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Volkelt-Briefe

Bundesamt für Justiz: Säumnisgebühr steigt auf 103,50 EUR

Bis­her muss­ten Sie ledig­lich eine Ver­wal­tungs­ge­bühr in Höhe von 53,50 EUR zah­len, wenn Sie Ihren Jahres­abschluss nicht recht­zei­tig im elek­tro­ni­schen Unternehmens­register ver­öf­fent­li­chen. In der Regel ist das der 31.12. nach Abschluss des Geschäfts­jahres. Ob Sie dem nach­ge­kom­men sind, wird per Daten­abgleich geprüft. Unter­des­sen ist die­ses Ver­fah­ren ein­ge­spielt. Die ers­ten Abmah­nungen gehen Ende Januar …

an die säu­mi­gen Unter­neh­men her­aus. Sie erhal­ten dann ein Schrei­ben des Bun­des­am­tes für Jus­tiz (BfJ) mit der Auf­for­de­rung, den JA inner­halb von 6 Wochen nach­zu­rei­chen, eine Buß­geld­an­dro­hung und eine Rech­nung über die oben ange­spro­che­ne Verwal­tungs­gebühr, bis­her 53,50 EUR. Seit 1.8.2013 müs­sen Sie dafür 103,50 EUR zah­len.

Für ande­re Ver­säum­nis­se (StVO-Buß­gel­der, Steu­ern) zah­len Sie ver­gleichs­wei­se  deut­lich gerin­ge­re Auf­schlä­ge (Ver­zugs­zin­sen, Mahn­ge­bühr). Das Bun­des­amt für Jus­tiz ori­en­tiert sich hier am neu­en Jus­tiz­ver­wal­tungs­kos­ten­ge­setz und legt damit die höchst mög­li­che Gebühr auf die Unter­neh­men um. Sich dage­gen gericht­lich zu weh­ren ist u. E. nicht ange­ra­ten. Ter­mi­nie­ren Sie die Ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter so, dass es kei­ne Nach­zah­lun­gen gibt. Wie­der­vor­la­ge: 51. KW.

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