Kategorien
Volkelt-Briefe

Der Abstieg der Alemannia: Wie der Staatsanwalt gegen den Geschäftsführer der Fussball-GmbH ermittelt

Ale­man­nia Aachen – einst Mit­glied der Fuß­ball Nobel­klas­se 1. Bun­des­li­ga – spielt unter­des­sen in den Nie­de­run­gen der 3. Liga und ist Plei­te. Jetzt ermit­telt die Staats­an­walt­schaft wegen Insol­venz­ver­ge­hen. Kon­kret: Den Füh­rungs­gre­mi­en der Ale­man­nia Aachen GmbH (hier: Auf­sichts­rat) war schon län­ger bekannt, dass die GmbH insol­vent war. Es gilt die 3‑wöchige Insol­venz­an­trags­pflicht (vgl. dazu auch Nr. 46/2012).

Wich­tig für Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer: …

Aus dem Ermitt­lungs­ver­lauf wur­de bekannt, dass die Staats­an­walt­schaft den gesam­ten E‑Mail-Ver­kehr des für die Haf­tung in Fra­ge kom­men­den Per­so­nen­krei­ses unter die Lupe nahm. Da gab es z. B. Hin­wei­se eines Auf­sichts­rats­mit­glieds, der zugleich Steu­er­be­ra­ter ist, zum Zeit­punkt der Insol­venz. Auf das Finanz­loch von 4,5 Mio. EUR hat­te der Steu­er­be­ra­ter schon 6 Mona­te zuvor in einer „unschein­ba­ren“ E‑Mail einen Kol­le­gen im Bei­rat hin­ge­wie­sen. Damit – so der Staat­an­walt – ist ein­deu­tig zuor­den­bar, „wann die Gre­mi­en – also Auf­sichts­rat und Geschäfts­füh­rung – von der Insol­venz Kennt­nis hat­ten und hät­ten han­deln müs­sen“.

Für die Pra­xis: Insol­venz­an­trags­pflicht besteht bei Illi­qui­di­tät und Über­schul­dung. Der Zeit­punkt der Illi­qui­di­tät ist in der Regel ein­fach zu ermit­teln. Sind kei­ne Zah­lungs­mit­tel für bestehen­de Ver­bind­lich­kei­ten da, ist der Fall klar. „Über­schul­dung“ ist in der Regel erst nach Vor­la­ge einer Zwi­schen­bi­lanz (Über­schul­dungs­sta­tus) mög­lich. Vor­sicht: Wenn – wir hier – zwi­schen den Ver­ant­wort­li­chen Infor­ma­tio­nen getauscht wer­den, die auf eine Über­schul­dung hin­wei­sen, muss der ver­ant­wort­li­che kauf­män­ni­sche Geschäfts­füh­rer das unbe­dingt ver­fol­gen bzw. durch den Steu­er­be­ra­ter veri­fi­zie­ren las­sen. Ach­ten Sie dar­auf, dass nur auto­ri­sier­te Infor­ma­tio­nen über die finan­zi­el­le Situa­ti­on der Gesell­schaft kom­mu­ni­ziert und ver­öf­fent­licht wer­den. E‑Mails oder Out­look- und Intra­net-Infor­ma­tio­nen kön­nen – sie­he etwa im Fal­le Map­pus – vom Staats­an­walt im Ermitt­lungs­ver­fah­ren offi­zi­ell nach ver­folgt und zuge­ord­net werden.

Schreibe einen Kommentar