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Groß gegen klein: Zulieferer gegen Konzern/ VV-Prevent

Seit Fer­di­nand Piech wis­sen wir, dass die ver­meint­li­che Sicher­heit eines Groß­kun­den nur eine Sei­te der Medail­le ist. Dage­gen steht – und Piech hat die­se Pra­xis mit Tie­fen­wir­kung bis heu­te durch­ex­er­ziert – die Dau­men­schrau­be des Preis­dik­tats. In Insi­der­krei­sen sprich man von einer Mar­ge von max. 8 %, die VW und ande­re Auto-Kon­zer­ne ihren Zulie­fern zuge­ste­hen (vgl. Nr. 30/2016). Hin­ter den Kulis­sen sprich man von ver­trag­li­cher Gän­ge­lung und unzu­läs­si­gen Ein­grif­fen in die Geschäfts­po­li­tik der Zulie­fe­rer. Der­zeit beschäf­ti­gen sich die Gerich­te mit den Lie­fer­stopps des VW-Zulie­fe­rers Pre­vent. Soweit, dass Gesell­schaf­ter, Geschäfts­füh­rer und Mit­ar­bei­ter des Zulie­fe­rers ins Visier genom­men wur­den. O‑Ton der VW-Anwäl­te: „Ja – man habe Recher­chen über die Pre­vent-Grup­pe in Auf­trag gege­ben, um mehr Trans­pa­renz über deren Struk­tu­ren und Netz­wer­ke zu bekom­men”. Gegen­maß­nah­men: Selbst die einst­wei­li­ge Ver­fü­gung des LG Braun­schweig auf Been­di­gung des Pre­vent-Lie­fer­stopps konn­te nicht ver­hin­dern, dass die Bän­der der VW-Pro­duk­ti­on für eini­ge Wochen still standen.

Fazit:

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Der Fall Tönnies: Jetzt hat er überzogen …

über den Schal­ke-04-Mäzen und Fleisch­fa­bri­kant Cle­mens Tön­nies und des­sen fami­liä­re Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Herr­schaft im Tön­nies-Fleisch- und Wurst-Impe­ri­um haben wir an die­ser Stel­le bereits mehr­fach berich­tet (vgl. zuletzt Nr. 40/2016). Aber nicht nur in die­ser Sache hat sich der Unter­neh­mer immer wie­der als gewief­ter Tak­ti­ker bewie­sen. Auch in den gegen sei­ne Unter­neh­men geführ­ten Kar­tell­ver­fah­ren ließ sich Cle­mens Tön­nies die Wurst nicht vom Brot neh­men: Immer wie­der schafft es der Unter­neh­mer, Kar­tell­stra­fen abzu­weh­ren, indem er sei­ne Unter­neh­men so umstruk­tu­rier­te, dass die Durch­setzung von Buß­gel­dern nicht mög­lich war (vgl. Nr. 27/2015). Jetzt hat der Gesetz­ge­ber reagiert und die bestehen­de gesetz­li­che Lücke geschlos­sen. Seit Anfang Juni gel­ten neue Kar­tell-Vor­schrif­ten (9. Novel­le des Geset­zes gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen).

Danach gilt: Kar­tell­stra­fen kön­nen grund­sätz­lich auch im Unter­neh­mens­ver­bund durch­gesetzt wer­den. Danach haf­tet die Kon­zern-Ober­ge­sell­schaft z. B. für ent­spre­chen­de Buß­gel­der, die gegen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten oder ver­bun­de­ne Unter­neh­men fest­ge­setzt wer­den. Das gilt auch für Rechts­nach­fol­ger für den Fall der Unter­neh­mens­fort­füh­rung nach einer Sanie­rung oder einer Umstruk­tu­rie­rung. Fak­tisch bedeu­tet das, dass es in Zukunft kaum noch mög­lich ist, durch „Gestal­tun­gen“ Buß­gel­der wegen Kar­tell­ver­ge­hen zu umgehen.

Fazit: Hier hat Tön­nies sei­ne Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten überzogen.

Aller­dings – die Zeit der hohen, fast alle Bran­chen betref­fen­den Buß­geld-Fes­t­­set­zun­gen ist erst ein­mal aus­ge­stan­den. Die wirt­schafts­po­li­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen haben sich in den letz­ten Jah­ren geän­dert (vgl. Nr. 24/2017). Der Fokus der Kar­tell­wäch­ter ver­schiebt sich zuneh­mend auf den Bereich der (grenz­über­grei­fen­den) Fusi­ons­kon­trol­le beim Zusam­men­schluss / bei der Über­nah­me von markt­be­herr­schen­den Unternehmen.

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Vorschau Volkelt-Brief 14/2017


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Volkelt-Brief 32/2016

Volkelt-FB-01Inne­hal­ten: Über den Zusam­men­hang von Angst und Geschäft + Steu­ern: Umsatz­steu­er auf Finanz-Trans­ak­tio­nen dau­ert + Nach­ge­tre­ten: Der Neue sucht nach Feh­lern sei­nes Vor­gän­gers + Ent­sen­de-Richt­li­nie: Bil­lig-Job­ber vor end­gül­ti­gem Aus + Mit­ar­bei­ter: EU will Dress-Code-Beschrän­kun­gen + Kon­zer­ne: BFH prüft Regeln zur Organ­schaft + GmbH-Recht: Nächs­te Run­de im Fall Tön­nies + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Maß­nah­men gegen ein Fahr­ver­bot + BISS

 

 

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Konzerne: BFH prüft Regeln zur Organschaft

Nach deut­schem Recht kann eine Organ­schaft mit steu­er­li­cher Wir­kung (USt, KSt, GewSt) nur zwi­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten nicht aber zwi­schen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten begrün­det wer­den. Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) lässt jetzt prü­fen, inwie­weit die­se deut­schen Vor­ga­ben mit euro­päi­schem Gemein­schafts­recht zu ver­ein­ba­ren sind (BFH, Beschlüs­se vom 11.12.2013, XI R 17/11 und 38/12). …

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Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz

Erst letz­te Woche haben wir über eine noch unge­klär­te Rechts­fra­ge zur Kün­di­gung eines Geschäfts­füh­rers wegen Form­feh­lern berich­tet („Geschäfts­füh­rer kön­nen Lücke nut­zen“). Jetzt gibt es zu die­ser Fra­ge ein inter­es­san­tes neu­es Urteil, das alle Geschäfts­füh­rer betrifft, die in einer deut­schen GmbH-Toch­ter­ge­sell­schaft tätig sind, die zu einem US-Kon­zern gehört.

Danach gilt:

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Volkelt-Brief 21/2016

Volkelt-FB-01Ver­triebs­ab­spra­chen: Kar­tell­be­hör­den inter­es­sie­ren sich für klei­ne­re Unter­neh­men + Exper­ten­rat: Kei­ne Bera­tung ohne Refe­ren­zen-Test + Som­mer­pla­nung 2016: EM, Olym­pia­de und Urlaubs­zeit Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2015 für kleins­te und klei­ne GmbH/UG + Arbeits­recht: Betriebs­be­ding­te Kün­di­gung nur gegen Nach­weis + Geld: D&O‑Versicherung zahlt Scha­den der Mut­ter­ge­sell­schaft +  Gute Idee: Mit­ar­bei­ter wer­ben Mit­ar­bei­ter + BISS

 

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Volkelt-Brief 38/2014

The­men heu­te: Made in Ger­ma­ny - gilt auch für For­schung, Per­so­nal und Wirt­schaft­lich­keit Ris­kant: Wenn der Matrix-Mana­ger Ihre Geschäf­te „führt” + Min­der­heits-Gesell­schaf­ter: Wie kom­me ich an mei­nen Gewinn?+ Manag­ment-buy-in: Stimmt Ihr Nach­fol­ge-Modell noch? – neue Rechts­la­ge + Per­so­nal: Betriebs­rat hat kein Anrecht auf eige­nes Inter­net + Wett­be­werbs­recht: Kar­tell­be­hör­den neh­men Preis­bin­dung ins Visier + BISS

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Riskant: Wenn der Matrix-Manager Ihre Geschäfte „führt”

Als Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter­ge­sell­schaft im Kon­zern fah­ren Sie ein unkal­ku­lier­ba­res Haf­tungs­ri­si­ko, wenn die ein­zel­nen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten über ein Matrix-Manage­ment in das Gesamt­un­ter­neh­men ein­ge­bun­den sind. Der Matrix-Manager 

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GmbH-Unternehmensgruppe: Die neuen Regeln zur Verlustverrechnung

Das BMF hat jetzt einen Vor­schlag zur Neu­re­ge­lung der Ver­lust­ver­rech­nung nach dem Ver­kauf und der Über­tra­gung von GmbH-Antei­len vor­ge­legt (§ 8c KStG) (vgl. Nr. 18/2014). Jetzt lie­gen die ers­ten Exper­ten-Aus­sa­gen zu dem neu­en Ent­wurf vor. Über­ein­stim­men­der Tenor: „Die Finanz­ver­wal­tung ver­sucht in dem Ent­wurf alle aus­ste­hen­den Fra­gen zu ihren Guns­ten zu lösen”. Und: „Es fin­det eine Ver­lust­ver­nich­tungs-Maxi­mie­rung statt”. Haupt-Kri­tik­punk­te sind die Kon­zern­klau­sel und die Rege­lung für die Über­tra­gung mit Stil­len Reser­ven.