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Volkelt-Briefe

GmbH-Konflikte: Drohungen haben (fast) keine Wirkung

Der Geschäfts­füh­rer und die Gesell­schaf­tern haben unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen über die Geschäfts­po­li­tik. Man ver­stän­digt sich auf eine Tren­nung. Der Geschäfts­füh­rer ver­leiht sei­ner For­de­rung nach einer hohen Abfin­dung Nach­druck. Er droht, Vor­gän­ge aus der GmbH der Staats­anwaltschaft zu mel­den oder der Pres­se wei­ter­zu­ge­ben. Darf er das? Dür­fen die Gesell­schaf­ter ihn des­we­gen sofort „aus wich­ti­gen Grund“ kündigen? …