Themen heute: Geschäftsführer-Altersvorsorge: Weiterarbeit nach Ausscheiden wird mit Mehr-Steuer bestraft + GmbH-Finanzen: Ein paar ganz einfache TIPPs für die Liquidität + Selbstanzeige: Länderfinanzminister einigen sich auf neue Eckdaten + GmbH-Recht: Fehlerhafte Beschlussfassung zum Gesellschafter-Ausschluss + Behörden: Register-Eintrag entscheidend über IHK-Beitragspflicht + Steuern: Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages + BISS …
Schlagwort: Organschaft
Wird im Organvertrag ein Kündigungsdatum genannt, das 1 Tag vor …
Volkelt-Brief 24/2013
Themen heute: Was tun, wenn der Steuerberater nicht pünktlich liefert? + Pflichtveröffentlichung: Nur wenn Sie nachmelden, zahlt die GmbH weniger + GmbH-Geschäftsführer: Jederzeit zuständig für Recht und Ordnung + GmbH-Recht: Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist doppelt abhängig + Steuern: Falschberechnung kostet Organschaft + Gesellschaftsrecht: Definitives „Aus“ für Cash-GmbH + Geschäftsführer privat: Frist für Geschäftsführer-Kündigung + BISS …
Volkelt-Brief 07/2013
Themen heute: Warum Ihr Berater nicht immer Ihre Interessen vertritt – engagieren Sie im Zweifel einen „Auswärtigen” + Interessant für Sie: GmbH-Verkaufspreis mit oder ohne Karenzentschädigung + Geschäftsführer einer Tochter-GmbH: Sie müssen die „Verlustübernahme” aktualisieren + Fremd-Geschäftsführer: Sie haben beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt + Zahlen Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäftsführer haftet für Schwarzlöhne + GmbH-Anteil auf Kredit gekauft? – dann müssen Sie aufpassen + Prüfen Sie: Einlage oder Gesellschafterdarlehen – was steht im „Zweck” + BISS …
Geschäftsführer von GmbH-Tochtergesellschaften, die Bestandteil eines Konzerns sind, müssen ab sofort eine Rechtsänderung beachten. Das betrifft …
Tochter-GmbHs, die in einen Konzernabschluss eingebunden sind. Als Geschäftsführer müssen Sie darauf achten, dass die neue gesetzliche Vorlage korrekt umgesetzt wird. Um was geht es: In der steuerlichen Organschaft ist die Verlustverrechnung zwischen der Konzernobergesellschaft und den Konzerngesellschaften möglich. Steuerlich wird die Verlustverrechnung ab sofort aber nur dann anerkannt, wenn im Gewinnabführungsvertrag zur Verlustübernahme ausdrücklich auf die Vorschriften des § 302 AktG verwiesen wird. Für bestehende Gewinnabführungsverträge gibt es eine Übergangsfrist. Die Verlustübernahme wird solange anerkannt, wenn sie durchgeführt wie im Vertrag vorgesehen durchgeführt wird und die Vertragsänderung rechtzeitig bis zum 30.12.2014 formal korrekt beschlossen und abgeändert wird.
Für die Praxis: Prüfen Sie den für Ihre Tochter-GmbH gültigen Gewinnabführungsvertrag. Ggf. zusammen mit dem Steuerberater, und zwar im Hinblick auf die genaue Formulierung zur Verlustübernahme. Hier muss es konkret heißen: „….die Übernahme eines Verlustes erfolgt nach den Vorschriften des § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung“. Fehlt dieser sog. dynamische Verweis müssen Sie nachbessern.
Steuer: Organschaft wird planbarer
Unterdessen liegt der Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vor (Bundesrats-Drucksache 302/12). Wie berichtet wird es für Unternehmen nur zu marginalen Änderungen kommen (vgl. zuletzt Volkelt-Brief Nr. 15/2012).
Für Unternehmen wichtig: Es zeichnet sich ab, …
NEU: Geschäftsführer im Konzern
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