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Volkelt-Briefe

Arbeitnehmer darf über Firmen-Mail-Account nicht zum Streik aufrufen

Ihre Mit­ar­bei­ter dür­fen über den dienst­li­chen E‑Mail-Account (z. B. Vorname.Name@Firma.de) kei­nen Streik­auf­ruf der Gewerk­schaft an die übri­ge Beleg­schaft ver­sen­den (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12).

Als Arbeit­neh­mer müs­sen Sie es nicht dul­den, dass Ihre Betriebs­mit­tel gegen Sie und Ihre Inter­es­sen benutzt wer­den. Neh­men Sie die­ses Ver­bot in die Nut­zungs­be­stim­mun­gen für PC, Inter­net und Mobi­le Kom­mu­ni­ka­ti­on auf: „Die Nut­zung des dienst­li­chen E‑Mail-Accoun­t/In­tra­net für Streik­auf­ru­fe ist unter­sagt“.

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