Liefert einer der GmbH-Gesellschafter an diese eigene GmbH Waren aus einer anderen, ebenfalls ihm gehörenden Produktions-GmbH und unterlässt er es über Jahre hinweg die dafür ausstehenden Forderungen gegenüber der GmbH durchzusetzen, kann es sich um eine sog. stehengelassene Gesellschafter-Forderung handeln. Folge: In der wirtschaftlichen Krise der GmbH wird die Forderung wie ein Gesellschafter-Darlehen behandelt – als nachrangige Forderung (BFH, Beschluss v. 15.5.2018, I B 114/17).
Schlagwort: Teilwertabschreibung
Volkelt-Brief 41/2018
GmbH/Privat-Vermögen: Wo (kleine) Fehler besonders wehtun + Geschäftsführer-Risiken: Können Sie auch beweisen, dass Sie keine Fehler machen? + Digitales: Disruption – ist jetzt auch der Chef überflüssig? + GmbH-Nachfolge: So lassen Sie andere für sich arbeiten + GmbH-Recht: Beschlussfähigkeit der GmbH-Gesellschafter + Formsache: Gerichtszuständigkeit um Geschäftsführer-Klagen + GmbH/Steuer: Finanzamt streicht Teilwertabschreibung für Gesellschafter-Forderungen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 41/2012
Themen heute: Nachfolger haben Ansprüche – neue Studie + Rentendebatte: Was Geschäftsführer noch für die Vorsorge tun können + Bilanzgestaltung: Finanzbehörden rechnen Abschreibungen klein – so wehren Sie sich + Steuern: Vorsicht bei Darlehens-Finanzierungen zwischen GmbHs + Wettbewerbsrecht: Anbieter von gesundheitsprodukten könen schneller abgemahnt werden + EU-Kommission befragt kleinere Unternehmen zum Bürokratieabbau + BISS … Energiewende
Mit einem unzulässigen Trick versuchen die Finanzbehörden bei den Abschreibungen für Gesellschafter-Darlehen Steuerspar-Potenzial zu drücken. Das betrifft Darlehen der Gesellschafter an ihre GmbH, …
Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Wertminderungen, wie sie durch Teilwertabschreibungen entstehen, unterliegen mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht dem Abzugsverbot (§ 3c Abs. 2 Satz 1 EStG). Das gilt allerdings nur, …
Achtung: In Betriebsaufspaltungen wird das Finanzamt bei Mieten, Pachten usw. nachrechnen. Ziel: Sind die nicht marktgerecht, werden Aufwendungen nur noch zu 60% als Werbungskosten anerkannt (Anwendung des Teileinkünfteverfahrens). Das muss nicht sein > .…