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Kleingedrucktes: Ihr perfekter Aufhebungsvertrag mit der GmbH

Auch und gera­de in Auf­he­bungs­ver­trä­gen ent­schei­det im Zwei­fel das „Klein­ge­druck­te“. Bei­spiel: Der Geschäfts­füh­rer einer GmbH hat­te mit sei­nem „Arbeit­ge­ber“ im Auf­he­bungs­ver­trag ver­ein­bart „dass alle bekann­ten und unbe­kann­ten Ansprü­che aus dem Rechts­ver­hält­nis“ aus­ge­gli­chen wer­den. Nach­träg­lich stell­te die GmbH aber fest, dass ein Arbeit­ge­ber­dar­le­hen an den Geschäfts­füh­rer noch nicht begli­chen war und klag­te dies ein. Der Geschäfts­füh­rer ging dage­gen davon aus, dass mit die­ser For­mu­lie­rung die For­de­run­gen aus dem Arbeit­ge­ber­dar­le­hen im Auf­he­bungs­ver­trag bereits berück­sich­tigt sind. Vor Gericht bekam der aus­ge­schie­de­ne Geschäfts­füh­rer Recht (OLG Düs­sel­dorf, 3 U 11/97). Er muss­te das Dar­le­hen nicht zurück­zah­len. Wich­tig ist: … 

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Volkelt-Brief 14/2018

Gro­Ko-Ver­ein­ba­rung: Wie­der eine Steu­er­ge­stal­tung weni­ger + Über­for­dert: Über den Umgang mit schwie­ri­gen Mit­ar­bei­tern (III) + Ach­tung GF-Spe­sen­ab­rech­nung: Was tun, wenn die Zah­len nicht stim­men? + Digi­ta­les: So nut­zen Sie das The­ma für´s Con­tent-Mar­ke­ting + GmbH-Geschäfts­füh­rer: Nur „aus­nahms­wei­se” kein Pflicht­mit­glied in der RV+ EU-Par­la­ment: Neue Eck­da­ten einer neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + BFH aktu­ell: Umsatz-Schät­zung nur unter stren­gen Auf­la­gen+ Steu­er­vor­teil: Der Fir­men­wa­gen für den Ehe­part­ner mit Minijob

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Volkelt-Brief 13/2018

Geschäfts­füh­rung: Schlech­te Kar­ten ohne juris­ti­sches Gespür + Mit­ar­bei­ten­de Gesell­schaf­ter: Über den Umgang mit schwie­ri­gen Mit­ar­bei­tern (II) + DIGITALES: Leh­ren aus dem Fall Ther­anos + Gro­Ko-Plä­ne: 45 Mit­ar­bei­ter sind die kri­ti­sche Schwel­le + GmbH/Recht: Gerichts­stand für GmbH/UG + GmbH/Finanzen: Hil­fe für das schnel­le Geschäfts­kon­to + GmbH/Firmenwagen: Händ­ler muss alten Die­sel zurück­neh­men + GmbH/Steuer: Tan­tie­me des beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + Gewer­be­steu­er: Kom­mu­ne darf eige­nen Prü­fer einsetzen

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Whistleblowing: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (I)

Feh­ler pas­sie­ren in jeder Fir­ma. Noch grö­ßer wird der Feh­ler aller­dings, wenn Sie damit falsch umge­hen. Im schlech­tes­ten Fall führt das dazu, dass einer Ihrer Mit­ar­bei­ter den Vor­fall öffent­lich macht (sog. Whist­le­b­lo­wing). Natür­lich liest kein Geschäfts­füh­rer ger­ne in der Zei­tung, ob Ent­las­sun­gen geplant sind, ob die GmbH in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten steckt, ob die geplan­te Expan­si­on nach Chi­na doch nicht zustan­de kommt oder ob die neue Betriebs­stät­te in den USA schluss­end­lich doch nicht rea­li­siert wird. Das gilt auch für unge­woll­te Ver­öf­fent­li­chun­gen in den Sozia­len Medien.

Dazu genügt es nicht, … 

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Volkelt-Brief 07/2018

Team-Hun­ting: Auch im Mit­tel­stand wird gewil­dert + Im Über­blick: Urtei­le 2017, die SIE als Geschäfts­füh­rer betref­fen… (II) + Digi­tal: Hand­wer­ker-GmbHs nut­zen das Kom­pe­tenz-Zen­trum + Arbeits­recht: Kün­di­gung aus meh­re­ren Grün­den + Steu­er: Geschäfts­füh­rung muss fal­schen Bescheid monie­ren + Ver­bun­de­ne Unter­neh­men: Steu­er­fal­len im Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag + GmbH-Recht: Form­vor­schrif­ten für die Bestel­lung eines Bei­rats +

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Arbeitsrecht: Kündigung mit mehreren Gründen hat Vorteile

Bei einer mehr­fa­chen Begrün­dung der Kün­di­gung bedarf es zunächst einer gründ­li­chen Prü­fung der ein­zel­nen Kün­di­gungs­grün­de und der Wür­di­gung, ob nicht bereits ein Grund die Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses unzu­mut­bar macht. Wenn bei die­ser Ein­zel­prü­fung kein wich­ti­ger Grund anzu­er­ken­nen ist, muss geprüft wer­den, ob die ein­zel­nen Kün­di­gungs­grün­de in ihrer Gesamt­heit das Arbeits­ver­hält­nis so belas­ten, dass dem Kün­di­gen­den die Fort­set­zung nicht zuzu­mu­ten ist (LAG Hes­sen, Urteil v. 17.10.2017, 8 Sa 1444/16). …

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Geschäftsführer-Kompetenzen: Das kann SIE den Job kosten

Da haben Sie Ihre Kom­pe­ten­zen über­schrit­ten“. So oder ähn­lich müs­sen sich Geschäfts­füh­rer kri­ti­sie­ren las­sen, z. B. wenn sie einen lang gedien­ten Mit­ar­bei­ter kün­di­gen oder mit dem Kon­kur­ren­ten Geschäf­te machen. Auf wel­che Risi­ken las­sen Sie sich ein, wenn Sie Fak­ten schaf­fen, ohne die Gesell­schaf­ter vor­her zu infor­mie­ren oder deren Pla­zet einzuholen? … 

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Volkelt-Brief 37/2017

Aus­schei­den: Wie SIE erfolg­reich um eine hohe Abfin­dung pokern + Unter­neh­mens-Kom­mu­ni­ka­ti­on: So nut­zen SIE Ver­bän­de zum Netz­wer­ken + Geschäfts­füh­rer Abbe­ru­fung: Was gilt für die Kün­di­gung? (neu­es Urteil) + Unter­neh­mens-Nach­fol­ge: Jetzt ste­hen die Erb­schaft­steu­er-Eck­da­ten für die Pla­nung + GmbH-Ver­mö­gen: Mit wie viel Risi­ko dür­fen SIE Geld der GmbH anle­gen? + Ter­min­sa­che: Das neue „Trans­pa­renz­re­gis­ter” ist da

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Geschäftsführer Abberufung: Was gilt für die Kündigung? (neues Urteil)

Die Abbe­ru­fung eines Geschäfts­füh­rers ist in der Regel kein recht­li­ches Pro­blem. Das ist jeder­zeit mög­lich – sofern nicht ein wich­ti­ger Grund als Vor­aus­set­zung im Gesell­schafts­ver­trag ver­ein­bart ist. Strit­tig ist aber oft, ob die für die Abbe­ru­fung gemach­ten Grün­de auch ein hin­rei­chen­der Grund zur Kün­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges ist. Dazu gibt es jetzt ein wich­ti­ges Urteil des OLG Mün­chen. Tenor:

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Volkelt-Brief 34/2017

Unter­neh­mens-PR: Wie man erfolg­reich um eine höhe­re Abfin­dung pokert + Bera­ter-Haf­tung: Hier haf­tet Ihr Bera­ter + Der Fall Schle­cker: Was Sie als Geschäfts­füh­rer dazu wis­sen müs­sen + Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2016 für mitt­le­re und gro­ße GmbH + AZU­BI-Ein­stel­lung: So behal­ten Sie die Ent­schei­dungs-Hoheit + Über­gangs­re­ge­lung: Geschäfts­füh­rer darf län­ger arbeiten

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