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Volkelt-Briefe

Zukunft/Vorsorge: Geschäftsführer muss seine Pfründe vertraglich sichern

vie­le Geschäfts­füh­rer sehen ihre Zukunfts­si­che­rung dar­in, die GmbH spä­ter ein­mal zu ver­äu­ßern. Ide­al­vor­stel­lung: Solan­ge der Geschäfts­füh­rer gesund­heit­lich fit ist, bleibt er im Kon­zern als (abhän­gi­ger) Geschäfts­füh­rer tätig – am bes­ten auf der Grund­la­ge des bestehen­den Anstel­lungs­ver­tra­ges unter den neu­en Gesellschaftern.

Vor­sicht: Hier gibt es ein neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (BGH). Danach ist es nach dem Ver­kauf der GmbH für die neu­en Gesell­schaf­ter wesent­lich ein­fa­cher, den über­nom­me­nen Ex-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer her­aus zu mob­ben. Z. B., …