„Auf bessere Zeiten zu hoffen, ist keine Lösung“. So der Stuttgarter Insolvenzverwalters Rüdiger Schmidt zum neuen Insolvenzrecht. Fakt ist: Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Unternehmensinsolvenzen (ESUG) gibt es seit 1.3.2012 bessere Möglichkeiten, wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu sanieren (vgl. Nr. 45/2011).
Kategorie: Volkelt-Briefe
„Der Chef hat einen Riesen-Bildschirm, ist fast nie da und ich muss am 17-Zoll-Monitor mühsam Excel-Tabellen ausfüllen!“ So die Beschwerde einer Sachbearbeiterin, die täglich mehrere Stunden am Bildschirm arbeiten muss. Dass solche Kritik an den Arbeitsumständen kein Einzelfall ist, belegt eine aktuelle Epson-Studie. Danach sind 50 % der Mitarbeiter mit ihrer IT-Ausstattung nicht zufrieden. Sie würden ihren PC/labtop/notebook am liebsten sofort verschrotten. Noch schwieriger ist es, …
Selbst wenn der Senior nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsleitung in der Firma weiter arbeitet und dabei mehr arbeitet als in seinem Arbeitsvertrag (Aushilfsvertrag, aber auch Beratervertrag mit festen Stunden) vereinbart, dann ist das für die steuerliche Behandlung unerheblich (anderer Meinung bisher: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bundesfinanzhof (BFH) …
Entscheidend für die Kreditvergabe an Unternehmen ist das Bewertungsverfahren im Geschäftskunden-Kreditgeschäft (Rating). Ist die Firma eine GmbH (UG), haftet sie mit dem Gesellschaftsvermögen. Kunden und Lieferanten informieren sich deshalb im B2B-Geschäft vorab per Bonitätsprüfung über die wirtschaftliche Situation der GmbH. Das gilt auch für die Banken. Dazu müssen auch GmbHs im Ratingverfahren aussagekräftige und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Situation der GmbH vorlegen (Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerbescheide, Unternehmensplanung, Kalkulation, ggf. Business-Plan/ Geschäftsmodell). Zusätzlich minimieren Banken das Ausfall-Risiko für Kredite,
Geben Sie Ihrer GmbH einen Kredit und gerät die GmbH in eine wirtschaftliche Krise, ist das riskant. Ist das Darlehen mit dem Beginn der Krise noch eingebucht, können Sie den Verlust nicht einmal steuerlich verrechnen. Das Finanzamt bewertet das Darlehen dann zu Anschaffungskosten und die werden hier mit 0 EUR angesetzt. Beliebter Trick: Der Gesellschafter zahlt eine ausstehende Einlage ein und zahlt damit sein Darlehen zurück.
Ihre Mitarbeiter dürfen über den dienstlichen E‑Mail-Account (z. B. Vorname.Name@Firma.de) keinen Streikaufruf der Gewerkschaft an die übrige Belegschaft versenden (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12).
seit 2008 müssen GmbHs ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen. Bereits damals hagelte es Kritik an der Überregulierung. Jetzt hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) erstmals Zahlen dazu veröffentlicht. Danach wurden alleine seit 2008 387 Mio. EUR Bußgelder für Versäumnisse bei der Pflichtveröffentlichung verhängt. Im ersten Jahr der Veröffentlichungspflicht wurden 462.000 Unternehmen (das ist fast jede 2. GmbH) abgemahnt. 2009 waren es immer noch rund 125.000 Unternehmen, die ihren Veröffentlichungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind (Quelle BfJ und Handelsblatt > Hier anklicken). …
Bisher mussten Sie lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 53,50 EUR zahlen, wenn Sie Ihren Jahresabschluss nicht rechtzeitig im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen. In der Regel ist das der 31.12. nach Abschluss des Geschäftsjahres. Ob Sie dem nachgekommen sind, wird per Datenabgleich geprüft. Unterdessen ist dieses Verfahren eingespielt. Die ersten Abmahnungen gehen Ende Januar …
Bei der Eintragung eines neuen Geschäftsführers muss der gegenüber dem Registergericht eine Versicherung abgeben, dass keine Hinderungsgründe vorliegen. Z. B., dass er nicht wegen Insolvenzvergehen bestraft ist. Er darf nicht gegen eine der in § 6 GmbH-Gesetz aufgeführten Vorschriften verstoßen. Das Registergericht prüft …
Umzugskosten sind nur dann beruflich veranlasst und damit von der Steuer absetzbar, wenn der Weg zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Fahrzeit zwar um eine Stunde verkürzt wird, die Strecke zur Arbeit aber immer noch ganze 255 km beträgt (FG Niedersachen, Urteil vom 28.8.2013, 4 K 44/13).