Im privatwirtschaftlichen Bereich sind Geschäftsführer-Gehälter für die Öffentlichkeit tabu. Ausnahme: Die GmbH macht dazu Angaben im (öffentlichen) Geschäftsbericht oder in ihren Veröffentlichungen im elektronischen Unternehmensregister. Relevant ist ein Fall aus Bayern, wonach die Presse Auskunft über die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts einer öffentlich-rechtlichen GmbH gerichtlich durchsetzen wollte. Konkret ging es um den Nordbayerischen Kurier, der im Zusammenhang mit der Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer der Klinikum-GmbH eine Offenlegung des Gehalts durchsetzen wollte (Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 14.5.2012, 7 CE 12.370). Das Gericht stellt dazu klar, dass das Recht des Geschäftsführers auf Vertraulichkeit Vorrang vor dem öffentlichen Interesse auf Transparenz hat. Hat der Geschäftsführer keine Zustimmung zur Veröffentlichung des Gehalts gegeben, müssen sich alle beteiligten Institutionen (Gemeinderat, Kommune, Träger) auch daran halten. ACHTUNG: Als Geschäftsführer einer kommunalen GmbH sind Sie danach gut beraten, vor der Bestellung den Anstellungsvertrag auf Kleingedrucktes bzw. auf eine solche Veröffentlichungsklausel hin zu prüfen und ggf. nachzuverhandeln.
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Der Anspruch auf eine Gegendarstellung besteht auch dann, wenn die Redaktion Sie vor der Veröffentlich um eine Stellungsnahme gebeten hat und Sie davon keinen Gebrauch gemacht haben. Es gilt: „Eine unterlassene Erklärung begründet grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung, welche einen Gegendarstellungsanspruch entfallen ließe” (BVerfG, Urteil v. 28.5.2018, 1 BvR 804/15).
Volkelt-Brief 23/2018
KI im Personalbüro: Der Chef bleibt der wichtigste Mann + Geschäftsführer-Risiko: Verkauf einer Firmen-Beteiligung + Digitales: Kleine Helfer für die Personal-Akquise + GF/PR: Falsche Pressemeldungen müssen Sie nicht hinnehmen + NEU: Eckdaten für die neue Entsende-Richtlinie + Kommunale GmbHs: BFH ermöglicht neues Steuerspar-Modell + Steuervorteil: Management-Beteiligung an der GmbH
BISS … die Wirtschaft-Satire
Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), wenn die Steuerfahndung von einer Tageszeitung die Adressen aller Anzeigen-Kunden für eine bestimmte Rubrik abfragen will. Die Zeitung musste die Kundendaten herausgeben (BFH, Urteil vom 3.8.2016, II R 17/14). …
Der BFH hat jetzt festgestellt, welche Personen aus dem Umkreis des Einladenden zugelassen sind, ohne dass eine private Veranlassung vorliegt. Wörtlich heißt es im Urteil: „So ist von Bedeutung, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt“ (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). …
Volkelt-Brief 23/2013
Themen heute: EU will Mehrwertsteuer ausdehnen – mit Auswirkungen auf Lohnkosten und mittelfristige Investitionsentscheoidungen der Geschäftsführung + Ihre Vorgabe für den Vertrieb: Preise und Konditionen sind tabu + Wirtschaftliche Krise der GmbH: Handlungsfähig dank Schutzschirm – so geht es + Geschäftsführer-Gehalt: Das empfiehlt der Unternehmens-Kodex + Arbeitsrecht: Ein Mitarbeiter „kündigt eine Erkrankung an“ – was tun? + GmbH-Recht: Ansprüche aus § 51a GmbH-Gesetz sind unpfändbar + Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeitregelung – was gilt? + BISS …
Der Geschäftsführer und die Gesellschaftern haben unterschiedliche Auffassungen über die Geschäftspolitik. Man verständigt sich auf eine Trennung. Der Geschäftsführer verleiht seiner Forderung nach einer hohen Abfindung Nachdruck. Er droht, Vorgänge aus der GmbH der Staatsanwaltschaft zu melden oder der Presse weiterzugeben. Darf er das? Dürfen die Gesellschafter ihn deswegen sofort „aus wichtigen Grund“ kündigen? …
Volkelt-Brief 27/2012
Themen heute: Da staunen Ihre Besucher – Kundenorientierung fängt beim Parkplatz an + Firmen Hotline und Kunden-Telefon: Die neuen Vorschriften für Warteschleifen + Bonitätsprüfung: Doppelte Kontrolle schützt vor Überraschungen – eine simple Idee aus der Praxis + Urlaubs-Aushilfen: Was geht und was nicht geht + Vorsicht: Damit die Vorstreuer nicht verloren geht + Finanzen: Alte Konto-Nummern bleiben bis 2016 – auch das Lastschriftverfahren brauchen Sie nicht umzukrempeln + BISS (heute: Schäuble: Feinschmecker und Big-Brother-Award-Preisträger) …
Volkelt-Brief 21/2012
Themen heute: Frontal-Angriff auf die Geschäftsfüher-Altersversorgung + FG München: Es besteht (doch) keine Anpassugnspflicht für Alt-Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführe + Neue von der Leyen – Pläne: Betrifft nur selbständige (Neben-) Tätigkeiten des Geschäftsführers + Auf was müssen wir uns auf die Zeit nach den Wahlen vorbereiten? + Presse hat kein Anrecht auf Auskunft über Geschäftsführer-Gehalt + eBay-Verkäufe: Wenn er Ehegatte laufend „verkauft” wird es gewerblich – so müssen Sie aufpassen + BISS …
Im privatwirtschaftlichen Bereich sind Geschäftsführer-Gehälter für die Öffentlichkeit tabu. Ausnahme: Die GmbH macht dazu Angaben im (öffentlichen) Geschäftsbericht oder in ihren Veröffentlichungen im elektronischen Unternehmensregister. Jetzt wurde ein Fall aus Bayern bekannt, wonach die Presse Auskunft über die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts …