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Volkelt-Briefe

Neustart der GmbH: Der Fortsetzungsbeschluss muss stimmen

Ein Fall aus der Pra­xis: Obwohl das Amts­ge­richt bereits die Auf­lö­sung einer GmbH zum Regis­ter­ge­richt gemel­det hat­te, beschlos­sen die Gesell­schaf­ter eben die­ser GmbH die Fort­set­zung (sog. Fort­set­zungs­be­schluss). Der Geschäfts­füh­rer mel­de­te dies an. Das Register­gericht lehn­te die Ein­tra­gung auf Fort­set­zung ab. Selbst eine Kla­ge dage­gen hat kei­nen Erfolg (BGH, Urteil vom 28.4.2015, II ZB 13/14). Wor­auf müs­sen Sie ach­ten, wenn Sie im letz­ten Moment das Steu­er für Ihr Geschäfts­mo­dell noch her­um­rei­ßen wollen? …