Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter auf seine Produkte einen Rabatt, der die Hälfte des durchschnittlichen Händlerrabatts übersteigt, …
Kategorie: Volkelt-Briefe
in jeder GmbH gibt es den Arbeitnehmer, der gelegentlich krankheitsbedingt fehlt. An Montagen oder freitags. Bisher hatten Sie keine Handhabe dagegen. Ab sofort …
Je mehr Sie über die Strategie Ihres Firmenkundenberaters wissen, umso besser für Sie. Sie können so bessere Konditionen für sich herausholen. Wie geht das?
1. Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating
Die Bank bewertet Ihre Bonität nach dem Rating-Verfahren. Je besser Ihre Firma beurteilt wird, umso günstiger sind Ihre Kredit-Konditionen. Viele Banken machen dieses Verfahren aber nicht transparent. Sie wissen also nicht genau, warum Ihre Firma wie beurteilt wird. Wichtig ist, dass Sie für das Rating ausführliche und fundierte Zahlen vorlegen (Jahresabschluss, BWA, Business-Plan).
Tipp: Verlangen Sie vom Firmenkundenbetreuer, dass er Ihnen die Rating-Kriterien offen legt. Fragen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Firma verbessern können. Informieren Sie sich vorab, ob es für Ihre Firma und Ihre Branche öffentliche Fördermittel gibt.
2. Die Bank verschleiert Kosten
Für Firmenkredite gelten andere Rechtsvorschriften als für Privatkredite. Das nutzen Banken dazu, die tatsächlichen Kosten für einen Firmenkredit zu „schönen“. Zunächst bietet die Bank einen niedrigen Zins an. Später werden zusätzlich Kreditbearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren drauf gerechnet. Unterm Strich ergibt sich für den Kunden eine viel höhere Effektivbelastung. Da diese Praxis im Firmenkredit-Geschäft zulässig ist, sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung genau prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Tipp: Verlassen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jahren Stammkunde sind. Im Firmenkundengeschäft gelten eigene Regeln. Holen Sie sich grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote ein – von Privat- und Genossenschaftsbanken (Sparkasse, Volksbank).
3. Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen
Umstritten ist die Praxis von Banken, ein sog. einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für Zinsen in den AGB zu vereinbaren. Der BGH hat das bereits für unzulässig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Einige Banken halten sich aber nach wie vor nicht daran.
„Finanztest“ berichtet immer wieder über die (teils stark überhöhten) Überziehungszinsen vor allem der kleinen Banken und Sparkassen. So verlangen vielen Banken 14 % und mehr – auch von gewerblichen Kunden.
Tipp: Die aktuellen Dispozinsen von 1.600 deutschen Banken im Vergleich finden Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).
4. Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten
Viele Geschäftsführer klagen über die Bankenpraxis, Buchungen zu „manipulieren“: Belastungsbuchungen auf Geschäftskonten sind vordatiert und Guthabenbuchungen werden erst Tage nach dem Geldeingang gutgeschrieben. Das aber ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Bankpartner korrekt bucht.
- Die Bank muss Schecks spätestens nach 3 Tagen gutschreiben.
- Überweisungen zugunsten der Firma müssen am Tag des Eingangs auf dem Konto gutgeschrieben werden.
- Bareinzahlungen muss die Bank auch tatsächlich am Tag der Einzahlung gutschreiben.
- Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Barauszahlungen zu Lasten der Firma muss die Bank taggenau buchen.
- Fehlerhafte oder unklare Zinsanpassungsklauseln bewirken, dass die Zinsvereinbarungen insgesamt unwirksam sind.
- Prüfen Sie Ihren Überziehungszinssatz. Handeln Sie zusammen mit dem Sachbearbeiter der Hausbank individuelle Konditionen aus und argumentieren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.
5. Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit
Noch dreister ist die Praxis einiger Banken, die wegen schlechter Rating-Vorgaben der Firma keinen Firmenkredit einräumen. Stattdessen bietet die Bank einen Privatkredit an, der mit privaten Vermögen abgesichert wird (Immobilie). Auf den ersten Blick wird der zu einem günstigen Zinssatz angeboten. Anschließend werden aber zusätzlich Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren berechnet, so dass in der Gesamtrechnung höhere Kosten entstehen. Da es sich aber um einen Privatkredit handelt, gelten die Verbraucherschutzvorschriften. Die Bank darf neben dem Zins keine zusätzlichen Gebühren erheben (OLG Celle, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Banken sind verpflichtet, bereits entrichtete Gebühren zurückzuzahlen und zu verzinsen.
Tipp: Stellen Sie entsprechende Belege zusammen und fordern Sie die Bank unter Angabe einer Frist von 15 Tagen schriftlich auf, die verzinsten Gebührenbeträge zurückzuzahlen. In der Regel erstatten zahlungswillige Banken die Gebühren für die letzten 3 Jahre zurück.
6. Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen
Firmenkundenberater erhalten neben dem Festgehalt eine Provision, z. B. auf Girokonten, die sie betreuen. Die Provision ermittelt sich als Differenz aus dem Guthabenzins und der von der Bank vorgegebenen Marge. Geht die Marge gegen Null, kürzt der Sachbearbeiter den Guthabenzins und zwar unabhängig vom Geldmarktzins.
Tipp: Fragen Sie Ihren Firmenkundenberater nach entsprechenden Vorgaben. Mit etwas Verhandlungsgeschick gelingt es Ihnen, dass er seine Marge mit Ihnen teilt.
Geschäftsveräußerungen sind umsatzsteuerfrei, wenn die Veräußerung im Ganzen erfolgt (§ 1 Absatz 1a UStG). Z. B. die Veräußerung des aus der GmbH ausgelagerten Vertriebsgeschäftes oder des eigenständigen Handelsgeschäftes. Folge: …
Bürokratiekosten: Kommunen erhöhen Gebühren und Abgaben auf breiter Front
Nach einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young werden über 80 % aller deutschen Kommunen zum Jahreswechsel Gebühren und Kommunalsteuern erhöhen. Das betrifft auch die Gewerbesteuer. Besonders davon betroffen sein werden …
Als Geschäftsführer müssen Sie bei einer bevor stehende Insolvenz tätig werden. Sie haben die Insolvenzantragspflicht. Bei Verstoß dagegen setzen Sie Ihr Privatvermögen aufs Spiel. Dazu gibt es jetzt ein neues Urteil: …
Die Dividende, die eine GmbH an eine ausländische Gesellschaft für seine bis zu 10 %-Beteiligung auszahlt, ist steuerfrei. Grund: Dieser Gesellschafter muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom Urteil vom 29.3.2007, C‑347/04) steuerlich so behandelt werden wie der Gesellschafter in Deutschland. Und der ist bisher steuerfrei. Folge: …
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Für viele GmbHs bleibt die Finanzierung ein Dauerthema. Entweder, weil die Liquidität viel zu teuer ist oder weil mittel- und langfristige Finanzierungen nicht flexibel genug angeboten werden. Viele Geschäftsführer haben daraus Konsequenzen gezogen und neben der Hausbank zusätzliche Finanzierungsquellen aufgetan. Sie nutzen: …
Laut OLG Celle ist der Steuerberater im Mandatsverhältnis mit der GmbH nicht verpflichtet, den Geschäftsführer auf die Haftungsrisiken …
Die Finanz- und Schuldenkrise hat auch in vielen Fällen dazu geführt, dass auf der Geschäftsführungsebene umstrukturiert, ausgetauscht oder verschlankt wurde. Das betrifft z. B. die Geschäftsführer …