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Volkelt-Briefe

Unzulässige Bewerber-Befragung

Nach einem neu­en Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) …

muss ein Bewer­ber grund­sätz­lich kei­ne Aus­kunft über ein bereits ein­ge­stell­tes straf­recht­li­ches Ermitt­lungs­ver­fah­ren geben. Das gilt auch für die Beschäf­ti­gung in sen­si­blen Berei­chen (IT, Pro­dukt­ent­wick­lung). Der Bewer­ber ist berech­tigt auf ent­spre­chen­de Nach­fra­gen nicht zu ant­wor­ten oder sogar eine wahr­heits­wid­ri­ge Ant­wort zu geben (BAG, Urteil vom 15.11.2012, 6 AZR 339/ 11).

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