Für viele Geschäftsführer ist das Thema „Haftung“ unterdessen zum roten Tuch geworden. Kein Wunder: Es gibt fast keinen geschäftlichen (gesellschaftsrechtlichen, steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen) Sachverhalt, bei dem die Gerichte im Streitfall – in der Regel mit den Behörden – nicht überprüfen, ob der Geschäftsführer aus irgendwelchen Gründen zusätzlich persönlich in die Haftung genommen werden kann.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet auch viel Geld, manchmal sogar die kompletten Rücklagen für die Alterssicherung. Weil das für jeden Geschäftsführer ein hohes persönliches Risiko darstellt, …
