Ernstfall GF-Haftung: Die Lehren aus dem Fall „Wilke” + Planung 2020: Die Eckdaten für die „Planung im Kopf“ + Geschäftsführer-Perspektive: Mit dem Steuerprüfer im Internet unterwegs + Trends im Unternehmens-Recht: GmbH mit Immobilien – Share Deal kommt später + Digitales: Losgröße 1 statt Speed-Factory + BGH aktuell: Neuer Geschäftsführer-Status mit Minderheits-Beteiligung + BAG: Nebenbeschäftigung kein Grund für sachgrundlose Befristung + Wirtschaftspolitik: Keine Senkung der Unternehmenssteuern mit der SPD + Beratung: Rechtsanwalt muss auch Steuerberatung können + GmbH/Recht: Stimmrechtsvollmacht eines ausländischen GmbH- Gesellschafters + Mitarbeiter: Keine Entschädigung bei AGG-Missbrauch
Schlagwort: Organisationsverschulden
Nach den Listerien-Todesfällen durch verdorbene Fleischwaren der Fa. Wilke GmbH & Co. KG ist jetzt die Staatsanwaltschaft am Zug: Sie ermittelt gegen den Geschäftsführer Klaus Rohloff wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung. Unterdessen wurde der Geschäftsbetrieb geschlossen, es wurden geschäftliche Unterlagen sichergestellt. Auch in den Privaträumen des Geschäftsführers fanden Durchsuchungen statt. Dabei wurden erhebliche Missstände in den betrieblichen Abläufen öffentlich. Auch die Aufsichtsbehörden mussten unterdessen gravierende Fehler bei der Kontrolle einräumen.
Absehbar ist, dass …
In den letzten Jahren sind die Prozessrisiken im Geschäftsalltag enorm gestiegen. Das liegt an den immer enger werdenden Rechtsrahmen, aber auch an der rundum Abdeckung mit Rechtsschutzversicherungen. Die Hemmschwelle, unklare Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen, hat enorm abgenommen. Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das: Sie müssen die organisatorischen Vorkehrungen dafür schaffen, dass rechtserhebliche Sachverhalte (Mängelrügen, Garantieleistungen, Schaden auslösende Verursachungen, Abmahnungen usw.) systematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig müssen Sie dafür sorgen, dass die Kosten für Rechtsberatung nicht aus dem Ufer laufen – für das laufende Geschäftsjahr sind bereits um bis zu 10 % steigende Kosten für Rechtsstreitigkeiten abzusehen (siehe unten). Folgende Vorkehrungen reduzieren das Geschäftsführer-Risiko: …
Volkelt-Brief 27/2018
Politik für kleinere Unternehmen: Die Zeit nach Merkel ist schon da + Organisationsverschulden: Was Geschäftsführer aus dem Fall „Stadler“ lernen + Digitales: Der neue Großhandel – vom Lagerhaus zur Plattform + GmbH-Finanzen: Unzulässige Vereinbarungen für Cash-Pool-Finanzierungen + GmbH/Steuer: NEU Achtung – Tankgutscheine und Lohnsteuer + Sonderfall: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Verschmelzung + Geschäftsführer-Haftung: Vertragsabschluss ohne Zustimmung der Gesellschafter + Wirtschaftspolitik: Noch mehr Datenschutz-Bürokratie
BISS … die Wirtschaft-Satire
Ob es – wie im Fall des Audi-CEOs Rupert Stadler – um „Produktionsfehler” und deren Vertuschung, um beschädigte Ware oder verpasste Liefertermine geht: Wenn im Unternehmen etwa schief läuft, wird ein Schuldiger gesucht. Lässt der sich nicht finden, wird der Geschäftsführer in die Haftung genommen. Organisationsverschulden heißt das juristische Zauberwort, mit dem sich Geschädigte an den Geschäftsführer der Organisation „GmbH“ halten.
- In nicht wenigen Fällen – das belegen zahlreiche Urteile dazu – gelingt es tatsächlich, den Geschäftsführer auch persönlich in die Haftung zu nehmen. Aber was ist eigentlich ein Organisationsverschulden und wie können Sie sich gegen entsprechende Ansprüche absichern? Bei einem Organisationsverschulden wird die Handlung einer Hilfskraft der übergeordneten Stelle zugerechnet. Im Arbeitsleben bedeutet das, dass die Handlung eines Angestellten dem Arbeitgeber zugeordnet wird. Das kann sogar so weit gehen, dass der Geschäftsführer für eine Handlung des Arbeitgebers einstehen muss. Und zwar dann, wenn der es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben kann. Dazu gehören: …
In welchem Umfang und auf welchen gesetzlichen Grundlagen Sie für betriebliche Risiken haften, haben wir in Nr. 9/2018 aufgezeigt. Lesen Sie heute, wie Sie ein wirksames Risiko-Management-System – auch geeignet für kleinere Unternehmen – stufenweise einführen. Stufe 2: Systematisches Beobachten von Risiken. Arbeitsschema:…
Volkelt-Brief 09/2018
GmbH-Fuhrpark: Investieren in Zeiten der Blauen Plakette.+ Risiko-Management: Wie SIE als Geschäftsführer Ihre GmbH fit für alle Fälle machen + Digitalisiserung: Alexa, Siri und Google – was bringen elektronische Sprach-Assistenten? + Neue Pflichten aus dem Koalitionsvertrag: Noch mehr KSV-pflichtige Leistungen + Geschäftsführer privat: Kleingedrucktes in der Pensionszusage + GmbH Recht: Verträge mit sich selbst +
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 09/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 2. März 2018
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
bereits in Ausgabe 24/2016 vom 8. Juni 2016 habe ich die Kollegen an dieser Stelle unter der Überschrift „Fuhrpark: Die richtige Strategie für die Blaue Plakette” vorgewarnt. Wörtlich hieß es da: „Sinnvoll für den Fuhrpark der nächsten Jahre sind Leasing-Beschaffungen mit kurzen Laufzeiten oder der Verzicht auf Diesel-Fahrzeuge bei regelmäßigen Umweltzonen-Fahrten. Das gilt auch für den Firmenwagen des Chefs und der Mitarbeiter. Betroffene Fahrzeuge haben einen hohen Wertverlust und müssen abgeschrieben werden”. Einige Kollegen – ich erinnere mich – haben damals abgewinkt.
Jetzt, hier und heute, holt uns das Thema schneller ein als erwartet. Unterdessen hat Dieselgate die Karten neu gemischt und den Käufern den schwarzen Peter zugespielt. Der Druck auf die Politik ist durch zahlreiche gerichtliche Verfahren (BVerwG mit Beschluss v. 27.2.2018, 7 C 26.16) bis zum Zwang zum Handeln gestiegen. Gebrauchte Diesel-Fahrzeuge sind gerade noch zu Buchwerten zu verkaufen oder so gut wie unverkäuflich. Die blaue Plakette ist nicht nur in Sichtweite – sie ist „DA”, sie ist Planungsvorgabe für alle Unternehmen mit Fuhrpark.
Risiko-Management: Wie SIE als Geschäftsführer Ihre GmbH fit machen
Das Aktienrecht gilt auch für große GmbH (§ 91 Abs. 2 AktG). Danach muss der Vorstand einer Aktiengesellschaft „geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, das den Fortbestand der Gesellschaft sichert und gefährdende Entwicklungen für das Unternehmen frühzeitig erkennt“. Das gilt auch für Sie als Geschäftsführer einer großen GmbH und mit Einschränkungen sogar auch für die mittelgroße GmbH. Versäumen Sie es, übliche, Fortbestand sichernde Controllingsysteme und Prognose-Instrumente zu entwickeln und einzusetzen, handeln SIE zumindest fahrlässig, u. U. sogar grob fahrlässig. Neben den gegenwarts- und zukunfts-bezogenen, produktions- und umsatzbezogenen Unternehmensdaten aus dem Controlling gibt es eine ganze Reihe anderer Faktoren, die das zukünftige Risiko Ihres Unternehmens bestimmen.
Beispiele: Standortverlegung, Zukauf eines Unternehmens, Anschaffung einer neuen Produktionsanlage, fehlerhaftes Qualitätsmanagement usw. Vorausschauendes Risiko-Management umfasst drei Stufen:
- das Erkennen von Risiken,
- das Beobachten der als Risiko erkannten Gefahren und
- die Aufstellung und Fortschreibung eines Maßnahmenkataloges gegen drohende Gefahren.
Zunächst müssen Sie sich also einen systematischen Überblick über alle potenziellen Fehlerquellen verschaffen. Dazu ist es notwendig, alle Mitarbeiter für eventuelle Risiken zu sensibilisieren und diese systematisch in die Risikoanalyse einzubeziehen.
Beispiel: Die Muster-Software GmbH verwendet in ihrem Vermögensverwaltungsprogramm ein Modul, das nur von einem einzigen Hersteller bezogen werden kann. Das weiß aber nur der Software-Entwickler. Hier ist es Aufgabe der Geschäftsführung, dieses Wissen zu „aktivieren”, einen zweiten Anbieter vorrätig zu halten oder einen Notfallplan für eine Eigenentwicklung auszuarbeiten. Um Risikofaktoren im Unternehmen systematisch aufzudecken, sollten Sie auf allen Ebenen organisatorische Vorkehrungen treffen.
Muster Arbeitsschema:
Wer ist zuständig | Ziel | GF-Aktivität |
Geschäftsführer | Erkenntnisse, die nicht aus dem eigenen Unternehmen abgeleitet werden können |
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Geschäftsführungs-Gremium |
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Projektgruppen
Abteilungsleiter
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Projektgruppe Risiken |
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Digitalisiserung: Alexa, Siri und Google – was bringen elektronische Sprach-Assistenten?
Spätestens seitdem auch Google mit Sprachassistent funktioniert, nutzen jetzt auch viele der Kollegen dieses Hilfsmittel – sei es zum Anwählen von Telefon-Gesprächspartnern oder zum Aufzeichnen und Verwalten von Kontakten oder Terminen. Der Hamburger Medien-Professor Dr. Willy Theobald geht davon aus, dass die gesprochene Sprache über kurz oder lang in vielen Bereichen die schriftliche Kommunikation ersetzen wird – auch wenn man durchaus darüber streiten kann, wie lange das dauern wird und welche Teile der Kommunikation davon betroffen oder ausgeschlossen sein werden (Z. B.: Verträge, Gerichtsurteile, Gebrauchsanweisungen, Handbücher). Fakt ist, dass diese sprachlichen Hilfsmittel dazu geeignet sind, Abläufe und Prozesse im Alltagsgeschäft zu beschleunigen und zu systematisieren. Anwender machen schnell die Erfahrung, dass die dahinter liegende Künstliche Intelligenz (KI) zwar eigenständig arbeitet und dazu lernt, in der Regel aber umso zielstrebiger und systematischer genutzt werden kann, je präziser die sprachliche Vorgabe ausfällt. Learning by doing.
These: Wer sich sprachlich schwer tut, wird die Vorteile der neuen digitalen Technik schlechter nutzen können als die Kollegen, die es gewohnt sind, sich mit differenzierten Begriffen und eindeutigen Definitionen auszudrücken. So sind z. B. Juristen bestens per Ausbildung darauf geschult, eine präzise Sprache einzusetzen. Alexa, Siri und Google sind bei einer Problemlösung nur erfolgreich, wenn SIE in der Lage sind, die Fragestellung exakt definitorisch vorzugeben. Übung macht den Meister. Gewöhnen Sie Google und Co. an Ihre sprachlichen Eigenarten und lernen SIE mit.
Neue Pflichten aus dem Koalitionsvertrag: Noch mehr KSV-pflichtige Leistungen
Die Summe aller von Ihrer GmbH an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2017 müssen Sie bis zum 31.3.2018 an die Künstlersozialversicherung (KSV) anmelden. Diese Jahresmeldung ist die Grundlage für die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.3. des Abrechnungsjahres fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Zahlen Sie Beiträge nicht in der geforderten Höhe oder nicht pünktlich, ist die Künstlersozialversicherung berechtigt, monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes zu berechnen.
KSV-beitragsfrei sind alle diese Leistungen, wenn Sie von einer Agentur/einem Webdesigner geliefert werden, die diese Leistungen in einer Firma mit der Rechtsform einer UG oder einer GmbH erbringen. Achtung: Laut Koalitionsvertrag sollen zusätzliche Leistungen abgabepflichtig werden. Wörtlich heißt es dazu im Koalitionsvertrag (S. 167): „Wir streben eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, an”. Wer davon konkret betroffen ist, bleibt erst einmal abzuwarten (Tendenz: eventuell eine Abgabepflicht für alle graphischen Gestaltungen, Bilder und Fotos in Internet-Shops). Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden. P.S.: Aufwendiges Rechnungssuchen ersparen Sie sich, wenn Sie alle Rechnungen mit KSV-pflichtigen Umsätzen schon bei der Ablage entsprechend kennzeichnen bzw. bei der elektronische Dokumentation mit dem Zusatz „KSV” in der Dokumentenkennung versehen.
Geschäftsführer privat: Kleingedrucktes in der Pensionszusage
Geschäftsführer, die nach Amtsantritt geheiratet haben, sollten ihre Pensionszusage prüfen: Ist z. B. vereinbart, dass die Ehefrau, die 15 Jahre und mehr jünger als der Ehemann ist, keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, dann gilt das so. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt diese Vorgabe keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Das gilt auch für vergleichbare Regelungen, die Ansprüche ausschließen (BAG, Urteil v. 20.2.2018, 3 AZR 43/17).
GmbH Recht: Verträge mit sich selbst
Wer einen Vertrag mit der GmbH abschließen will, braucht sich grundsätzlich nicht darum zu kümmern, ob der Geschäftsführer die sich aus dem Innenverhältnis ergebenden Schranken seiner Befugnis einhält. Das gilt auch für Insich-Geschäfte (gemäß § 181 BGB) des Geschäftsführers in Vertretung zweier GmbHs (BGH, Urteil v. 18.10.2017, I ZR 6/16).
Eine informative Lektüre wünscht
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst
Volkelt-Brief 49/2017
Der (tiefe) Fall Schlecker: Lehren aus Fehlern der anderen + Geschäftsführer-Gehalt: Tantiemen steigen auch in den Industrie-GmbHs + Geschäftsführung 4.0: Ihre Kundendaten sind die Währung der Digitalisierung + Steuerprüfung: Änderungen 2018 – „Kassennachschau” + GmbH/Recht: Beurkundung von mehreren Gesellschafter-Beschlüssen + Gesellschafter-Finanzen: Beteiligungen an StartUps + Geschäftsführer privat: So nutzen Sie den Lohnsteuer-Freibetrag 2018/2019
BISS … die Wirtschaft-Satire
Mit 2 Jahren zur Bewährung ist der Drogeriemarkt-König Anton Schlecker einigermaßen davon gekommen. Im besonders schweren Fall wäre sogar ein Haftstrafe von bis zu 10 Jahren möglich gewesen. Vergehen: Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott (§ 283a StGB). Dass mit …
Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachlich und soziale Kompetenz. 72% haben während der Arbeit keine Zeit, um sich zum Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer erhalten keine Weiterbildungsangebote zu Digitalthemen. 39% beklagen, dass der Arbeitgeber zwar vermehrt auf digitale Technologien setzt, in die dafür erforderliche Weiterbildung der Mitarbeiter aber nicht investiert.
Die Rechtslage: …