­ken, ein sog. ein­sei­ti­ges Leis­tungs­be­stim­mungs­recht für Zin­sen in den AGB zu ver­ein­ba­ren. Der BGH hat das bereits für unzu­läs­sig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Eini­ge Ban­ken hal­ten sich aber nach wie vor nicht daran.

Finanz­test“ berich­tet immer wie­der über  die (teils stark über­höh­ten) Über­zie­hungs­zin­sen vor allem der klei­nen Ban­ken und Spar­kas­sen. So ver­lan­gen vie­len Ban­ken 14 % und mehr – auch von gewerb­li­chen Kunden.

Tipp: Die aktu­el­len Dis­po­zin­sen von 1.600 deut­schen Ban­ken im Ver­gleich fin­den Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).  

4.     Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten

Vie­le Geschäfts­füh­rer kla­gen über die Ban­ken­pra­xis, Buchun­gen zu „mani­pu­lie­ren“: Belas­tungs­bu­chun­gen auf Geschäfts­kon­ten sind vor­da­tiert und Gut­ha­ben­bu­chun­gen wer­den erst Tage nach dem Geld­ein­gang gut­ge­schrie­ben. Das aber ist nicht zuläs­sig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob Ihr Bank­part­ner kor­rekt bucht.

  1. Die Bank muss Schecks spä­tes­tens nach 3 Tagen gutschreiben.
  2. Über­wei­sun­gen zuguns­ten der Fir­ma müs­sen am Tag des Ein­gangs auf dem Kon­to gut­ge­schrie­ben werden.
  3. Bar­ein­zah­lun­gen muss die Bank auch tat­säch­lich am Tag der Ein­zah­lung gutschreiben.
  4. Über­wei­sun­gen, Last­schrif­ten, Dau­er­auf­trä­ge und Bar­aus­zah­lun­gen zu Las­ten der Fir­ma muss die Bank tag­ge­nau buchen.
  5. Feh­ler­haf­te oder unkla­re Zins­an­pas­sungs­klau­seln bewir­ken, dass die Zins­ver­ein­ba­run­gen ins­ge­samt unwirk­sam sind.
  6. Prü­fen Sie Ihren Über­zie­hungs­zins­satz. Han­deln Sie zusam­men mit dem Sach­be­ar­bei­ter der Haus­bank indi­vi­du­el­le Kon­di­tio­nen aus und argu­men­tie­ren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.

5.     Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit

Noch dreis­ter ist die Pra­xis eini­ger Ban­ken, die wegen schlech­ter Rating-Vor­ga­ben der Fir­ma kei­nen Fir­men­kre­dit ein­räu­men. Statt­des­sen bie­tet die Bank einen Pri­vat­kre­dit an, der mit pri­va­ten Ver­mö­gen abge­si­chert wird (Immo­bi­lie). Auf den ers­ten Blick wird der zu einem güns­ti­gen Zins­satz ange­bo­ten. Anschlie­ßend wer­den aber zusätz­lich Bear­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren berech­net, so dass in der Gesamt­rech­nung höhe­re Kos­ten ent­ste­hen. Da es sich aber um einen Pri­vat­kre­dit han­delt, gel­ten die Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten. Die Bank darf neben dem Zins kei­ne zusätz­li­chen Gebüh­ren erhe­ben (OLG Cel­le, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Ban­ken sind ver­pflich­tet, bereits ent­rich­te­te Gebüh­ren zurück­zu­zah­len und zu verzinsen.

Tipp: Stel­len Sie ent­spre­chen­de Bele­ge zusam­men und for­dern Sie die Bank unter Anga­be einer Frist von 15 Tagen schrift­lich auf, die ver­zins­ten Gebüh­ren­be­trä­ge zurück­zu­zah­len. In der Regel erstat­ten zah­lungs­wil­li­ge Ban­ken die Gebüh­ren für die letz­ten 3 Jah­re zurück.

6.     Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen

Fir­men­kun­den­be­ra­ter erhal­ten neben dem Fest­ge­halt eine Pro­vi­si­on, z. B. auf Giro­kon­ten, die sie betreu­en. Die Pro­vi­si­on ermit­telt sich als Dif­fe­renz aus dem Gut­ha­ben­zins und der von der Bank vor­ge­ge­be­nen Mar­ge. Geht die Mar­ge gegen Null, kürzt der Sach­be­ar­bei­ter den Gut­ha­ben­zins und zwar unab­hän­gig vom Geldmarktzins. 

Tipp: Fra­gen Sie Ihren Fir­men­kun­den­be­ra­ter nach ent­spre­chen­den Vor­ga­ben. Mit etwas Ver­hand­lungs­ge­schick gelingt es Ihnen, dass er sei­ne Mar­ge mit Ihnen teilt.

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Umsatzsteuer: Vorsicht bei GmbH-Kauf oder Verkauf

Geschäfts­ver­äu­ße­run­gen sind umsatz­steu­er­frei, wenn die Ver­äu­ße­rung im Gan­zen erfolgt (§ 1 Absatz 1a UStG). Z. B. die Ver­äu­ße­rung des aus der GmbH aus­ge­la­ger­ten Ver­triebs­ge­schäf­tes oder des eigen­stän­di­gen Han­dels­ge­schäf­tes. Fol­ge:

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Kosten: Bei der Gewerbesteuer „nach vorne” planen

Bürokratiekosten: Kommunen erhöhen Gebühren und Abgaben auf breiter Front

Nach einer aktu­el­len Stu­die der Bera­tungs­ge­sell­schaft Ernst & Young wer­den über 80 % aller deut­schen Kom­mu­nen zum Jah­res­wech­sel Gebüh­ren und Kom­mu­nal­steu­ern erhö­hen. Das betrifft auch die Gewer­be­steu­er. Beson­ders davon betrof­fen sein werden …

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Recht: Vorsicht bei Zuschüssen des Gesellschafters als „Liquiditätshilfe”

Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie bei einer bevor ste­hen­de Insol­venz tätig wer­den. Sie haben die Insol­venz­an­trags­pflicht. Bei Ver­stoß dage­gen set­zen Sie Ihr Pri­vat­ver­mö­gen aufs Spiel. Dazu gibt es jetzt ein neu­es Urteil: … 

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Ausländische Beteiligung: Finanzamt muss Steuer zurückerstatten

Die Divi­den­de, die eine GmbH an eine aus­län­di­sche Gesell­schaft für sei­ne bis zu 10 %-Betei­ligung aus­zahlt, ist steu­er­frei. Grund: Die­ser Gesell­schaf­ter muss nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH, Urteil vom Urteil vom 29.3.2007, C‑347/04) steu­er­lich so behan­delt wer­den wie der Gesell­schaf­ter in Deutsch­land. Und der ist bis­her steu­er­frei. Folge: …

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GmbH-Finanzen: Die besten Alternativen zur Hausbank

GmbH-Finanzen: Das sind die besten Alternativen zur Hausbank 

Für vie­le GmbHs bleibt die Finan­zie­rung ein Dau­er­the­ma. Ent­we­der, weil die Liqui­di­tät viel zu teu­er ist oder weil mit­tel- und lang­fris­ti­ge Finan­zie­run­gen nicht fle­xi­bel genug ange­bo­ten wer­den. Vie­le Geschäfts­füh­rer haben dar­aus Kon­se­quen­zen gezo­gen und neben der Haus­bank zusätz­li­che Finan­zie­rungs­quel­len auf­ge­tan. Sie nutzen: …

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Haftung: Steuerberater muss Geschäftsführer nicht belehren

Laut OLG Cel­le ist der Steu­er­be­ra­ter im Man­dats­ver­hält­nis mit der GmbH nicht ver­pflich­tet, den Geschäfts­füh­rer auf die Haftungsrisiken …

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GmbH-Verkauf: Lassen Sie sich Ihre Leistungen attestieren

Die Finanz- und Schul­den­kri­se hat auch in vie­len Fäl­len dazu geführt, dass auf der Geschäfts­führungsebene umstruk­tu­riert, aus­ge­tauscht oder ver­schlankt wur­de. Das betrifft z. B. die Geschäftsführer …