Auch und gerade in Aufhebungsverträgen entscheidet im Zweifel das „Kleingedruckte“. Beispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH hatte mit seinem „Arbeitgeber“ im Aufhebungsvertrag vereinbart „dass alle bekannten und unbekannten Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis“ ausgeglichen werden. Nachträglich stellte die GmbH aber fest, dass ein Arbeitgeberdarlehen an den Geschäftsführer noch nicht beglichen war und klagte dies ein. Der Geschäftsführer ging dagegen davon aus, dass mit dieser Formulierung die Forderungen aus dem Arbeitgeberdarlehen im Aufhebungsvertrag bereits berücksichtigt sind. Vor Gericht bekam der ausgeschiedene Geschäftsführer Recht (OLG Düsseldorf, 3 U 11/97). Er musste das Darlehen nicht zurückzahlen. Wichtig ist: …
Schlagwort: Kündigung
Volkelt-Brief 14/2018
GroKo-Vereinbarung: Wieder eine Steuergestaltung weniger + Überfordert: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (III) + Achtung GF-Spesenabrechnung: Was tun, wenn die Zahlen nicht stimmen? + Digitales: So nutzen Sie das Thema für´s Content-Marketing + GmbH-Geschäftsführer: Nur „ausnahmsweise” kein Pflichtmitglied in der RV+ EU-Parlament: Neue Eckdaten einer neuen Entsende-Richtlinie + BFH aktuell: Umsatz-Schätzung nur unter strengen Auflagen+ Steuervorteil: Der Firmenwagen für den Ehepartner mit Minijob
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 13/2018
Geschäftsführung: Schlechte Karten ohne juristisches Gespür + Mitarbeitende Gesellschafter: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (II) + DIGITALES: Lehren aus dem Fall Theranos + GroKo-Pläne: 45 Mitarbeiter sind die kritische Schwelle + GmbH/Recht: Gerichtsstand für GmbH/UG + GmbH/Finanzen: Hilfe für das schnelle Geschäftskonto + GmbH/Firmenwagen: Händler muss alten Diesel zurücknehmen + GmbH/Steuer: Tantieme des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers + Gewerbesteuer: Kommune darf eigenen Prüfer einsetzen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Fehler passieren in jeder Firma. Noch größer wird der Fehler allerdings, wenn Sie damit falsch umgehen. Im schlechtesten Fall führt das dazu, dass einer Ihrer Mitarbeiter den Vorfall öffentlich macht (sog. Whistleblowing). Natürlich liest kein Geschäftsführer gerne in der Zeitung, ob Entlassungen geplant sind, ob die GmbH in finanziellen Schwierigkeiten steckt, ob die geplante Expansion nach China doch nicht zustande kommt oder ob die neue Betriebsstätte in den USA schlussendlich doch nicht realisiert wird. Das gilt auch für ungewollte Veröffentlichungen in den Sozialen Medien.
Dazu genügt es nicht, …
Volkelt-Brief 07/2018
Team-Hunting: Auch im Mittelstand wird gewildert + Im Überblick: Urteile 2017, die SIE als Geschäftsführer betreffen… (II) + Digital: Handwerker-GmbHs nutzen das Kompetenz-Zentrum + Arbeitsrecht: Kündigung aus mehreren Gründen + Steuer: Geschäftsführung muss falschen Bescheid monieren + Verbundene Unternehmen: Steuerfallen im Gewinnabführungsvertrag + GmbH-Recht: Formvorschriften für die Bestellung eines Beirats +
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Bei einer mehrfachen Begründung der Kündigung bedarf es zunächst einer gründlichen Prüfung der einzelnen Kündigungsgründe und der Würdigung, ob nicht bereits ein Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Wenn bei dieser Einzelprüfung kein wichtiger Grund anzuerkennen ist, muss geprüft werden, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit das Arbeitsverhältnis so belasten, dass dem Kündigenden die Fortsetzung nicht zuzumuten ist (LAG Hessen, Urteil v. 17.10.2017, 8 Sa 1444/16). …
„Da haben Sie Ihre Kompetenzen überschritten“. So oder ähnlich müssen sich Geschäftsführer kritisieren lassen, z. B. wenn sie einen lang gedienten Mitarbeiter kündigen oder mit dem Konkurrenten Geschäfte machen. Auf welche Risiken lassen Sie sich ein, wenn Sie Fakten schaffen, ohne die Gesellschafter vorher zu informieren oder deren Plazet einzuholen? …
Volkelt-Brief 37/2017
Ausscheiden: Wie SIE erfolgreich um eine hohe Abfindung pokern + Unternehmens-Kommunikation: So nutzen SIE Verbände zum Netzwerken + Geschäftsführer Abberufung: Was gilt für die Kündigung? (neues Urteil) + Unternehmens-Nachfolge: Jetzt stehen die Erbschaftsteuer-Eckdaten für die Planung + GmbH-Vermögen: Mit wie viel Risiko dürfen SIE Geld der GmbH anlegen? + Terminsache: Das neue „Transparenzregister” ist da
BISS … die Wirtschaft-Satire
Die Abberufung eines Geschäftsführers ist in der Regel kein rechtliches Problem. Das ist jederzeit möglich – sofern nicht ein wichtiger Grund als Voraussetzung im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Strittig ist aber oft, ob die für die Abberufung gemachten Gründe auch ein hinreichender Grund zur Kündigung des Anstellungsvertrages ist. Dazu gibt es jetzt ein wichtiges Urteil des OLG München. Tenor: …
Volkelt-Brief 34/2017
Unternehmens-PR: Wie man erfolgreich um eine höhere Abfindung pokert + Berater-Haftung: Hier haftet Ihr Berater + Der Fall Schlecker: Was Sie als Geschäftsführer dazu wissen müssen + Terminsache: Jahresabschluss 2016 für mittlere und große GmbH + AZUBI-Einstellung: So behalten Sie die Entscheidungs-Hoheit + Übergangsregelung: Geschäftsführer darf länger arbeiten
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