Grundsätzlich mindert eine Kartellgeldbuße den steuerpflichtigen Gewinn einer GmbH nicht. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) dazu klargestellt: Wird der wirtschaftliche Vorteil, der durch den Kartellverstoß erlangt wurde, mit der Kartellstrafe abgeschöpft, muss die darauf bereits gezahlte Körperschaft- bzw. Einkommensteuer verrechnet werden – das entspricht einer anteiligen Berücksichtigung als Betriebsausgabe (BFH, Urteil v. 22.5.2019, XI R 40/17).
Schlagwort: Kartellstrafe
Seit Einführung der sog. Kronzeugenregelung werden auch immer mehr Kartellverstöße kleinerer und mittlerer regional tätiger Unternehmen angezeigt. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig dazu, vgl. zuletzt Nr. 21/2016 zur zulässigen Höhe von Preisaufschlägen. Mitunter kommt es auch zu skurrilem Behördenaktionismus, vgl. dazu unsere Berichterstattung zum sog. Tübinger Eiskugel-Kartell (vgl. dazu Nr. 15/2017).
Zur Sache: …
Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellstrafen
Noch immer ist nicht geklärt, inwieweit der Geschäftsführer für Kartellabsprachen und dafür entstandenen Schaden (Bußgeld, Umsatzrückgang) persönlich haftet (hier: Schienenkartell). Das LAG Düsseldorf lässt zunächst die kartellrechtlichen Voraussetzungen durch das LG Dortmund prüfen. Erst dann ist eine Entscheidung in Sachen Haftung des Geschäftsführers möglich (LAG Düsseldorf, Beschluss v. 29.1.2018, 14 Sa 591/17).
über den Schalke-04-Mäzen und Fleischfabrikant Clemens Tönnies und dessen familiäre Auseinandersetzungen um die Herrschaft im Tönnies-Fleisch- und Wurst-Imperium haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet (vgl. zuletzt Nr. 40/2016). Aber nicht nur in dieser Sache hat sich der Unternehmer immer wieder als gewiefter Taktiker bewiesen. Auch in den gegen seine Unternehmen geführten Kartellverfahren ließ sich Clemens Tönnies die Wurst nicht vom Brot nehmen: Immer wieder schafft es der Unternehmer, Kartellstrafen abzuwehren, indem er seine Unternehmen so umstrukturierte, dass die Durchsetzung von Bußgeldern nicht möglich war (vgl. Nr. 27/2015). Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und die bestehende gesetzliche Lücke geschlossen. Seit Anfang Juni gelten neue Kartell-Vorschriften (9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Danach gilt: Kartellstrafen können grundsätzlich auch im Unternehmensverbund durchgesetzt werden. Danach haftet die Konzern-Obergesellschaft z. B. für entsprechende Bußgelder, die gegen Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen festgesetzt werden. Das gilt auch für Rechtsnachfolger für den Fall der Unternehmensfortführung nach einer Sanierung oder einer Umstrukturierung. Faktisch bedeutet das, dass es in Zukunft kaum noch möglich ist, durch „Gestaltungen“ Bußgelder wegen Kartellvergehen zu umgehen.
Fazit: Hier hat Tönnies seine Gestaltungsmöglichkeiten überzogen.
Volkelt-Brief 12/2017
Das neue US-Steuermodell: „.. auch die Briten wittern Standortvorteile” + Flüchtlinge/Migranten: Geschäftsführer müssen „sorgfältig” prüfen + GmbH-Recht: Wenn der Versammlungsleiter trickst … + Neue Internet-Attacken: So schützen Sie Ihre Stellenangebote + Kartellvergehen: Bereits der Informationsaustausch wird bestraft + GmbH-Recht: Stimmverbot für den GmbH-Gesellschafter + Geschäftsführer unterwegs: Keine Lohnsteuer bei (Zwangs-) Unterbrechungen + BISS …
ob Badezimmerausstattungen, Süßwaren, Bier oder Möbel: Längst sind es nicht mehr nur die „Großen“ einer Branche, die ins Visier der Kartellbehörden geraten. In den letzten Jahren sind es auch mittelständische Unternehmen, die zu beträchtlichen Bußgeldzahlungen verurteilt werden. Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes: „Die Bekämpfung von Kartellverstößen betrifft alle Unternehmen, unabhängig von der Branche und der Größe“ (vgl. Nr. 30/2016).
Das hat Gründe: …
Volkelt-Brief 07/2017
Keiner wird geschont: Kartellstrafe keine Betriebsausgabe + GF-Vergütung: Mehr Fest-Gehalt – weniger variable Bezüge für Geschäftsführer + GmbH-Interna: Bearbeiten Sie nur präzise Anfragen + Geld/Finanzen: Wann genügt die offene Ladenkasse? + Betriebsunterbrechungsversicherung: So profitiert das FA + Kosten: Mit freien Mitarbeitern lässt sich immer noch sparen + GmbH-Krise: FA beteiligt sich nicht mehr an Sanierungen + BISS …
Volkelt-Brief 45/2016
Bürokratie: Beratungskosten steigen und steigen – was tun? + Kartellrecht: Unternehmen profitieren von der Wurstlücke + Ende der Preisbindung: Mehr Fantasie für die Kalkulation + Personalplanung: Neue Vorschriften für Leiharbeit zum 1.4.2017 + Fremd-Geschäftsführer: Zeitwertkonto statt Pensionszusage + Strategie: Betriebliche Altersversorgung wird komplett umgebaut + Steuer: Inkongruente Gewinnausschüttung ist verbindlich + GmbH-Steuern: Gründungskosten genau auflisten + BISS …
Überraschende Wendung im Fall Tönnies gegen das Bundeskartellamt: Unterdessen haben die Kartellbehörden das Verfahren gegen die Unternehmen der Tönnies-Gruppe eingestellt (vgl. Nr. 27/2015). Immerhin ging es hier um Bußgelder um insgesamt 128 Mio. EUR. Hintergrund: Während des Kartellverfahrens hatte die Tönnies-Gruppe die Aktivitäten der beschuldigten Tochtergesellschaften Böklunder Plumrose GmbH und der Könecke Fleischwarenfabrik auf andere Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe übertragen und die beiden Firmen gelöscht.
Folge: …
Schon wieder haben die Kartellbehörden Strafen von 242 Mio. EUR gegen die Lebensmittel-Größen verhängt. Auch kleinere Unternehmen geraten immer mehr ins Visier der Kartellwächter (vgl. Nr. 38/2015). In diesem Zusammenhang sollten Sie ein Urteil des BGH zur Zulässigkeit von Kartellverfahren kennen. Da heißt es wörtlich: ..