Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Unternehmensgruppe: Die neuen Regeln zur Verlustverrechnung

Das BMF hat jetzt einen Vor­schlag zur Neu­re­ge­lung der Ver­lust­ver­rech­nung nach dem Ver­kauf und der Über­tra­gung von GmbH-Antei­len vor­ge­legt (§ 8c KStG) (vgl. Nr. 18/2014). Jetzt lie­gen die ers­ten Exper­ten-Aus­sa­gen zu dem neu­en Ent­wurf vor. Über­ein­stim­men­der Tenor: „Die Finanz­ver­wal­tung ver­sucht in dem Ent­wurf alle aus­ste­hen­den Fra­gen zu ihren Guns­ten zu lösen”. Und: „Es fin­det eine Ver­lust­ver­nich­tungs-Maxi­mie­rung statt”. Haupt-Kri­tik­punk­te sind die Kon­zern­klau­sel und die Rege­lung für die Über­tra­gung mit Stil­len Reser­ven.