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Arbeitsrecht: Geschäftsführer muss sich selbst mitzählen

Bei der Beschäf­tig­ten­zahl – z. B. zur Anzei­ge­pflicht bei einer Mas­sen­ent­las­sung – müs­sen Geschäfts­führer und Prak­ti­kan­ten mit­ge­zählt wer­den. Hat der Betrieb 19 Ange­stell­te und 1 (Fremd-) Geschäfts­füh­rer und 1 Prak­ti­kan­ten, ergibt das 21 Beschäf­tig­te. Fol­ge: Wer­den die Mit­ar­bei­ter ent­las­sen, besteht Anzei­ge­pflicht. Unter­lässt der Geschäfts­füh­rer das, sind die Kün­di­gun­gen unwirk­sam (EuGH, Urteil vom 9.7.2015, C‑229/14). …

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Fördermittel: Nichts zu verschenken …

Was sind Sie für ein Unter­neh­mer-Typ? „Wenn es För­der­mit­tel gibt – war­um nicht?“ oder „Ich ver­las­se mich lie­ber auf mich selbst? Fakt ist: Unter­des­sen gibt es für Jedes und Alles För­der­mit­tel. Ein Blick in die För­der­mit­tel-Daten­bank Europa/Bund/Länder offen­bart: Sie müs­sen Sie schon ganz genau hin­schau­en, für wel­chen Fall es kei­ne För­der­mit­tel gibt (https://www.foerderdatenbank.de). Fakt ist aller­dings auch, dass man sich sehr gut aus­ken­nen muss (z. B. in der Kom­bi­na­ti­on von För­der­töp­fen) und dass der büro­kra­ti­sche Auf­wand nicht zu ver­ach­ten ist. … 

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Urlaubsvertretung: Vorsicht mit personalisierten E‑Mail-Adressen

Auf ein aktu­el­les Daten­schutz­pro­blem weist unser IT-Exper­te Ste­fan Schwab hin. Es geht um sog. per­so­na­li­sier­te E‑Mail-Adres­sen, wie sie unter­des­sen in fast allen Unter­neh­men ein­ge­führt sind. Bei­spiel: Lothar.Volkelt@GmbH-GF.de. Genau genom­men dür­fen Unbe­fug­te – und das sind Sie bzw. der Vor­ge­setz­te oder die IT-Abtei­lung – E‑Mails, die an eine sol­che Adres­se ver­schickt wer­den, nur mit Zustim­mung des jewei­li­gen Mit­ar­bei­ters ein­se­hen. Pro­ble­ma­tisch ist das z. B. bei der Urlaubs­ver­tre­tung, wenn kei­ne auto­ma­ti­sche Wei­ter­lei­tung ein­ge­rich­tet ist. … 

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Neues Urteil: Schweigen ist Gold – aber nicht immer korrekt

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer gel­ten für Sie die Grund­sät­ze für kauf­män­ni­sches Han­deln und Gepflo­gen­hei­ten. Danach kann Schwei­gen Rechts­wir­kun­gen ent­fal­ten (§ 346 HGB). So kann Schwei­gen auf ein kauf­män­ni­sches Bestä­ti­gungs­schrei­ben zur Fol­ge haben, dass der Emp­fän­ger des Bestä­ti­gungs­schrei­bens des­sen Inhalt gegen sich gel­ten las­sen muss. Nach Han­dels­brauch kann der Emp­fän­ger ver­pflich­tet sein, unver­züg­lich zu wider­spre­chen, wenn er ver­mei­den will, dass ein Rechts­ge­schäft mit dem Inhalt des Bestä­ti­gungs­schrei­bens als abge­schlos­sen gilt. Sie müs­sen also immer hell­wach sein, wenn Sie ein Bestä­ti­gungs­schrei­ben erhal­ten. Beant­wor­ten bzw. wider­spre­chen Sie unver­züg­lich (spä­tes­tens inner­halb von drei Tagen), wenn Sie mit dem Inhalt nicht über­ein­stim­men und/oder wenn das Bestä­ti­gungs­schrei­ben nicht die ver­ein­bar­ten Kon­di­tio­nen enthält. … 

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Neustart der GmbH: Der Fortsetzungsbeschluss muss stimmen

Ein Fall aus der Pra­xis: Obwohl das Amts­ge­richt bereits die Auf­lö­sung einer GmbH zum Regis­ter­ge­richt gemel­det hat­te, beschlos­sen die Gesell­schaf­ter eben die­ser GmbH die Fort­set­zung (sog. Fort­set­zungs­be­schluss). Der Geschäfts­füh­rer mel­de­te dies an. Das Register­gericht lehn­te die Ein­tra­gung auf Fort­set­zung ab. Selbst eine Kla­ge dage­gen hat kei­nen Erfolg (BGH, Urteil vom 28.4.2015, II ZB 13/14). Wor­auf müs­sen Sie ach­ten, wenn Sie im letz­ten Moment das Steu­er für Ihr Geschäfts­mo­dell noch her­um­rei­ßen wollen? … 

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Wechsel auf dem Chefsessel: So zahlt das Finanzamt Ihre Abschiedsfeier

Geschäfts­füh­rer, die Ihren Job wech­seln oder in nächs­ter Zeit wech­seln wol­len, kön­nen nach einem neu­en Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Müns­ter das Finanz­amt an den Kos­ten für die Abschieds­fei­er im alten Unter­neh­men betei­li­gen. Aller­dings müs­sen Sie eini­ge Beson­der­hei­ten beach­ten, damit Ihr Steu­er­be­ra­ter nach­her kei­ne Schwie­rig­kei­ten mit der steu­er­li­chen Aner­ken­nung der Kos­ten als Werbungs­kosten hat (FG Müns­ter, Urteil vom 29.5.2015, 4 K 3236/12). Wenn Sie Ihre Abschieds­fei­er pla­nen oder für einen aus­schei­den­den Kol­le­gen (auch: Lei­ten­den Mit­ar­bei­ter) als Zei­chen der Dank­bar- und Ver­bun­den­heit eine wür­di­ge pri­va­te Abschieds­fei­er mit-orga­ni­sie­ren wol­len, soll­ten Sie wie folgt vorgehen: … 

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Was tun bei Youtube-Verunglimpfungen

Wird Ihre Fir­ma in einem You­tube-Clip ver­un­glimpft, belei­digt oder wer­den fal­sche Tat­sa­chen über Ihre Fir­ma ver­brei­tet, kön­nen Sie sich dage­gen weh­ren. Nach einem Urteil des OLG Ham­burg, muss You­tube sol­che Clips nicht nur sper­ren. You­tube muss auch Vor­sor­ge dafür tref­fen, dass es mög­lichst nicht zu wei­te­ren der­ar­ti­gen Rechts­schutz­ver­let­zun­gen kom­men kann (OLG Ham­burg, Urteil vom 1.7.2015, 5 U 87/12 u. a.). … 

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Startegie: Lernen von den Startups

Ob Wirt­schaft 4.0 (Sei­te unten), bar­geld­lo­ser Zah­lungs­ver­kehr (vgl. unten) oder digi­ta­le Steu­er­erhe­bung: Wenn Sie als Unter­neh­mer erfolg­reich blei­ben wol­len, müs­sen Sie die Zukunft viel schnel­ler anti­zi­pie­ren als noch vor weni­gen Jah­ren. Gro­ße Fir­men lösen die­ses Dilem­ma, indem Sie ein Start­Up mit der Ideen­fin­dung beauf­tra­gen und – Erfolg vor­aus­ge­setzt – sich dann am Unter­neh­men betei­li­gen. Für klei­ne­re Fir­men ist das zu auf­wen­dig. Aber auch Sie kön­nen davon pro­fi­tie­ren. Zum Bei­spiel, indem Sie sich regel­mä­ßig über die vie­len guten Ideen der Start­Ups in Ihrer Bran­che infor­mie­ren. Da lohnt es auf jeden Fall ziel­ge­nau zu goo­geln, z. B. unter „Start­up“ plus „Bran­che“. …

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Wirtschaft 4.0: Wie steht es um Ihr Geschäftsmodell?

Ob 3D-Dru­cker, die Musik­bran­che, Uber-Taxis oder Online-Lohn­ab­rech­nung: Die Digi­ta­li­sie­rung ist über­all und wirkt auf alle Geschäfts­mo­del­le. Wie gut ist Ihr Unter­neh­men in Sachen Digi­ta­li­sie­rung? Die Zah­len offen­ba­ren Handlungsbedarf … 

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GmbH-Finanzen: Schulden-Krisen beschleunigen Ende des Bargelds

Bei ALDI stellt man sich auf die Zeit nach dem Bar­geld ein: Man wird den Ein­kaufs­wa­gen ohne STOP durchs Kas­sen­por­tal schie­ben. Pro­duk­te wer­den per Chip erfasst. Das Han­dy wird per Erken­nungs-Soft­ware iden­ti­fi­ziert und das Kon­to belas­tet. Viel­käu­fer erhal­ten auto­ma­tisch Skon­ti, Rabatt-Gut­schrif­ten oder das pas­sen­de „Dan­ke­schön-Geschenk“ per DHL direkt ins Haus. 1:0 für ALDI. 2014 wur­den in Deutsch­land 53 % des Kon­sum-Trans­ak­ti­ons­vo­lu­mens mit Bar­geld begli­chen. In den USA sind es nur 10 %. Schwe­den plant die bar­geld­lo­se Wirt­schaft bis 2030. Unter­des­sen sind auch die Behör­den und Ban­ken hell­hö­ri­ger gewor­den. Die Argu­men­te auf der Haben­sei­te wer­den schlag­kräf­ti­ger und lauter: …