Wird eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH dadurch durchgeführt, dass neben der Erhöhung des Stammkapitals auf Grund eines zwischen den Gesellschaftern vorher oder gleichzeitig geschlossenen weiteren Vertrags eine zusätzliche Einzahlung in die freie Kapitalrücklage der Antragstellerin (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) zu leisten ist, so bestimmt sich der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Kapitalerhöhung nicht nur nach dem in das Handelsregister einzutragenden Erhöhungsbetrag, also in Höhe der Stammkapitalerhöhung. Vielmehr ist zu diesem Betrag der auf Grund des weiteren Vertrages einzuzahlende Betrag zu addieren. Der Geschäftswert darf jedoch 30.000 EUR nicht unterschreiten und 5.000.000 EUR nicht überschreiten (OLG München, Beschluss v. 26.2.2018, 32 Wx 405/17).
Schlagwort: Rücklage
mittlerweile gibt es die Unternehmergesellschaft (UG) – die Mini-GmbH – seit 10 Jahren. Fazit: Die Zahl der in Deutschland agierenden Limiteds ist drastisch zurückgegangen. Dafür gibt es derzeit rund 110.000 UGs. Dennoch: Nach wie vor gibt es schlechte Noten für die UG. Laut Creditreform …
Volkelt-Brief 39/2016
VW-Diesel-Affäre: Wirtschaftskrieg um Marktanteile + Recht: Vorschriften für die kommunale und die gemeinnützige GmbH + Führungstechniken: Ohne Selbstkritik geht es nicht + Mitarbeiter: Geschäftsführer hat die Personal-Hoheit in der GmbH + Bilanz: Rücklage für den Erwerb einer GmbH-Beteiligung + Steuerfahndung: Auskünfte über Werbeanzeigen in der Presse + Mitarbeiter: Führungskräfte sind keine Motivationskünstler + BISS …
Hält eine GmbH Anteile an einer anderen GmbH – z. B. an einer Tochtergesellschaft – dann bleibt ein daraus erzielter Veräußerungsgewinn (bis auf 5 % gemäß § 8b Abs. 3 KStG) steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG). Umstritten ist aber, ob aus einem daraus erzielten Veräußerungsgewinn eine Rücklage für eine Ersatzbeschaffung gebildet werden kann, mit der dann eine spätere Beteiligung an einem vergleichbaren Unternehmen finanziert werden soll. Nach einem jetzt veröffentlichtem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster ist das allerdings nicht möglich (FG Münster, Urteil vom 23.6.2016, 2 K 3762/12 G/F). …
Volkelt-Brief 46/2015
Geschäftsführung 2015: „Das Hamsterrad dreht schneller und die Trittstufen sind weiter auseinander” + Cum-Ex-Geschäfte: Zu hoch gepokert – jetzt wird nachgezahlt + Handwerker-GmbHs: Kaum Probleme mit dem Gehalt + VW: Steilvorlage für ein neues Unternehmensstrafrecht + Behörden: Kaum noch Chancen gegen Fuhrpark-Rundfunkgebühren + Steuer: Fünftelregelung hat Vorrang + Leiharbeit: Nach der Mitbestimmung ist vor dem Kündigungsschutz + BISS …
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Der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne muss von den Finanzbehörden auch dann zugrunde gelegt werden, wenn ein Teil des Veräußerungserlöses aus der Kapitalgesellschaft in eine (steuerbefreite) Rücklage in einem Personenunternehmen eingestellt wird. Die Anwendung der sog. Fünftelregelung wird damit nicht ausgeschlossen. Eine Doppelbegünstigung liegt nach Auffassung des Gerichtes nicht vor (Finanzgericht Münster, Urteil vom 23.9.2015, 10 K 4079/14 F). …
Volkelt-Brief 12/2014
Themen heute: Die ersten 100 Tage GroKo – ernüchterndes Fazit für kleinere Unternehmen + Steuern: Finanzbehörden auf breiter Front im Aufwind + Der Geschäftsführer wird als Beirat tätig: Darauf müssen Sie achten + Geschäftsführungs-Aufgabe: Nörgler, Besserwisser und Gescheiterte + Prozesskosten: Auf die Erfolgsaussicht kommt es nicht an + Arbeitsrecht: Eingriff in Daten rechtfertigt fristlose Kündigung + Firmenwagen: Privatnutzung kostet Investitionsabzugsbetrag + BISS …