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BFH-aktuell: Steuerlichen Behandlung einer Kartellstrafe

Grund­sätz­lich min­dert eine Kar­tell­geld­bu­ße den steu­er­pflich­ti­gen Gewinn einer GmbH nicht. Jetzt hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) dazu klar­ge­stellt: Wird der wirt­schaft­li­che Vor­teil, der durch den Kar­tell­ver­stoß erlangt wur­de, mit der Kar­tell­stra­fe abge­schöpft, muss die dar­auf bereits gezahl­te Kör­per­schaft- bzw. Ein­kom­men­steu­er ver­rech­net wer­den – das ent­spricht einer antei­li­gen Berück­sich­ti­gung als Betriebs­aus­ga­be (BFH, Urteil v. 22.5.2019, XI R 40/17).

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Kartell-Vergehen: Doppelte Strafen für einfache Vergehen

Seit Ein­füh­rung der sog. Kron­zeu­gen­re­ge­lung wer­den auch immer mehr Kar­tell­ver­stö­ße klei­ne­rer und mitt­le­rer  regio­nal täti­ger Unter­neh­men ange­zeigt. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig dazu, vgl. zuletzt Nr. 21/2016 zur zuläs­si­gen Höhe von Preis­auf­schlä­gen. Mit­un­ter kommt es auch zu skur­ri­lem Behör­den­ak­tio­nis­mus, vgl. dazu  unse­re Bericht­erstat­tung zum sog. Tübin­ger Eis­ku­gel-Kar­tell (vgl. dazu Nr. 15/2017).

Zur Sache:

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Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellstrafen

Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellstrafen

Noch immer ist nicht geklärt, inwie­weit der Geschäfts­füh­rer für Kar­tell­ab­spra­chen und dafür ent­stan­de­nen Scha­den (Buß­geld, Umsatz­rück­gang) per­sön­lich haf­tet (hier: Schie­nen­kar­tell). Das LAG Düs­sel­dorf lässt zunächst die kar­tell­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen durch das LG Dort­mund prü­fen. Erst dann ist eine Ent­schei­dung in Sachen Haf­tung des Geschäfts­füh­rers mög­lich (LAG Düs­sel­dorf, Beschluss v. 29.1.2018, 14 Sa 591/17).

Ent­schei­dend wird sein, inwie­weit der Geschäfts­füh­rer den tat­säch­li­chen Ablauf der Kar­tell­ab­spra­chen ange­ord­net und beein­flusst hat. Aus der per­sön­li­chen Haf­tung dürf­te der Geschäfts­füh­rer auf jeden Fall sein, wenn er die Gre­mi­en des Unter­neh­mens (Gesell­schaf­ter, Bei­rat) infor­miert und das nach­wei­sen kann (Pro­to­koll).

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Der Fall Tönnies: Jetzt hat er überzogen …

über den Schal­ke-04-Mäzen und Fleisch­fa­bri­kant Cle­mens Tön­nies und des­sen fami­liä­re Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Herr­schaft im Tön­nies-Fleisch- und Wurst-Impe­ri­um haben wir an die­ser Stel­le bereits mehr­fach berich­tet (vgl. zuletzt Nr. 40/2016). Aber nicht nur in die­ser Sache hat sich der Unter­neh­mer immer wie­der als gewief­ter Tak­ti­ker bewie­sen. Auch in den gegen sei­ne Unter­neh­men geführ­ten Kar­tell­ver­fah­ren ließ sich Cle­mens Tön­nies die Wurst nicht vom Brot neh­men: Immer wie­der schafft es der Unter­neh­mer, Kar­tell­stra­fen abzu­weh­ren, indem er sei­ne Unter­neh­men so umstruk­tu­rier­te, dass die Durch­setzung von Buß­gel­dern nicht mög­lich war (vgl. Nr. 27/2015). Jetzt hat der Gesetz­ge­ber reagiert und die bestehen­de gesetz­li­che Lücke geschlos­sen. Seit Anfang Juni gel­ten neue Kar­tell-Vor­schrif­ten (9. Novel­le des Geset­zes gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen).

Danach gilt: Kar­tell­stra­fen kön­nen grund­sätz­lich auch im Unter­neh­mens­ver­bund durch­gesetzt wer­den. Danach haf­tet die Kon­zern-Ober­ge­sell­schaft z. B. für ent­spre­chen­de Buß­gel­der, die gegen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten oder ver­bun­de­ne Unter­neh­men fest­ge­setzt wer­den. Das gilt auch für Rechts­nach­fol­ger für den Fall der Unter­neh­mens­fort­füh­rung nach einer Sanie­rung oder einer Umstruk­tu­rie­rung. Fak­tisch bedeu­tet das, dass es in Zukunft kaum noch mög­lich ist, durch „Gestal­tun­gen“ Buß­gel­der wegen Kar­tell­ver­ge­hen zu umgehen.

Fazit: Hier hat Tön­nies sei­ne Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten überzogen.

Aller­dings – die Zeit der hohen, fast alle Bran­chen betref­fen­den Buß­geld-Fes­t­­set­zun­gen ist erst ein­mal aus­ge­stan­den. Die wirt­schafts­po­li­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen haben sich in den letz­ten Jah­ren geän­dert (vgl. Nr. 24/2017). Der Fokus der Kar­tell­wäch­ter ver­schiebt sich zuneh­mend auf den Bereich der (grenz­über­grei­fen­den) Fusi­ons­kon­trol­le beim Zusam­men­schluss / bei der Über­nah­me von markt­be­herr­schen­den Unternehmen.

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Volkelt-Brief 12/2017

Das neue US-Steu­er­mo­dell: „.. auch die Bri­ten wit­tern Stand­ort­vor­tei­le” + Flüchtlinge/Migranten: Geschäfts­füh­rer müs­sen „sorg­fäl­tig” prü­fen +  GmbH-Recht: Wenn der Ver­samm­lungs­lei­ter trickst … + Neue Inter­net-Atta­cken: So schüt­zen Sie Ihre Stel­len­an­ge­bo­te + Kar­tell­ver­ge­hen: Bereits der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch wird bestraft + GmbH-Recht: Stimm­ver­bot für den GmbH-Gesell­schaf­ter + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Kei­ne Lohn­steu­er bei (Zwangs-) Unter­bre­chun­gen +  BISS

 

 

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Keiner wird geschont: Kartellstrafe keine Betriebsausgabe

ob Bade­zim­mer­aus­stat­tun­gen, Süß­wa­ren, Bier oder Möbel: Längst sind es nicht mehr nur die „Gro­ßen“ einer Bran­che, die ins Visier der Kar­tell­be­hör­den gera­ten. In den letz­ten Jah­ren sind es auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die zu beträcht­li­chen Buß­geld­zah­lun­gen ver­ur­teilt wer­den. Andre­as Mundt, Chef des Bun­des­kar­tell­am­tes: „Die Bekämp­fung von Kar­tell­ver­stö­ßen betrifft alle Unter­neh­men, unab­hän­gig von der Bran­che und der Grö­ße“ (vgl. Nr. 30/2016).

Das hat Gründe: … 

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Volkelt-Brief 07/2017

Kei­ner wird geschont: Kar­tell­stra­fe kei­ne Betriebs­aus­ga­be + GF-Ver­gü­tung: Mehr Fest-Gehalt – weni­ger varia­ble Bezü­ge für Geschäfts­füh­rer +  GmbH-Inter­na: Bear­bei­ten Sie nur prä­zi­se Anfra­gen + Geld/Finanzen: Wann genügt die offe­ne Laden­kas­se? + Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: So pro­fi­tiert das FA + Kos­ten: Mit frei­en Mit­ar­bei­tern lässt sich immer noch spa­ren +  GmbH-Kri­se: FA betei­ligt sich nicht mehr an Sanie­run­gen +  BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 45/2016

Volkelt-FB-01Büro­kra­tie: Bera­tungs­kos­ten stei­gen und stei­gen – was tun? + Kar­tell­recht: Unter­neh­men pro­fi­tie­ren von der Wurst­lü­cke + Ende der Preis­bin­dung: Mehr Fan­ta­sie für die Kal­ku­la­ti­on + Per­so­nal­pla­nung: Neue Vor­schrif­ten für Leih­ar­beit zum 1.4.2017 + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Zeit­wert­kon­to statt Pen­si­ons­zu­sa­ge + Stra­te­gie: Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung wird kom­plett umge­baut + Steu­er: Inkon­gru­en­te Gewinn­aus­schüt­tung ist ver­bind­lich + GmbH-Steu­ern: Grün­dungs­kos­ten genau auf­lis­ten + BISS

 

 

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Kartellrecht: Unternehmen profitieren von der Wurstlücke

Über­ra­schen­de Wen­dung im Fall Tön­nies gegen das Bun­des­kar­tell­amt: Unter­des­sen haben die Kar­tell­be­hör­den das Ver­fah­ren gegen die Unter­neh­men der Tön­nies-Grup­pe ein­ge­stellt (vgl. Nr. 27/2015). Immer­hin ging es hier um Buß­gel­der um ins­ge­samt 128 Mio. EUR. Hin­ter­grund: Wäh­rend des Kar­tell­ver­fah­rens hat­te die Tön­nies-Grup­pe die Akti­vi­tä­ten der beschul­dig­ten Toch­ter­ge­sell­schaf­ten Bök­lun­der Plum­ro­se GmbH und der Köne­cke Fleisch­wa­ren­fa­brik auf ande­re Gesell­schaf­ten inner­halb der Unter­neh­mens­grup­pe über­tra­gen und die bei­den Fir­men gelöscht.

Fol­ge:

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Vertriebsabsprachen: Kartellbehörden interessieren sich für kleinere Unternehmen

Schon wie­der haben die Kar­tell­be­hör­den Stra­fen von 242 Mio. EUR gegen die Lebens­mit­tel-Grö­ßen ver­hängt. Auch klei­ne­re Unter­neh­men gera­ten immer mehr ins Visier der Kar­tell­wäch­ter (vgl. Nr. 38/2015). In die­sem Zusam­men­hang soll­ten Sie ein Urteil des BGH zur Zuläs­sig­keit von Kar­tell­ver­fah­ren ken­nen. Da heißt es wörtlich: ..