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Geschäftsführer Gehalt: Tantiemen steigen auch in Industrie-GmbHs

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Indus­trie-GmbHs etwas genau­er ange­schaut. Auf­fäl­lig: Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird, ist auch in die­sem Wirt­schafts­sek­tor deut­lich gestie­gen. In 2016 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 16 %. Unter­des­sen liegt kein Wirt­schafts­zweig der Indus­trie mehr unter die­sem Wert. Mitt­ler­wei­le liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 26 % – das ist ein Anstieg von 10 Pro­zent­punk­ten inner­halb nur eines Jah­res. Damit wird fast jeder vier­te Euro in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis ver­dient. Das deckt sich auch mit den Zah­len aus ande­ren Sek­to­ren – auch dort ist ein ste­tig stei­gen­der Tan­tie­me-Anteil aus­zu­ma­chen (z. B. Dienst­leis­ter-GmbHs bzw. Hand­wer­ker-GmbHs mit einem Tan­tie­me-Anteil von jeweils rund 20 %).

Ins­ge­samt ergibt … 

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Volkelt-Brief 48/2017

Füh­rung: Guter Stil lohnt sich alle­mal + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Ein­zel­han­del-GmbHs + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Feh­ler in der Gesell­schaft­er­lis­te wer­den bestraft + Digi­ta­li­sie­rung: For­dern Sie von den Mit­ar­bei­tern Wei­ter­bil­dung ein + GmbH-Steu­ern: BFH will Grund­satz­ent­scheid zu Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + GmbH/Recht: Pri­vat-Grund­stück – von der GmbH bezahlt?

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Geschäftsführer-Gehalt: Tantieme gewinnt in Einzelhandels-GmbHs

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Ein­zel­han­del-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

Auf­fäl­lig:

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Volkelt-Brief 47/2017

Krach in der Fami­li­en-GmbH: Wer darf den Geschäfts­füh­rer bestim­men? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Dienst­leis­ter-GmbHs + ACHTUNG: FA moniert neu­er­dings unver­zins­li­che Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Digi­ta­li­sie­rung: Geschäfts­füh­rer hat die Com­pli­ance-Ver­ant­wor­tung + GmbH-Steu­ern: Aus­gleichs­zah­lun­gen gefähr­den den Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag + GmbH-Fuhr­park: Fir­men­wa­gen und Die­sel­ga­te + GmbH-Finan­zen: Neue Platt­form für Fördermittel

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Geschäftsführer-Gehalt: Die neuesten Zahlen für Dienstleister-GmbHs

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Dienst­leis­ter-GmbHs etwas genau­er ange­schaut.

Auf­fäl­lig:… Der Anteil, der als Erfolgs­ver­gü­tung (Tan­tie­me) gezahlt wird ist auch in die­sem Wirt­schafts­sek­tor deut­lich gestie­gen. In 2016 lag der durch­schnitt­lich als Tan­tie­me gezahl­te Anteil an der Gesamt­ver­gü­tung noch bei rund 16 %. Unter­des­sen liegt nur noch eine Bran­che unter die­sem Wert. Der­zeit liegt der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil bei knapp über 19 % – jeder 5. Euro wird dem­nach in Abhän­gig­keit vom Betriebs­er­geb­nis gezahlt. Aus­rei­ßer nach unten sind die Zeitarbeiter/Secuity mit einem Anteil von 12 % – nach oben die Unter­hal­tungs­bran­che mit 31 %. 

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Volkelt-Brief 46/2017

Letz­ter Aus­weg: „Hier­mit lege ich mein Amt nie­der …” + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Hand­wer­ker-GmbHs + D & O gegen Ver­mö­gens­scha­den: Ver­si­che­rer nut­zen Rechts­lü­cke kon­se­quent aus + Digi­ta­li­sie­rung: Kei­ne Angst vor dem Nerd! + Geschäfts­füh­rer-Finan­zen: Anspruch des Geschäfts­füh­rers auf Tan­tie­me + Steu­er: BFH streicht Ver­güns­ti­gung für MBO

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Geschäftsführer-Finanzen: Anspruch auf Tantieme

In den meis­ten Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trä­gen ist ver­ein­bart, dass der Geschäfts­füh­rer mit der Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses durch die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung Anspruch auf Aus­zah­lung hat. Wird der Jah­res­ab­schluss einer GmbH aber nicht inner­halb die­ser Frist (vgl. § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbH-Gesetz) fest­ge­stellt, so ist für die Fäl­lig­keit der Tan­tie­me des beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers die frist­ge­rech­te Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses zu fin­gie­ren (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil v. 24.08.2017 – 6 K 1419/14). …

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GF/privat: GmbH-Vorschuss gegen die private Finanzierungslücke

Anfra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen: „Kann ich mir zur Finan­zie­rung pri­va­ter Aus­ga­ben einen Vor­schuss auf die für das Geschäfts­jahr zu erwar­ten­de Gewinn­tantieme aus­zah­len?“. Bis vor eini­gen Jah­ren war das unpro­ble­ma­tisch. Sie muss­ten selbst als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kei­ne Steu­ern auf Zin­sen für den Tan­tie­me-Vor­schuss zah­len. Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge gilt: Nicht berech­ne­te Zin­sen für Vor­schuss­zah­lun­gen auf die Tan­tie­me wer­den als ver­deck­te Gewinn­ausschüttung besteu­ert (BFH, Urteil vom 22.10.2003, I R 36/03). Aber es gibt eine ein­fa­che Mög­lich­keit, wie Sie die­se Steu­er-Mehr­­be­las­tung ver­hin­dern. Ver­ein­ba­ren Sie schrift­lich in Ihrem Geschäfts­füh­rer-Anstel­­lungs­­­ver­trag, dass Sie einen Anspruch auf Vor­schuss­zah­lun­gen haben. Und zwar für den Zeit­raum nach Abschluss des Geschäfts­jah­res bis zur Fest­stel­lung des Jahres­abschlusses. Ergän­zen Sie Ihre Tan­tie­me-Ver­ein­­ba­rung ent­spre­chend. Ver­wen­den Sie die unten ste­hen­de Muster-Formulierung.

Mus­ter-For­mu­lie­rung für den Anstel­lungs­ver­trag des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers: „Der Geschäfts­füh­rer kann einen Anspruch auf einen Vor­schuss auf sei­ne Gewinn-Tan­tie­me mit Abschluss des Geschäfts­jahres zum 31.12. gel­tend machen, sofern laut Betriebswirt­schaft­licher Aus­wer­tung (BWA) ein Gewinn für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr zu erwar­ten ist. Der Vor­schuss auf die Tan­tie­me beträgt danach maxi­mal 50% (alter­na­tiv: 80 %) der vor­läu­fig aus­ge­wie­se­nen Berechnungs­grundlage der Tan­tie­me. Vor­schuss­zin­sen wer­den nicht erho­ben“.

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Volkelt-Brief 18/2017

Start­Up-Geschäfts­füh­rer: Die vie­len Irrun­gen bis zum Kun­den + Pflicht­ver­si­che­rung: 2 von 3 (Gesellschafter-)Geschäftsführern zah­len + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Vor­ga­ben nach Unter­neh­mens-Kodex + Ein­sa­me Ent­schei­dun­gen: Aus dem „Bauch” ist nicht immer rich­tig + Cle­ver: So che­cken Sie Geschäfts­part­ner aus Euro­pa + GmbH-Steu­er: Neue For­mu­la­re für die Kör­per­schaft­steu­er-Erklä­rung +  BISS

 

 

 

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Geschäftsführer-Gehalt: Vorgaben nach Unternehmens-Kodex

Der Deut­sche Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex (Unter­neh­mens-Kodex) gibt die Richt­li­ni­en vor, nach denen die Vor­stän­de und Geschäfts­lei­ter bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men ihr Gehalt ermit­teln und dar­stel­len sol­len. Das ist Anhalts­punkt auch für GmbH-Geschäfts­­­füh­rer, die ihr Gehalt trans­pa­rent machen wol­len und so für zusätz­li­ches Ver­trau­en in ihr Unter­neh­men wer­ben wol­len. Die Kodex-Kom­mis­si­on hat 2015 die Grund­la­gen dazu erar­bei­tet und im Febru­ar 2017 aktua­li­siert, um das (geschwun­de­ne) Ver­trau­en in die Wirt­schaft zu stärken.

Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt dazu, Gehalts­ober­gren­zen für die fes­ten und die varia­blen Bezü­ge vor­zu­ge­ben. Varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le soll­ten eine mehr­jäh­ri­ge Bemes­sungs­grund­la­ge haben (z. B. Gewinn über die letz­ten 4 Jah­re) und erst nach­träg­lich aus­ge­zahlt wer­den. Die Abfin­dung zu Been­di­gung der Tätig­keit soll­te nicht mehr als das 2‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betra­gen. Die Abfin­dung bei vor­zei­ti­ger Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses soll­te nicht mehr als das 1,5‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betragen.

Geschäfts­füh­rer, die ihre Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on öffent­lich stel­len wol­len, sind gut bera­ten, sich an die­sen Vor­ga­ben bzw. den dar­ge­stell­ten Höchst­wer­ten zu ori­en­tie­ren. Die kom­plett aktua­li­sier­ten Leit­li­ni­en des Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex Stand Febru­ar 2017 gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Such­ein­ga­be: 170214 (hier: Zif­fer 4.2.3)