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Neue BMF-Vorschriften: Vorsicht bei Betriebsaufspaltungen

Ach­tung: In Betriebs­auf­spal­tun­gen wird das Finanz­amt bei Mie­ten, Pach­ten usw. nach­rech­nen. Ziel: Sind die nicht markt­ge­recht, wer­den Auf­wen­dun­gen nur noch zu 60%  als Wer­bungs­kos­ten aner­kannt (Anwen­dung des Teil­ein­künf­te­ver­fah­rens). Das muss nicht sein > .…